FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Spanien (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Spanien (Typ C): Der Konsularvordruck des spanischen Außenministeriums (MAEC) verlangt ein aktuelles Gesichts-Farbphoto auf hellem Hintergrund ohne dunkle oder reflektierende Brillen, und die EU-ICAO-Fotorichtlinien legen die Breite mit 35–40 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Bildes einnimmt. Nationalvisa (Typ D) nutzen eine andere Dokumentenliste. Prüfen Sie die Checkliste der annehmenden Stelle zur Anzahl der Kopien.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-13
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35–40 mm breit. Der spanische MAEC-Konsularvordruck für das Schengen-Visum nennt nur „Passgröße" ohne Millimeterangaben; diese Seite folgt den EU-ICAO-Fotorichtlinien (35–40 mm Breite), die die Europäische Kommission als Schengen-Visumfoto-Standard bereitstellt. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Bereichs.
- Routenabhängige Größen: Die oben genannte Breite von 35–40 mm ist die allgemeine EU-ICAO-Basislinie, auf die der spanische Vordruck verweist, doch bestimmte Antragsrouten können abweichen — die Spanien-BLS-US-Touristenroute verlangt zum Beispiel Fotos in 2 × 2 inch (51×51 mm), während die BLS-Route San Francisco für Seeleute/Transit 35×45 mm verwendet. Die Größe kann von Ihrem Antragsort, Ihrer Zuständigkeit und Ihrer Visakategorie abhängen; bestätigen Sie die Größe daher anhand der Checkliste für Ihre spezifische Route, statt von einer universellen Größe auszugehen.
- Alter des Fotos: ein aktuelles Foto, das Ihrem heutigen Erscheinungsbild entspricht. Der spanische Konsularvordruck sagt nur „aktuell"; diese Seite folgt den EU-ICAO-Fotorichtlinien, die angeben: nicht älter als 6 Monate.
- Hintergrund und Pose: ein Farbphoto, aufgenommen vor einem hellen Hintergrund, frontal, mit Blick direkt in die Kamera, neutralem Ausdruck, geschlossenem Mund, offenen und sichtbaren Augen, ohne Schatten.
- Brille und Kopfbedeckung: keine dunklen oder reflektierenden Brillen, die Augen vollständig sichtbar; keine Kleidungsstücke, die das Gesichtsoval verdecken. Der spanische Konsularvordruck nennt beide Regeln direkt.
- Abzüge und Einreichung: Die Anzahl der Abzüge und der Einreichungsweg hängen von der Stelle ab, die Ihren Antrag annimmt. Bestätigen Sie Anzahl und Schritte anhand der offiziellen Checkliste des spanischen Konsulats oder Visumantragszentrums, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Spanien (Typ C) — das Visum für kurze Aufenthalte. Nationalvisa (Typ D) für längere Aufenthalte, Wohnsitz, Arbeit oder Studium folgen einer anderen Dokumentenliste im Portal des spanischen Außenministeriums (MAEC) und werden hier nicht behandelt.
Der spanische MAEC-Konsularvordruck für das Schengen-Visum verlangt ein aktuelles Farbphoto des Gesichts, aufgenommen vor einem hellen Hintergrund, frontal, ohne dunkle oder reflektierende Brillen und ohne Kleidungsstücke, die das Gesichtsoval verdecken, nennt aber nur „Passgröße" ohne Millimeterangaben. Die Europäische Kommission stellt ein ICAO-Fotorichtlinien-PDF als Schengen-Visumfoto-Standard bereit; nach diesem PDF beträgt das Format 35–40 mm in der Breite, wobei das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt und das Foto nicht älter als 6 Monate ist. In keiner der beiden Quellen ist ein Millimeterwert von Kinn bis Scheitel angegeben; richten Sie den Bildausschnitt daher nach der Gesichtsproportion von 70–80 %. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Bereichs. Die folgenden allgemeinen Aufnahmeregeln stammen aus demselben Vordruck sowie aus Schengen-/ICAO-Vorgaben.
Die Größe kann auch je nach Antragsroute variieren, nicht nur nach der EU-ICAO-Basislinie. Die Spanien-BLS-US-Touristenroute verlangt zum Beispiel Fotos in 2 × 2 inch (51×51 mm), während die BLS-Route San Francisco für Seeleute/Transit 35×45 mm verwendet — ein Unterschied innerhalb derselben Visakategorie beim selben Anbieter. Andere Orte oder Kategorien können wiederum eine andere Größe oder gar keine veröffentlichen. Wenn Ihr Antrag über einen anderen Ort, eine andere Zuständigkeit oder Kategorie läuft, bestätigen Sie die Größe anhand der Checkliste dieser Route, statt von der allgemeinen Breite von 35–40 mm auszugehen.
Die Anzahl der Abzüge und die genauen Einreichungsschritte legt die Stelle fest, die an Ihrem Wohnort Anträge annimmt. Spanien empfängt Schengen-Visumanträge hauptsächlich über externe Visumantragszentren sowie Konsularabteilungen; prüfen Sie vor der Buchung oder dem Druck die aktuelle Checkliste auf der offiziellen spanischen Konsularseite für Ihr Wohnsitzland.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Kinder benötigen ein Foto, das denselben Qualitätsregeln entspricht: Aktualität, ein Farbphoto, ein einfarbiger heller Hintergrund, frontal und das Kind allein im Bild. Der Wortlaut zu Kinderfotos stammt hier aus dem spanischen MAEC-Konsularvordruck für das Schengen-Visum selbst — „Fotos von Minderjährigen dürfen keinen Teil des sie haltenden Erwachsenen zeigen" — daher ist die Grundlage die Schengen-Visum-Seite (childPhotoBasis: schengen-visa) und kein nationaler Pass- oder Ausweisdokumenten-Standard.
Der spanische Konsularvordruck und die EU-ICAO-Fotorichtlinien veröffentlichen keine separate, altersabhängige Gesichtsgrößentabelle für Kinder (anders als einige andere Schengen-Staaten). Behandeln Sie die Gesichtsproportion von 70–80 % und die Regeln zum hellen Hintergrund auch für Kinder als gültig, es sei denn, die Stelle, die Ihren Antrag annimmt, teilt Ihnen etwas anderes mit. Minderjährige benötigen unter denselben Qualitätsregeln ein eigenes Foto.
Die Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken und Live-Fotos bei Kindern (zum Beispiel, dass Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, von Fingerabdrücken befreit sind und innerhalb der letzten 59 Monate erfasste Abdrücke wiederverwendet werden können) gehören zum Antragsverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Stelle, die Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den Fotowortlaut des spanischen MAEC-Konsularvordrucks mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.
Spanien-spezifische Risiken: eine Breite außerhalb von 35–40 mm; das Gesicht unter 70 % oder über 80 % des Bildes; ein dunkler oder gemusterter Hintergrund (der Vordruck verlangt hell); ein Halbporträt oder ein geneigter Kopf; Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; dunkle oder reflektierende Brillen; Kleidungsstücke, die das Gesichtsoval verdecken; ein Foto älter als 6 Monate oder nicht mehr übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild; ein Ausdruck in niedriger Auflösung.
Achten Sie auch auf die Kinderregel: Eine Hand, ein Arm oder der Körper eines Erwachsenen, die im Foto eines Minderjährigen erscheinen, sind laut spanischem Vordruck ausdrücklich unzulässig. Wiederholen Sie die Aufnahme mit dem Kind allein im Bild.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die spanische MAEC-Konsularseite zum Schengen-Visum und die Checkliste des spanischen Konsulats oder Visumantragszentrums, das Ihren Antrag annehmen wird. Der spanische Vordruck nennt „Passgröße" ohne Millimeterangaben; die Breite von 35–40 mm, die Gesichtsproportion von 70–80 % und die 6-Monats-Aktualität folgen dem EU-ICAO-Fotorichtlinien-PDF und dem gemeinsamen Schengen-/ICAO-Standard.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Spanien-Schengen-Visumfoto?
Der spanische MAEC-Konsularvordruck nennt „Passgröße" ohne Millimeterangaben. Das EU-ICAO-Fotorichtlinien-PDF, das die Europäische Kommission als Schengen-Visumfoto-Standard bereitstellt, legt das Format mit 35–40 mm in der Breite fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Bereichs. Beachten Sie, dass einige Antragsrouten abweichen — die Spanien-BLS-US-Touristenroute verlangt 2 × 2 inch (51×51 mm), während die BLS-Route San Francisco für Seeleute/Transit 35×45 mm verwendet — sodass die Größe von Ihrem Antragsort, Ihrer Zuständigkeit und Ihrer Visakategorie abhängen kann. Bestätigen Sie vor der Einreichung die aktuelle Checkliste der Stelle, die Ihren Antrag annimmt.
Ist eine bestimmte Gesichtshöhe (Kinn bis Scheitel) erforderlich?
Es ist kein fester Millimeterwert von Kinn bis Scheitel angegeben. Der spanische Konsularvordruck nennt nur „Passgröße", und das EU-ICAO-Fotorichtlinien-PDF gibt an, dass das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt, statt einer Millimeterhöhe. Richten Sie den Bildausschnitt nach dieser Proportion zusammen mit der Regel zum hellen Hintergrund.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35–40 mm Breite mit dem Gesicht bei 70–80 %, ein einfarbiger heller Hintergrund, ein Farbphoto innerhalb von 6 Monaten aufgenommen, übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild, ohne dunkle oder reflektierende Brillen und ohne Kleidungsstücke, die das Gesichtsoval verdecken. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht, und das Foto muss weiterhin wie Sie heute aussehen.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Der spanische MAEC-Konsularvordruck verlangt ein Foto „aufgenommen vor einem hellen Hintergrund", und das EU-ICAO-Fotorichtlinien-PDF spricht von einem „einfarbigen hellen Hintergrund". Weiß ist nicht erforderlich, solange der Hintergrund einfarbig, hell und gleichmäßig ist; Weiß ist die sicherste Wahl. Vermeiden Sie dunkle, farbige oder gemusterte Hintergründe und beseitigen Sie alle Schatten.
Darf ich eine Brille tragen?
Der spanische Vordruck schließt dunkle oder reflektierende Brillen aus. Wenn Sie eine Brille mit klaren Gläsern tragen, müssen die Augen vollständig sichtbar sein, ohne Blitzreflex auf den Gläsern und ohne eine Fassung, die die Augen verdeckt. Andernfalls nehmen Sie die Brille für das Foto ab.
Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?
Der spanische Konsularvordruck nennt keine bestimmte Kamera. Wenn Sie ein Smartphone verwenden, muss der endgültige Abzug dennoch jede Regel erfüllen: 35–40 mm Breite, Gesicht bei 70–80 %, scharfer Fokus, gleichmäßige Beleuchtung, einfarbiger heller Hintergrund und natürliche Farben, gedruckt auf Fotopapier.
Gelten dieselben Regeln für Kinder?
Ja für die Qualität. Der spanische Vordruck stellt fest, dass Fotos von Minderjährigen keinen Teil des sie haltenden Erwachsenen zeigen dürfen, und Minderjährige benötigen unter denselben Regeln (aktuell, farbig, heller Hintergrund, frontal) ein eigenes Foto. Die spanischen und EU-ICAO-Quellen veröffentlichen keine separate altersabhängige Gesichtsgrößentabelle für Kinder.
Offizielle Quellen
- Ministry of Foreign Affairs, European Union and Cooperation of Spain (MAEC) — Consular Services: Schengen visas (Servicios Consulares standard consular template, published identically across Spanish consulates) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — Migration and Home Affairs: Applying for a Schengen visa (states 'a photo in compliance with ICAO standards') (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — ICAO photograph guidelines (Schengen visa photo requirements, 'Photograph quality' PDF) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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