FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Schweiz (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Schweiz (Typ C): Das Merkblatt mit den Fotoanforderungen des Schweizer EDA legt die Breite mit 35 mm fest, mit dem Gesicht bei 70–80 % des Bildes und einem einfarbigen hellen Hintergrund. Nationalvisa (Typ D) nutzen eine andere Dokumentenliste. Prüfen Sie die Checkliste der annehmenden Schweizer Vertretung zur Anzahl der Kopien und zu vertretungsspezifischen Regeln.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-13
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35 mm in der Breite. Das Merkblatt mit den Fotoanforderungen des Schweizer EDA und die ICAO-MRTD-Fotorichtlinien (der Standard, auf den die EDA-Seite zum Schengen-Visum verlinkt) legen die Breite mit 35 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Bildes einnimmt. Keine der beiden Quellen nennt einen Gesichtshöhenwert in Millimetern; die 70–80 %-Proportion ist die primäre Größenregel. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Breitenbereichs.
- Alter des Fotos: nicht älter als 6 Monate und übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild. Das Merkblatt mit den Fotoanforderungen des Schweizer EDA stellt fest „nicht älter als 6 Monate", und die ICAO-Richtlinien nennen dasselbe Maximum von 6 Monaten.
- Hintergrund und Pose: ein einfarbiger, heller / neutraler, monochromatischer Hintergrund ohne Muster und ohne Schatten; Blick direkt in die Kamera mit neutralem Ausdruck, geschlossener Mund, offene und sichtbare Augen und beide Gesichtskanten deutlich erkennbar.
- Brille und Kopfbedeckung: Augen vollständig sichtbar, ohne getönte, reflektierende oder sonnenbrillenartige Gläser und ohne eine Fassung, die die Augen verdeckt; Kopfbedeckung nur aus religiösen oder medizinischen Gründen erlaubt, wobei das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn weiterhin erkennbar sein muss.
- Schengen-Mitgliedschaft: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört aber über das Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen (in Kraft seit 12. Dezember 2008) zum Schengen-Raum. Diese Regeln gelten für ein Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C, 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums). Nationalvisa (Typ D) folgen einer anderen Dokumentenliste.
- Abzüge und Einreichung: Die Anzahl der Abzüge und der Einreichungsweg hängen von der Schweizer Vertretung ab, die Ihren Antrag annimmt. Mehrere einzelne Schweizer Vertretungen verlangen zusätzlich zum EDA-Standard einen weißen Hintergrund — prüfen Sie vor dem Druck die Checkliste der für Ihren Wohnsitz zuständigen Schweizer Vertretung.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Schweiz (Typ C) — das Visum für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört aber über das Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen (in Kraft seit 12. Dezember 2008) zum Schengen-Raum. Nationalvisa (Typ D) für längere Aufenthalte, Wohnsitz, Arbeit oder Studium folgen einer anderen Dokumentenliste im EDA-Portal und werden hier nicht behandelt.
Das Schweizer EDA behandelt die ICAO-MRTD-Fotorichtlinien als inhaltlichen Fotostandard: Die EDA-Seite „Antrag auf Schengen-Visum und Verfahren" listet die „Fotoqualität" und verlinkt direkt auf die ICAO-Richtlinien, statt eine schweizspezifische Millimetertabelle zu veröffentlichen. Das EDA-Merkblatt zu Fotoanforderungen spezifiziert 35 mm in der Breite mit dem Gesicht bei 70–80 % des Bildes, ein Foto von nicht mehr als 6 Monaten, einen einfarbigen hellen Hintergrund, Vollfarbe mit natürlichen Hauttönen, scharfen Fokus und einen hochwertigen Abzug auf Fotopapier. Weder das EDA-Merkblatt noch die ICAO-Richtlinien nennen einen Gesichtshöhenwert in Millimetern; die 70–80 %-Proportion ist die primäre Größenregel, und die häufig zitierte Angabe von 32–36 mm Kinn bis Scheitel ist ein abgeleiteter Wert, keine Zahl aus den offiziellen Schweizer Quellen. Die folgenden allgemeinen Aufnahmeregeln stammen aus demselben Merkblatt sowie aus Schengen-/ICAO-Vorgaben.
Die Anzahl der Abzüge und die genauen Einreichungsschritte legt die Schweizer Vertretung fest, die an Ihrem Wohnort Anträge annimmt. Einzelve rtretungen können über den EDA-Standard hinaus vertretungsspezifische Fotoanforderungen erheben — zum Beispiel einen weißen Hintergrund. Prüfen Sie vor der Buchung oder dem Druck die aktuelle Checkliste auf der offiziellen Seite der Schweizer Vertretung für Ihr Wohnsitzland.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Kinder benötigen ein Foto, das denselben Qualitätsregeln wie Erwachsene entspricht: ein aktuelles Foto, ein einfarbiger heller Hintergrund, das Kind allein im Bild, offene und sichtbare Augen, ein neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund und beide Gesichtskanten deutlich erkennbar. Die Schweiz veröffentlicht keine schweizspezifische, altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder (anders als Deutschland oder die Niederlande, deren nationale Ausweisdokumenten-Fotostandards Altersbänder definieren). Die ICAO-MRTD-Fotorichtlinien, auf die die EDA-Seite zum Schengen-Visumverfahren verlinkt, sind auch für Kinderfotos der Referenzstandard, und sie veröffentlichen ebenfalls keine numerischen Gesichtsbereiche für Kinder.
Da es keine schweizspezifische Gesichtsgrößentabelle für Kinder gibt, wenden Sie dieselbe Gesichtsproportion von 70–80 % und dieselbe Breite von 35 mm wie bei Erwachsenen an, es sei denn, die Checkliste der annehmenden Vertretung besagt etwas anderes. Babys und sehr kleine Kinder, die nicht ohne Hilfe sitzen können, dürfen gestützt werden, aber keine stützenden Hände, kein Spielzeug und keine anderen Gegenstände dürfen im Bild erscheinen.
Die Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken und Live-Fotos bei Kindern (zum Beispiel, dass Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, von Fingerabdrücken befreit sind) gehören zum Antrags-/Biometrieverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Stelle, die Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den Wortlaut des EDA-Merkblatts zu Fotoanforderungen mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.
Schweiz-spezifische Risiken: Breite außerhalb von 35 mm; Gesicht unter 70 % oder über 80 % des Bildes; gemusterter, dunkler oder nicht neutraler Hintergrund; Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; ein Schwarz-Weiß-Ausdruck statt Vollfarbe mit natürlichen Hauttönen; getönte oder reflektierende Brillen; Kopfbedeckung aus anderen als religiösen oder medizinischen Gründen; geneigter Kopf oder porträtierte Bildkomposition; Foto älter als 6 Monate; Ausdruck in niedriger Auflösung, nicht auf Fotopapier.
Vertretungsspezifische Variante im Blick behalten: Der globale EDA-Standard verlangt einen einfarbigen hellen Hintergrund, aber mehrere Schweizer Vertretungen verlangen zusätzlich Weiß. Wenn Ihre annehmende Vertretung Weiß verlangt, kann ein Hellgrau, das dem EDA-Standard entspricht, bei dieser Vertretung dennoch abgelehnt werden — prüfen Sie vor dem Druck die Checkliste der Vertretung.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut das Merkblatt mit den Fotoanforderungen des Schweizer EDA, die ICAO-MRTD-Fotorichtlinien, auf die die EDA-Seite zum Schengen-Visum verlinkt, und die Checkliste der Schweizer Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Schweiz-Schengen-Visumfoto?
Das Merkblatt mit den Fotoanforderungen des Schweizer EDA spezifiziert 35 mm in der Breite, wobei das Gesicht 70–80 % des Bildes einnimmt. Weder das EDA-Merkblatt noch die ICAO-MRTD-Fotorichtlinien, auf die es verweist, nennen einen Gesichtshöhenwert in Millimetern; die 70–80 %-Proportion ist die primäre Größenregel. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Breitenbereichs. Bestätigen Sie vor der Einreichung die aktuelle Checkliste der Schweizer Vertretung, die Ihren Antrag annimmt.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35 mm Breite, Gesicht bei 70–80 %, ein einfarbiger heller Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten aufgenommen, übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild, in Vollfarbe und ohne getönte oder reflektierende Brillen. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht, und das Foto muss weiterhin wie Sie heute aussehen.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Nach dem globalen EDA-Standard ist ein einfarbiger, heller / neutraler, monochromatischer Hintergrund ohne Muster und ohne Schatten erforderlich. Weiß ist auf globaler EDA-Ebene nicht vorgeschrieben; mehrere einzelne Schweizer Vertretungen verlangen jedoch ausdrücklich einen weißen Hintergrund für den Fotoabzug. Prüfen Sie die Checkliste der Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird.
Ist bei jeder Schweizer Vertretung ein weißer Hintergrund erforderlich?
Nein. Das Merkblatt mit den Fotoanforderungen des Schweizer EDA und die ICAO-Richtlinien spezifizieren einen neutralen / monochromatischen hellen Hintergrund, nicht Weiß. Weiß wird von einigen einzelnen Vertretungen als vertretungsspezifische Anwendung der EDA-Regel verlangt, nicht vom landesweiten Standard. Wenn Sie unsicher sind, welche Regel gilt, ist Weiß die sicherste praktische Wahl — bestätigen Sie aber vor dem Druck die Checkliste der Vertretung.
Darf ich eine Brille tragen?
Nur wenn die Augen vollständig sichtbar sind, ohne Blitzreflex auf den Gläsern, ohne getönte Gläser und ohne eine Fassung, die die Augen verdeckt. Andernfalls nehmen Sie die Brille für das Foto ab.
Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?
Die Schweizer EDA-Quellen nennen keine bestimmte Kamera. Wenn Sie ein Smartphone verwenden, muss der endgültige Abzug dennoch jede Regel erfüllen: 35 mm Breite, Gesicht bei 70–80 %, scharfer Fokus, gleichmäßige Beleuchtung, ein einfarbiger heller Hintergrund, Vollfarbe mit natürlichen Hauttönen und hohe Auflösung auf Fotopapier.
Gelten dieselben Regeln für Kinder?
Ja für die Qualität: ein aktuelles Foto, ein einfarbiger heller Hintergrund, das Kind allein im Bild, offene und sichtbare Augen und ein neutraler Ausdruck. Die Schweiz veröffentlicht keine schweizspezifische, altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder; wenden Sie dieselbe Gesichtsproportion von 70–80 % und dieselbe Breite von 35 mm wie bei Erwachsenen an, es sei denn, die Checkliste der Vertretung besagt etwas anderes. Fingerabdruck-Befreiungen für Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, gehören zum Antragsverfahren, nicht zur Fotospezifikation.
Offizielle Quellen
- Swiss FDFA (Federal Department of Foreign Affairs) — Photograph Requirements (hosted on the South Africa mission site as the Swiss standard photograph-requirements sheet) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
- Swiss FDFA — Application for Schengen visa and procedure (lists 'Photograph quality' and links to the ICAO MRTD Photo Guidelines as the substantive photo standard; USA mission instance as a country-neutral Schengen visa procedure page) (verwendet für: Fotoanforderungen, Schengen-Rahmen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — ICAO MRTD Photo Guidelines (the photograph-quality reference linked from the Swiss FDFA Schengen visa procedure page) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — Migration and Home Affairs: Applying for a Schengen visa (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — The Schengen area (Switzerland joined via the Schengen/Dublin association agreement, in force 12 December 2008) (verwendet für: Schengen-Rahmen) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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