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FOTOLEITFADEN

Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Liechtenstein (Typ C)

Anträge für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Liechtenstein (Typ C) erfordern ein hochwertiges farbiges Passfoto auf weißem Hintergrund. Allerdings delegiert das Amt für Migration und Pass Liechtensteins (llv.li) die Fotoqualität an die ICAO-Richtlinien und veröffentlicht keine genauen Millimetermaße. Liechtenstein unterhält ein sehr kleines diplomatisches Netz, daher nehmen in Ländern ohne liechtensteinische Vertretung Schweizer Vertretungen (Botschaften und Konsulate) Visumanträge an. Bestätigen Sie die Größe mit der Checkliste der annehmenden Stelle, bevor Sie ein Foto vorbereiten.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15

Illustration zur Vorbereitung eines Liechtenstein-Visumfotos

Diese Seite behandelt Fotoanforderungen für Kurzzeit-Schengen-Visa Liechtenstein (Typ C, Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen). Liechtenstein ist Teil des Schengen-Raums (es ist kein EU-Mitgliedstaat).

Das Amt für Migration und Pass Liechtensteins (llv.li) verlangt in seiner Checkliste zu den beizubringenden Unterlagen „1 farbiges Passfoto (gute Qualität, weißer Hintergrund)", veröffentlicht aber kein Maß. Die Fotoqualität ist an die ICAO-MRTD-Fotorichtlinien delegiert (35-40mm Breite, Gesicht 70-80 % des Fotos, einfarbiger heller Hintergrund). Derselbe Wortlaut wird in den Checklisten Schweizer Vertretungen verwendet.

Infolgedessen gibt es kein „offizielles Maß" für ein Liechtenstein-Schengen-Visumfoto. Häufig verwendete Größen wie 35×45 mm entsprechen der allgemeinen Praxis im Schengen-Raum, nicht einer offiziellen liechtensteinischen Spezifikation — prüfen Sie vor der Vorbereitung eines Fotos, ob die Schweizer Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird, etwas spezifiziert.

  1. Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
  2. Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
  3. Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
  4. Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
  5. Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
  6. Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
  7. Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
  8. Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Neutrale Illustration zur Fotovorbereitung

Wo der Antrag angenommen wird

Weil Liechtensteins eigenes diplomatisches Netz begrenzt ist, nehmen Schweizer Vertretungen (Botschaften und Konsulate) in Ländern, in denen Liechtenstein keine Vertretung hat, liechtensteinische Visumanträge an (wie von llv.li bestimmt). Anträge beginnen typischerweise mit dem Schweizer Visumportal swiss-visa.ch und werden dann persönlich bei der annehmenden Vertretung eingereicht, die Ihr Wohnsitzland abdeckt.

Die von der annehmenden Vertretung veröffentlichte Checkliste (für Tourismus, Familienbesuche, Geschäft und andere Besuchsarten) ist für die beizubringenden Unterlagen einschließlich des Fotos maßgeblich. Prüfen Sie vor der Einreichung die Checkliste, die zu Ihrem Besuchszweck passt.

Illustration zur Vorbereitung eines Visumfotos für ein Kind

Liechtenstein veröffentlicht keine separate Gesichtsgrößentabelle für Kinder. Kinder benötigen ebenfalls ein Foto, das denselben Regeln entspricht (farbig, weißer Hintergrund, dem Kind ähnlich); altersbezogene Lockerungen folgen den allgemeinen ICAO-Richtlinien.

Liechtenstein-spezifische Risiken: Da kein offizielles Maß existiert, die Verwechslung der Größe eines anderen Landes oder generischer Ratschläge mit einer offiziellen Spezifikation. Die Checkliste und die Anweisungen der annehmenden Schweizer Vertretung sind maßgeblich. Beachten Sie die Anweisung zum weißen Hintergrund.

  1. Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
  2. Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
  3. Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
  4. Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
  5. Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
  6. Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Illustration häufiger Fehler bei Visumfotos

Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden

Die Visumseite des Liechtensteiner Amts für Migration und Pass (llv.li) und seine Checkliste zu den beizubringenden Unterlagen sind maßgeblich (ein Farbphoto, weißer Hintergrund, kein veröffentlichtes Maß, ICAO-Delegierung, Annahme durch Schweizer Vertretungen). Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Checkliste der annehmenden Vertretung und die ICAO-Fotorichtlinien.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Größe hat das Liechtenstein-Schengen-Visumfoto in Millimetern?

Es wird kein offizielles Maß veröffentlicht. Das Amt für Migration und Pass Liechtensteins spezifiziert nur „ein farbiges Foto guter Qualität (weißer Hintergrund)" und delegiert die Qualität an die ICAO-Richtlinien (35-40mm Breite). Prüfen Sie die Checkliste der Schweizer Vertretung, die Ihren Antrag annimmt, auf etwaige Spezifikationen.

Wo reiche ich den Antrag ein?

In Ländern ohne liechtensteinische Vertretung nehmen Schweizer Vertretungen (Botschaften und Konsulate) den Antrag an. Beginnen Sie auf dem Portal swiss-visa.ch und reichen Sie die Dokumente bei der Vertretung ein, die Ihr Wohnsitzland abdeckt.

Muss der Hintergrund weiß sein?

Ja. Die liechtensteinische Checkliste stellt ausdrücklich „weißer Hintergrund" fest, und ein farbiges Foto guter Qualität ist erforderlich.

Kann ich ein Online-Fotowerkzeug verwenden?

Nur wenn die annehmende Stelle eine Größe spezifiziert. Da kein offizielles Maß veröffentlicht wird, bestätigen Sie die Größe zuerst mit der annehmenden Schweizer Vertretung und erstellen Sie dann das Foto nach dieser Spezifikation.

Brauchen Kinder auch ein Foto?

Ja, ein farbiges Foto mit weißem Hintergrund ist auch für Kinder die Grundanforderung. Altersbezogene Lockerungen folgen den allgemeinen ICAO-Richtlinien; bestätigen Sie mit der annehmenden Stelle.

Wo kann ich die neuesten Fotoanforderungen prüfen?

Die Visumseite des Liechtensteiner Amts für Migration und Pass (llv.li) und die Checkliste der Schweizer Vertretung, die Ihren Antrag annimmt, sind maßgeblich. Da kein offizielles Maß veröffentlicht wird, verlassen Sie sich nicht auf generelle Website-Größen — bestätigen Sie vor der Einreichung mit der annehmenden Stelle.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

Bestätigen Sie zuerst die Anweisungen der annehmenden StelleLiechtenstein-Fotoregeln ansehen