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FOTOLEITFADEN

Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Malta (Typ C)

Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Malta (Typ C): Die mit Maltas Visumantrags-Seiten veröffentlichte Fotospezifikation — über VFS Global, Maltas benannten Visumantrags-Dienstleister — legt das Foto mit 35 × 45 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt (eine Gesichtshöhe von 32–36 mm), auf einem einfarbigen hellen Hintergrund, scharf fokussiert, gleichmäßig beleuchtet, in hoher Auflösung gedruckt, ohne getönte oder reflektierende Brillen und Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen. Maltas Außenministerium veröffentlicht die Schengen-Visumantragsformulare, und in den Visumzentren wird das Foto auch als Teil der Biometrie erfasst, wobei Antragsteller gebeten werden, ein Foto entsprechend der Spezifikation mitzubringen.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14

Redaktionelle Illustration zur Vorbereitung eines Malta-Visumfotos

Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Malta (Typ C) — das Visum für die Durchreise durch oder den Aufenthalt in den Schengen-Staaten von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen. Langzeit-Nationalvisa (Typ D) und Aufenthaltserlaubnisse folgen anderen Verfahren und werden hier nicht behandelt. Malta ist Mitglied sowohl der EU als auch des Schengen-Raums.

Das Fotoformat beträgt 35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch). Die über VFS Global, den benannten Dienstleister, auf Maltas Visumantrags-Seiten veröffentlichte Fotospezifikation legt die gesamte Bildkomposition fest: Das Gesicht von der Kinnspitze bis zum Scheitel nimmt 70–80 % des Fotos ein — eine Gesichtshöhe von 32–36 mm, die nicht unter das angegebene Minimum fallen darf —, zentriert, mit voluminösem Haar vollständig abgebildet, ohne das Gesicht zu verkleinern; der Kopf ist weder geneigt noch gedreht; der Ausdruck ist neutral mit geschlossenem Mund und offenen Augen, mit direktem Blick in die Kamera; der Hintergrund ist einfarbig und hell (idealerweise ein neutrales Grau), musterfrei, im Kontrast zu Gesicht und Haaren, ohne Schatten; das Foto ist scharf fokussiert, gleichmäßig beleuchtet ohne Reflexionen oder rote Augen, farbneutral mit natürlichen Hauttönen, gedruckt auf hochwertigem Papier mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi, ohne Knitterfalten oder Verunreinigungen; die Augen bleiben deutlich erkennbar — keine Reflexionen, getönten Gläser oder Sonnenbrillen und keine die Augen bedeckenden Fassungen; und Kopfbedeckung ist nicht erlaubt außer aus anerkannten religiösen Gründen, wobei das Gesicht von der unteren Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar sein muss. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm.

Maltas Außenministerium veröffentlicht die Schengen-Visumantragsformulare auf seinem Schengen-Visumantrags-Portal, und Anträge werden bei Maltas Botschaft oder Konsulaten eingereicht oder bei Visumantragszentren, die von Maltas externem Dienstleister betrieben werden, wo einer genutzt wird; in den Zentren wird das Foto auch als Teil der Biometrie erfasst, und Antragsteller werden angehalten, ein Foto entsprechend der Spezifikation mitzubringen. Wenn Ihre Reise mehrere Schengen-Staaten umfasst, beantragen Sie beim Land des Hauptziels (längster Aufenthalt) oder beim ersten Einreiseland, wenn die Aufenthalte gleich lang sind.

  1. Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
  2. Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
  3. Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
  4. Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
  5. Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
  6. Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
  7. Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
  8. Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Neutrale Illustration zur Fotovorbereitung

Fotos für Kinder

Kinder erfüllen dieselben Regeln zu Größe und Qualität wie Erwachsene: dasselbe 35 × 45-mm-Format, derselbe helle einfarbige Hintergrund, derselbe neutrale Ausdruck mit geschlossenem Mund und offenen Augen sowie das Kind allein im Bild. Für Kinder unter einem Jahr stellt die Visumzentrum-Anleitung fest, dass das Kind für die Biometrie nicht anwesend sein muss und zwei Fotos des Kindes mit dem Antrag eingereicht werden.

Malta veröffentlicht keine altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder; bereiten Sie daher das Kinderfoto mit derselben Außenmaße (35 × 45 mm) und nach denselben Bildkompositionsregeln wie für Erwachsene vor, sofern die annehmende Stelle nichts anderes sagt. Keine Spielzeuge oder anderen Gegenstände dürfen im Bild erscheinen.

Fingerabdruck-Befreiungen für Kinder gehören zum Antrags- und Biometrieverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Vertretung oder das Visumzentrum, das Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.

Illustration zur Vorbereitung eines Visumfotos für ein Kind

Diese Punkte kombinieren den Wortlaut der maltesischen Fotospezifikation mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.

Malta-spezifische Risiken: ein Abzug, der nicht 35 × 45 mm misst; das Gesicht unter der angegebenen Mindesthöhe oder außerhalb des Bereichs von 70–80 %; ein unruhiger oder gemusterter Hintergrund oder ein Hintergrund ohne Kontrast zu den Haaren; Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; rote Augen; ein unscharfer, kontrastarmer oder verpixelter Abzug; unnatürliche Farbe; ein geknicktes oder mit Tinte markiertes Foto; ein offener Mund, geneigter Kopf, geschlossene Augen oder Haar vor den Augen; getönte Brillen oder Blitzreflex auf den Gläsern; Kopfbedeckung aus anderen als religiösen Gründen. Die allgemeinen Fehlermuster und ihre Behebung folgen den ICAO-Richtlinien.

  1. Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
  2. Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
  3. Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
  4. Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
  5. Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
  6. Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Illustration häufiger Fehler bei Visumfotos

Antragstellung: Wo das Foto eingereicht wird

Diese Seite behandelt nur die Fotospezifikation; Termine, Gebühren und Biometrie sind nicht Gegenstand dieser Seite. Anträge für Malta werden bei Maltas diplomatischen Vertretungen oder konsularischen Auslandsvertretungen eingereicht oder bei Visumantragszentren, die von Maltas externem Dienstleister betrieben werden, wo einer genutzt wird. In den Zentren kann das Foto als Teil der Biometrie erfasst werden; das Mitbringen eines konformen Abzugs entsprechend der Spezifikation hält den Prozess reibungslos; bestätigen Sie die aktuelle Dokumentenliste mit der Vertretung oder dem Zentrum, das Ihren Antrag annehmen wird.

Illustration zur Vorbereitung eines Visumantrags

Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden

Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Fotospezifikation und Dokumentenliste, die auf den maltesischen Visumantrags-Seiten veröffentlicht sind (einschließlich der Website des benannten Dienstleisters), das Schengen-Visum-Portal des Außenministeriums, die Schengen-Visum-Seite der Europäischen Kommission und die ICAO-Fotorichtlinien. Annahmestellen und Termine bestätigen Sie mit Maltas Vertretung oder dem Visumantragszentrum, das Ihren Wohnsitz betreut.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Größe hat ein Malta-Schengen-Visumfoto?

35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch), gemäß der Fotospezifikation, die auf Maltas Visumantrags-Seiten veröffentlicht ist. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Dokumentenliste der Vertretung oder des Zentrums, das Ihren Antrag annehmen wird.

Wie viele Fotos brauche ich?

Antragsteller werden angehalten, ein Foto entsprechend der Spezifikation mitzubringen; im Visumzentrum wird das Foto auch als Teil der Biometrie erfasst. Für Kinder unter einem Jahr werden zwei Fotos mit dem Antrag eingereicht. Bestätigen Sie die Anzahl mit Ihrer annehmenden Stelle.

Wie viel des Fotos sollte mein Gesicht einnehmen?

70–80 % des Fotos, entsprechend einer Gesichtshöhe von 32–36 mm von der Kinnspitze bis zum Scheitel, zentriert, auf einer frontalen Aufnahme mit neutralem Ausdruck.

Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?

Eine Farbe und hell — idealerweise ein neutrales Grau — ohne Muster, im Kontrast zu Gesicht und Haaren, ohne Schatten im Hintergrund. Ein einfarbiger heller oder neutralgrauer Hintergrund erfüllt die Spezifikation.

Wie aktuell muss das Foto sein?

Das maltesische Fotospezifikationsblatt nennt keine Altersgrenze. Der gemeinsame Schengen-/ICAO-Standard ist ein Foto, das innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurde und Ihrem heutigen Erscheinungsbild entspricht — bereiten Sie ein aktuelles Foto vor und bestätigen Sie mit Ihrer annehmenden Stelle.

Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?

Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35 × 45 mm, das Gesicht bei 70–80 % (32–36 mm), ein heller einfarbiger Hintergrund, scharfer Fokus mit gleichmäßiger Ausleuchtung, natürliche Farbe, mindestens 600 dpi auf hochwertigem Papier und keine getönten oder reflektierenden Brillen. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht.

Darf ich eine Brille tragen?

Nur wenn die Augen deutlich erkennbar sind: keine Reflexionen von der Brille, keine getönten Gläser, keine Sonnenbrille, und die Fassung darf die Augen nicht bedecken — der Wortlaut der Spezifikation. Andernfalls nehmen Sie die Brille für das Foto ab.

Darf ich eine Kopfbedeckung tragen?

Im Allgemeinen nein. Ausnahmen sind aus religiösen Gründen möglich, in diesem Fall muss das Gesicht von der unteren Kinnspitze bis zur Stirn sichtbar sein, ohne Schatten im Gesicht.

Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?

Die Spezifikation nennt keine Kamera, verlangt aber eine Druckauflösung von mindestens 600 dpi — insbesondere bei Fotos von Digitalkameras — auf hochwertigem Papier, mit natürlicher Farbe und ohne Verpixelung. Ein hochauflösendes Smartphone-Foto, professionell gedruckt, kann dies erfüllen.

Ist Malta Teil des Schengen-Raums?

Ja. Malta ist Mitglied sowohl der EU als auch des Schengen-Raums; für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 dient das Schengen-Visum (Typ C). Langzeit-Nationalvisa (Typ D) und Aufenthaltserlaubnisse sind separat und nicht Gegenstand dieser Seite.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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