FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Lettland (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Lettland (Typ C): Die Seite zu den erforderlichen Dokumenten des lettischen Außenministeriums (aktualisiert am 17.06.2026) führt ein Farbphoto in 35 × 45 mm auf, und die verlinkten Fotoqualitätsanforderungen der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten (PMLP) legen die Details fest: nicht älter als 6 Monate, ein einheitlicher Hintergrund mit zentriertem Gesicht, das Gesicht nimmt 70–80 % des Fotos ein, keine getönten oder blitzreflektierenden Gläser, eine Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen und ein Abzug in hoher Auflösung auf hochwertigem Fotopapier. Anträge werden bei einer lettischen Vertretung eingereicht oder bei der Vertretung eines anderen Schengen-Staates, wo Lettland vertreten ist.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch). Die Seite mfa.gov.lv zu den erforderlichen Dokumenten führt ein Farbphoto in dieser Größe auf.
- Anzahl: ein Foto, wie auf derselben Seite aufgeführt.
- Alter des Fotos: nicht älter als 6 Monate, gemäß den PMLP-Fotoqualitätsanforderungen, die von der MFA-Seite verlinkt sind.
- Gesicht und Hintergrund: Das Gesicht nimmt 70–80 % des Fotos ein mit einem Nahaufnahme-Bildausschnitt bis zu den Schultern, zentriert auf einem einheitlichen Hintergrund; neutraler Ausdruck mit geschlossenem Mund, offene und auf die Kamera gerichtete Augen, Brille ohne getönte Gläser oder Blitzreflex, Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen ohne Bedeckung des Gesichts oder Schattenwurf.
- Qualität: hohe Auflösung, gedruckt auf hochwertigem Fotopapier, nicht gefaltet, verschmutzt oder anderweitig beschädigt, ohne rote Augen oder starke Schatten, mit natürlicher Gesichtsfarbe.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Lettland (Typ C) — das Visum für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Langzeitvisa und Aufenthaltserlaubnisse folgen anderen Dokumentenlisten und werden hier nicht behandelt. Lettland ist Mitglied sowohl der EU als auch des Schengen-Raums.
Die Abzuggröße beträgt 35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch), und ein Farbphoto ist erforderlich, wie auf der Seite zu den erforderlichen Dokumenten des Außenministeriums angegeben (zuletzt aktualisiert am 17.06.2026). Die von der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten (PMLP) herausgegebenen, von dieser Seite verlinkten Fotoqualitätsanforderungen legen den Rest fest: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein; nur die Person ist sichtbar, ohne andere Personen oder Spielzeuge; das Gesicht ist in Nahaufnahme mit einem kleinen Teil der Schultern gezeigt, nimmt 70–80 % des Fotos ein, zentriert auf einem einheitlichen Hintergrund; der Gesichtsausdruck ist neutral mit geschlossenem Mund und die Augen sind auf die Kamera gerichtet, offen und nicht bedeckt; Brillen dürfen keine getönten Gläser oder Blitzreflexe haben, und die Fassung darf nicht zu dick sein oder einen Teil der Augen bedecken; eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen erlaubt und darf das Gesicht nicht bedecken oder darauf Schatten werfen; die Beleuchtung muss rote Augen und starke Schatten vermeiden; und der Abzug ist in hoher Auflösung, auf hochwertigem Fotopapier, nicht gefaltet, verschmutzt oder anderweitig beschädigt, mit neutraler Beleuchtung und Kontrast und natürlicher Gesichtsfarbe. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm.
Anträge werden bei einer lettischen diplomatischen Vertretung oder konsularischen Auslandsvertretung eingereicht; wo Lettland keine visaausstellende Vertretung hat, stellen Vertretungen anderer Schengen-Staaten Visa für Lettland aus (die MFA-Website bietet eine Seite, die sie auflistet). Bestätigen Sie die aktuelle Dokumentenliste und den Terminprozess mit der Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird. Wenn Ihre Reise mehrere Schengen-Staaten umfasst, beantragen Sie beim Land des Hauptziels (längster Aufenthalt) oder beim ersten Einreiseland, wenn die Aufenthalte gleich lang sind.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Die PMLP-Fotoqualitätsanforderungen gelten für jeden Antragsteller: Nur die Person ist auf dem Foto sichtbar, ohne andere Personen oder Spielzeuge, mit vollständig sichtbarem Gesicht und offenen Augen. Kinder erfüllen im Übrigen dieselben Regeln wie Erwachsene — dieselbe Größe von 35 × 45 mm, ein Farbphoto innerhalb von 6 Monaten, einheitlicher Hintergrund und neutraler Ausdruck.
Lettland veröffentlicht für Visumfotos keine altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder; bereiten Sie daher das Kinderfoto mit derselben Außenmaße (35 × 45 mm) und nach denselben Qualitätsregeln wie für Erwachsene vor, sofern die annehmende Vertretung nichts anderes sagt. Babys und sehr kleine Kinder, die nicht ohne Hilfe sitzen können, dürfen gestützt werden, aber keine stützenden Hände, Spielzeuge oder andere Gegenstände dürfen im Bild erscheinen.
Fingerabdruck-Befreiungen für Kinder gehören zum Antrags- und Biometrieverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Vertretung, die Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den PMLP-Wortlaut zur Fotoqualität mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.
Lettland-spezifische Risiken: ein Abzug, der nicht 35 × 45 mm misst; ein Foto, das älter als 6 Monate ist; eine zweite Person oder ein Spielzeug im Bild (die PMLP-Regeln nennen dies ausdrücklich); ein nicht einheitlicher Hintergrund; das Gesicht außerhalb des Bereichs von 70–80 %; getönte oder blitzreflektierende Gläser; eine Fassung, die die Augen bedeckt; eine Kopfbedeckung aus anderen als religiösen Gründen; rote Augen oder starke Schatten; ein gefalteter, verschmutzter oder beschädigter Abzug oder normales Papier statt Fotopapier; eine unnatürliche Gesichtsfarbe. Die allgemeinen Fehlermuster und ihre Behebung folgen den ICAO-Richtlinien.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Antragstellung: Wo das Foto eingereicht wird
Diese Seite behandelt nur die Fotospezifikation; Termine, Gebühren und Biometrie sind nicht Gegenstand dieser Seite. Anträge werden bei einer lettischen diplomatischen Vertretung oder konsularischen Auslandsvertretung eingereicht oder — wo Lettland durch einen anderen Schengen-Staat vertreten ist — bei der Vertretung dieses Staates; die MFA-Website listet auf, welche Vertretungen Visa für Lettland ausstellen. Das Foto folgt den Regeln Lettlands unabhängig davon, welche Vertretung den Antrag annimmt; bestätigen Sie aber die aktuelle Dokumentenliste mit dieser Vertretung.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Seite „Documents required to apply for a visa" und die PMLP-Fotoqualitätsanforderungen auf mfa.gov.lv, die Schengen-Visum-Seite der Europäischen Kommission und die ICAO-Fotorichtlinien. Annahmestellen — einschließlich Vertretungen anderer Schengen-Staaten, die Visa für Lettland ausstellen — bestätigen Sie über die Vertretungsinformationen des MFA.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Lettland-Schengen-Visumfoto?
35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch), in Farbe, wie auf der mfa.gov.lv-Seite zu den erforderlichen Dokumenten angegeben. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Dokumentenliste der Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird.
Wie viele Fotos brauche ich?
Ein Farbphoto, wie auf der MFA-Seite zu den erforderlichen Dokumenten aufgeführt. Bestätigen Sie mit der Vertretung, die Ihren Antrag annimmt, falls ihre aktuelle Liste mehr verlangt.
Wie aktuell muss das Foto sein?
Nicht älter als 6 Monate, gemäß den PMLP-Fotoqualitätsanforderungen, die von der MFA-Seite verlinkt sind, und es muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Ein einheitlicher Hintergrund mit zentriertem Gesicht, gemäß den PMLP-Anforderungen — keine einzelne Farbe wird genannt, daher ist ein einfarbiger weißer oder heller Hintergrund die sichere Wahl. Prüfen Sie die Liste Ihrer annehmenden Vertretung auf zusätzliche Details.
Wie viel des Fotos sollte mein Gesicht einnehmen?
70–80 % des Fotos, in Nahaufnahme mit einem kleinen Teil der Schultern gezeigt, gemäß den PMLP-Anforderungen — mit neutralem Ausdruck, geschlossenem Mund und offenen, auf die Kamera gerichteten Augen.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35 × 45 mm, Farbe, innerhalb von 6 Monaten, ein einheitlicher Hintergrund, das Gesicht bei 70–80 %, Brille ohne Tönung oder Reflex sowie ein Abzug in hoher Auflösung auf Fotopapier in gutem Zustand. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht.
Darf ich eine Brille tragen?
Nur wenn die Gläser nicht getönt sind, kein Blitzreflex entsteht und die Fassung nicht zu dick ist oder einen Teil der Augen bedeckt — der PMLP-Wortlaut. Andernfalls nehmen Sie die Brille für das Foto ab.
Darf ich eine Kopfbedeckung tragen?
Nur aus religiösen Gründen, und sie darf das Gesicht nicht bedecken oder darauf Schatten werfen, gemäß den PMLP-Anforderungen. Andernfalls nehmen Sie die Kopfbedeckung für das Foto ab.
Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?
Die Anforderungen nennen keine Kamera. Wenn Sie ein Smartphone verwenden, muss der endgültige Abzug dennoch jede Regel erfüllen: 35 × 45 mm, Farbe, hohe Auflösung auf hochwertigem Fotopapier, einheitlicher Hintergrund und natürliche Gesichtsfarbe ohne rote Augen oder starke Schatten.
Ist Lettland Teil des Schengen-Raums?
Ja. Lettland ist Mitglied sowohl der EU als auch des Schengen-Raums; für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 dient das Schengen-Visum (Typ C). Langzeitvisa und Aufenthaltserlaubnisse sind separat und nicht Gegenstand dieser Seite.
Offizielle Quellen
- Ministry of Foreign Affairs of Latvia (mfa.gov.lv) — Documents required to apply for a visa (page updated 17.06.2026): "one colour photograph (35mm x 45mm)" (verwendet für: Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-08-14
- Office of Citizenship and Migration Affairs (PMLP) — Requirements for the quality of face photograph required for visa (PDF linked from the MFA page): not older than 6 months; 35x45mm; uniform background with the face centred; face takes up 70-80% of the photograph; no tinted lenses or flash reflection; head covering only for religious reasons without covering the face; only the person visible without other persons or toys; high-resolution print on high-quality photo paper (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-08-14
- European Commission — Applying for a Schengen visa (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — ICAO photograph guidelines PDF (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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