FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Luxemburg (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Luxemburg (Typ C): Die zentralen luxemburgischen Visumseiten veröffentlichen keine Maße, aber das eigene Vertretungsnetz des MFA tut es — Vertretungs-Visumseiten führen ein Passfoto nach ICAO-Kriterien auf (farbig, 35×45 mm), und eine Vertretungs-Checkliste legt das Format mit 35 × 45 mm und einer Kopfhöhe von 32–36 mm fest, wobei einige Vertretungsseiten einen weißen Hintergrund verlangen und das Foto separat mitgebracht statt am Formular angebracht werden soll. Langzeitvisa folgen einer anderen Dokumentenliste. Prüfen Sie die Checkliste der für Ihren Wohnsitz zuständigen luxemburgischen Vertretung zur Anzahl der Kopien und zur Anbringungs-oder-Mitbring-Anweisung.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35 × 45 mm (45 mm hoch × 35 mm breit). Das Vertretungsnetz des luxemburgischen MFA gibt das Format direkt an: Vertretungsseiten führen ein Passfoto nach ICAO-Kriterien auf (farbig, 35×45 mm), und eine Vertretungs-Checkliste liefert den vollständigen Wortlaut — ein farbiges Identitätsfoto in der Höhe 45 mm × Breite 35 mm mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm.
- Kopfhöhe: 32–36 mm von Kinn bis Scheitel, angegeben in einer Vertretungs-Checkliste desselben Netzwerks — ein strengeres numerisches Band als der bloße ICAO-Gesichtsproportions-Wortlaut, richten Sie also danach aus.
- Hintergrund und Farbe: Der Wortlaut im Netzwerk variiert — einige Vertretungsseiten spezifizieren einen weißen Hintergrund, während der ICAO-Standard, auf den sich das Netzwerk beruft, einen einfarbigen hellen Hintergrund verlangt. Farbe ist in jedem Fall erforderlich; folgen Sie der Checkliste der Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird.
- Alter des Fotos und Anzahl: Die Vertretungsseiten nennen keine Monatszahl; die ICAO-Fotorichtlinien, die sie verlinken, besagen nicht älter als 6 Monate, übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild. Die Anzahl hängt ebenfalls vom Einreichungsort ab — das zentrale luxemburgische Portal (guichet.lu) führt zwei identische Identitätsfotos für in Luxemburg eingereichte Akten auf, während Vertretungs-Checklisten eventuell eines verlangen — bestätigen Sie also mit Ihrer annehmenden Stelle.
- Anbringen oder separat mitbringen: Einige Vertretungs-Checklisten bitten Sie, das Bild separat mitzubringen und nicht am Antragsformular anzubringen. Folgen Sie der Anweisung auf der Checkliste Ihrer annehmenden Vertretung.
- Brille und Kopfbedeckung: Folgen Sie den ICAO-Richtlinien, die die Vertretungsseiten verlinken — Augen vollständig sichtbar ohne getönte oder reflektierende Gläser; Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen mit dem gesamten Gesicht vom Kinn bis zur Stirn klar erkennbar.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Luxemburg (Typ C) — das Visum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen. Langzeitvisa (Typ D) und Aufenthaltserlaubnisse folgen einer anderen Dokumentenliste auf den luxemburgischen Einwanderungsseiten und werden hier nicht behandelt.
Woher die Anforderung stammt: Die zentralen luxemburgischen Visumseiten (mae.gouvernement.lu / guichet.lu) veröffentlichen keine Fotomaße, aber das eigene Vertretungsnetz des MFA (die *.mae.lu-Seiten) tut es. Vertretungs-Visumseiten geben „Passfoto entsprechend den ICAO-Kriterien (farbig, 35×45 mm)" an, und eine Vertretungs-Checkliste im selben Netzwerk liefert den vollständigsten Wortlaut: ein farbiges Identitätsfoto (Höhe 45 mm × Breite 35 mm) mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm, separat mitzubringen statt anzubringen, auf weißem Hintergrund, wo diese Vertretung es spezifiziert. Das Netzwerk ist sich also über einen 35 × 45-mm-Farb-Abzug einig, und die ICAO-Fotorichtlinien, die die Seiten verlinken, liefern die Basislinie für Aktualität und Qualität. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm.
Die Anzahl der Abzüge, der Hintergrund-Wortlaut und die Anbringungs-oder-Mitbring-Anweisung legt die Stelle fest, die an Ihrem Wohnort Anträge annimmt. Bestätigen Sie die aktuelle Checkliste auf der luxemburgischen Vertretungsseite für Ihr Wohnsitzland, bevor Sie buchen oder drucken.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Kinder benötigen ein Foto, das denselben Qualitätsregeln entspricht: aktuell, farbig, ein einfarbiger heller Hintergrund (weiß, wo die annehmende Vertretung es spezifiziert) und das Kind allein im Bild. Luxemburg veröffentlicht keine kinderspezifischen Fotoregeln und keine altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle (childPhotoBasis: icao-general); die ICAO-Richtlinien, die die Vertretungsseiten verlinken, sind die Grundlage — das Kind erscheint allein, das Gesicht vollständig sichtbar, die Augen offen.
Behandeln Sie das Kopfhöhen-Band von 32–36 mm und das 35 × 45-mm-Format als auch für Kinder geltend, sofern die Checkliste der annehmenden Vertretung nichts anderes sagt. Prüfen Sie die ICAO-Richtlinien-Seite erneut, wenn sie aktualisiert wird.
Die Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken und Live-Fotos bei Kindern (zum Beispiel, dass Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, gemäß der gemeinsamen Schengen-Regel von Fingerabdrücken befreit sind) gehören zum Antragsverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Stelle, die Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den Wortlaut des Vertretungsnetzes mit den ICAO-Richtlinien, auf die sich die luxemburgischen Vertretungen berufen.
Luxemburg-spezifische Risiken: ein Abzug, der nicht 35 × 45 mm misst; eine Kopfhöhe außerhalb von 32–36 mm; das Anbringen des Fotos am Antragsformular, obwohl Ihre annehmende Vertretung es separat verlangt hat; ein Hintergrund, der nicht zum Wortlaut Ihrer Vertretung passt (weiß, wo spezifiziert; einfarbig hell als ICAO-Basislinie); ein Schwarz-Weiß- oder retuschiertes Foto; Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; getönte oder reflektierende Brillen; ein Foto, das nicht mehr Ihrem heutigen Erscheinungsbild entspricht.
Wenn Sie in Luxemburg selbst einreichen, beachten Sie, dass die Anzahl abweicht: Das zentrale Portal (guichet.lu) führt zwei identische Identitätsfotos für dort eingereichte Akten auf, während Vertretungs-Checklisten anderswo eventuell eines verlangen. Bestätigen Sie die Anzahl auf der aktuellen Checkliste Ihrer annehmenden Stelle, bevor Sie drucken.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Visumseite der luxemburgischen Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird (die *.mae.lu-Vertretungsseiten geben den ICAO-Wortlaut {commonWidth}×{commonHeight} mm an), die Visumseiten des luxemburgischen MFA und die ICAO-Fotorichtlinien, die diese Seiten verlinken. Wo Sie einreichen, hängt von Ihrem Wohnsitz ab; bestätigen Sie Stellen, Termine, den Hintergrund-Wortlaut und die Fotoanzahl mit dem offiziellen luxemburgischen Kanal für Ihren Ort.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Luxemburg-Schengen-Visumfoto?
35 × 45 mm (45 mm hoch × 35 mm breit). Das Vertretungsnetz des luxemburgischen MFA gibt „Passfoto entsprechend den ICAO-Kriterien (farbig, 35×45 mm)" an, und eine Vertretungs-Checkliste im selben Netzwerk legt den Wortlaut fest: ein farbiges Identitätsfoto (Höhe 45 mm × Breite 35 mm) mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm. Bestätigen Sie vor der Einreichung die aktuelle Checkliste der Stelle, die Ihren Antrag annimmt.
Ist eine bestimmte Kopfhöhe erforderlich?
Eine Vertretungs-Checkliste des luxemburgischen Netzwerks spezifiziert eine Kopfhöhe von 32–36 mm (Kinn bis Scheitel). Das ist ein strengeres numerisches Band als der bloße ICAO-Gesichtsproportions-Wortlaut, richten Sie also danach aus.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Der Wortlaut im Netzwerk variiert: Einige Vertretungsseiten spezifizieren einen weißen Hintergrund, während der ICAO-Standard, auf den sich das Netzwerk beruft, einen einfarbigen hellen Hintergrund verlangt. Folgen Sie der Checkliste der luxemburgischen Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird; im Zweifel ist Weiß die sicherste Wahl.
Wie viele Fotos brauche ich?
Das hängt vom Einreichungsort ab. Das zentrale luxemburgische Portal (guichet.lu) führt zwei identische Identitätsfotos für in Luxemburg eingereichte Akten auf, während Vertretungs-Checklisten anderswo eventuell eines verlangen. Bestätigen Sie die Anzahl auf der aktuellen Checkliste Ihrer annehmenden Stelle.
Soll ich das Foto am Antragsformular anbringen?
Folgen Sie der Anweisung Ihrer annehmenden Vertretung — einige luxemburgische Vertretungs-Checklisten bitten ausdrücklich, das Bild separat mitzubringen und nicht am Antragsformular anzubringen. Prüfen Sie die aktuelle Checkliste vor Ihrem Termin.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35 × 45 mm, Kopfhöhe 32–36 mm, Farbe, ein einfarbiger heller (oder von der Vertretung spezifizierter weißer) Hintergrund, keine getönten oder reflektierenden Brillen und Übereinstimmung mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild. Die Vertretungsseiten nennen keine Monatszahl; die ICAO-Richtlinien, die sie verlinken, besagen nicht älter als 6 Monate.
Gelten dieselben Regeln für Kinder?
Ja für die Qualität. Luxemburg veröffentlicht keine kinderspezifischen Fotoregeln und keine altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle, daher gelten die allgemeinen ICAO-Regeln: Das Kind erscheint allein im Bild mit vollständig sichtbarem Gesicht und offenen Augen, im selben 35 × 45-mm-Format mit einer Kopfhöhe innerhalb von 32–36 mm.
Offizielle Quellen
- Luxembourg MFA mission network — Permanent Mission of Luxembourg to the UN, New York (short-term Schengen visa)(公館ネットワーク一致: Passport photo according to ICAO criteria (colour, 35x45 mm)。他管轄公館も同一文言) (verwendet für: Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-08-15
- Luxembourg MFA — Visa and immigration(中央官庁ページ。申請は居住地を管轄する公館へ・処理は原則15暦日。写真寸法の直接規定なし) (verwendet für: Antragskanal) Geprüft: 2026-08-15
- European Commission — Applying for a Schengen visa (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — ICAO photograph guidelines (Photograph quality PDF)(ルクセンブルク公館は ICAO guidelines へ委譲・6か月以内・明背景の共通基準) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-08-15
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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