FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Österreich (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Österreich (Typ C): Die BMI-Passbildkriterien legen das Format mit 35×45 mm fest, mit dem Kopf bei etwa 2/3 des Bildes und nicht höher als 36 mm (Augenabstand mindestens 8 mm), einem einfarbigen hellen (idealerweise grauen) Hintergrund, farbig und nicht älter als 6 Monaten. Die Visumseite des BMEIA verlangt, dass das Foto den ICAO-Kriterien folgt. Nationalvisa (Typ D) nutzen eine andere Dokumentenliste. Prüfen Sie die Checkliste der annehmenden Stelle zur Anzahl der Kopien.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35 mm breit × 45 mm hoch. Die BMI-Passbildkriterien legen beide Maße mit 35×45 mm fest — eine einzelne Breite von 35 mm statt des breiteren ICAO-/Schengen-Bereichs von 35–40 mm — mit dem Kopf bei etwa 2/3 des Bildes und nicht höher als 36 mm. Die Visumseite des BMEIA verlangt, dass das Foto den ICAO-Kriterien folgt (Gesicht 70–80 %).
- Alter des Fotos: nicht älter als 6 Monate. Sowohl die BMI-Seite als auch der Lexikoneintrag auf oesterreich.gv.at nennen das 6-Monats-Maximum ausdrücklich, und das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Hintergrund und Pose: einfarbig, hell, idealerweise grau (Mittelgrau empfohlen für helles Haar, Hellgrau für dunkles Haar), ohne Muster und ohne Schatten; Blick direkt in die Kamera mit neutralem Ausdruck, geschlossener Mund, offene und sichtbare Augen. Weiß ist auf der Ebene BMI/oesterreich.gv.at nicht erforderlich.
- Farbe und Geometrie: Farbe ist erforderlich — Schwarz-Weiß-Fotos werden nicht akzeptiert. Die BMI-Seite spezifiziert einen Augenabstand (Mitte zu Mitte zwischen den Pupillen) von mindestens 8 mm, optimal 10 mm.
- Brille und Kopfbedeckung: Augen vollständig sichtbar, ohne getönte oder reflektierende Gläser; Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen erlaubt, wobei das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn weiterhin erkennbar sein muss.
- Abzüge und Einreichung: Die Anzahl der Abzüge und der Einreichungsweg hängen von der Stelle ab, die Ihren Antrag annimmt. Bestätigen Sie Anzahl und Schritte anhand der offiziellen Checkliste der für Ihren Wohnsitz zuständigen österreichischen Vertretung.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Österreich (Typ C) — das Visum für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen. Nationalvisa (Typ D) für Aufenthalte von 91 Tagen bis zu 6 Monaten, Wohnsitz, Arbeit oder Studium folgen einer anderen, vom Fremdenpolizeigesetz (FPG) geregelten Dokumentenliste und werden hier nicht behandelt.
Österreich wendet seinen nationalen Passfoto-Standard ausdrücklich auf Visumfotos an: Die oesterreich.gv.at-Seite „Visum beantragen" verlangt, dass das Foto „gemäß den festgelegten Passbildkriterien" ist, und die Visumseite des BMEIA verlangt „ein Passfoto nach ICAO-Kriterien (farbig, 35×45 mm)". Die BMI-Passbildkriterien legen beide Maße mit 35 mm breit × 45 mm hoch fest — eine einzelne Breite von 35 mm statt des breiteren ICAO-/Schengen-Bereichs von 35–40 mm — mit dem Kopf bei etwa 2/3 des Bildes und nicht höher als 36 mm sowie einem Augenabstand von mindestens 8 mm (optimal 10 mm). Die ICAO-Gesichtsproportion von 70–80 % gilt ebenfalls, da die BMEIA-Seite den ICAO-Standard zitiert. Abzüge müssen farbig mit natürlichen Hauttönen auf Fotopapier sein.
Die Anzahl der Abzüge und die genauen Einreichungsschritte legt die Stelle fest, die an Ihrem Wohnort Anträge annimmt. Prüfen Sie vor der Buchung oder dem Druck die aktuelle Checkliste auf der offiziellen Seite der österreichischen Vertretung für Ihr Wohnsitzland.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Kinder benötigen ein Foto, das denselben Qualitätsregeln entspricht: Aktualität, ein einfarbiger heller Hintergrund und das Kind allein im Bild. Die BMI-Passbildkriterien enthalten einen eigenen Abschnitt „Kinder": Das Kind muss allein auf dem Foto erscheinen, das Gesicht muss vollständig sichtbar sein und die Augen müssen offen sein. Österreich wendet diesen nationalen Passfoto-Standard über die oesterreich.gv.at-Visumseite auf Visumfotos an (childPhotoBasis: national-passport). Die allgemeinen Kriterien erlauben außerdem Abweichungen, wenn die Einhaltung aufgrund des Entwicklungsstands oder des körperlichen Zustands der Person unmöglich ist, was Säuglinge einschließt.
Österreich veröffentlicht KEINE altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder (anders als Deutschland oder die Niederlande, deren nationale Ausweisdokumenten-Fotostandards Altersbänder definieren). Die BMI-Kindkriterien sind rein qualitativ, daher gibt es keinen separaten Millimeterbereich für kleine Kinder — verwenden Sie dieselbe Obergrenze für die Kopfhöhe (nicht höher als 36 mm) und Bildkomposition, es sei denn, die Checkliste der annehmenden Stelle besagt etwas anderes. Prüfen Sie die BMI-Seite erneut, wenn sie aktualisiert wird.
Die Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken und Live-Fotos bei Kindern (zum Beispiel, dass Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, von Fingerabdrücken befreit sind) gehören zum Antragsverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Stelle, die Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den Wortlaut der BMI-Passbildkriterien mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.
Österreich-spezifische Risiken: falsche Abzuggröße (nicht 35×45 mm); Kopf höher als 36 mm; ein Schwarz-Weiß-Ausdruck statt Farbe; ein gemusterter oder dunkler Hintergrund (der BMI-Standard verlangt einfarbig, hell, idealerweise grau); Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; Augenabstand unter 8 mm; getönte oder reflektierende Brillen; Kopfbedeckung aus anderen als religiösen Gründen; geneigter Kopf oder porträtierte Bildkomposition; Foto älter als 6 Monate; Ausdruck in niedriger Auflösung.
Beachten Sie, dass sich die Hintergrundregel von einigen anderen Schengen-Staaten unterscheidet: Österreich verlangt kein Weiß. Ein einfarbiger, heller, idealerweise grauer Hintergrund ist der Standard von BMI/oesterreich.gv.at; Mittelgrau wird für helles Haar empfohlen und Hellgrau für dunkles Haar. Bestätigen Sie vor dem Druck die Checkliste der annehmenden Stelle, da eine Checkliste auf Vertretungsebene strengere Formulierungen ergänzen kann.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die BMI-Seite zu den Passbildkriterien, die oesterreich.gv.at-Visumseite und die BMEIA-Visumseite und bestätigen Sie die Checkliste der offiziellen österreichischen Vertretung, die Ihren Antrag annehmen wird.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Österreich-Schengen-Visumfoto?
Die BMI-Passbildkriterien legen beide Maße mit 35 mm breit × 45 mm hoch fest, mit dem Kopf bei etwa 2/3 des Bildes und nicht höher als 36 mm. Die Visumseite des BMEIA verlangt, dass das Foto den ICAO-Kriterien folgt (Gesicht 70–80 %). Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Bereichs. Bestätigen Sie vor der Einreichung die aktuelle Checkliste der Stelle, die Ihren Antrag annimmt.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35×45 mm, Kopf bei etwa 2/3 des Bildes und nicht höher als 36 mm, ein einfarbiger heller (idealerweise grauer) Hintergrund, farbig, innerhalb von 6 Monaten aufgenommen, übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild und ohne getönte oder reflektierende Brillen. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht, und das Foto muss weiterhin wie Sie heute aussehen.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Die BMI-Passbildkriterien verlangen einen einfarbigen, hellen, idealerweise grauen Hintergrund (Mittelgrau für helles Haar, Hellgrau für dunkles Haar), der sich von Gesicht und Haaren abhebt, ohne Muster und ohne Schatten. Weiß ist nicht erforderlich, solange der Hintergrund einfarbig, hell und gleichmäßig ist.
Darf ich eine Brille tragen?
Nur wenn die Augen vollständig sichtbar sind, ohne Blitzreflex auf den Gläsern, ohne getönte Gläser und ohne eine Fassung, die die Augen verdeckt. Andernfalls nehmen Sie die Brille für das Foto ab.
Wird ein Schwarz-Weiß-Foto akzeptiert?
Nein. Die BMI-Seite stellt fest, dass Schwarz-Weiß-Fotos nicht verwendet werden können, und die Visumseite des BMEIA verlangt ein Farbphoto. Verwenden Sie einen Farbabzug mit natürlichen Hauttönen auf Fotopapier.
Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?
Die BMI-Seite nennt keine bestimmte Kamera. Wenn Sie ein Smartphone verwenden, muss der endgültige Abzug dennoch jede Regel erfüllen: 35×45 mm, Kopf bei etwa 2/3 des Bildes und nicht höher als 36 mm, Augenabstand mindestens 8 mm, scharfer Fokus, gleichmäßige Beleuchtung, einfarbiger heller Hintergrund, farbig und auf Fotopapier.
Gelten dieselben Regeln für Kinder?
Ja für die Qualität. Die BMI-Passbildkriterien enthalten einen eigenen Abschnitt „Kinder": Das Kind muss allein erscheinen, das Gesicht vollständig sichtbar und die Augen offen sein. Österreich veröffentlicht keine altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder; verwenden Sie daher dieselbe Bildkomposition, es sei denn, die Checkliste der annehmenden Stelle besagt etwas anderes.
Offizielle Quellen
- Austrian Federal Ministry of the Interior (BMI — Bundesministerium für Inneres) — Passbild-Kriterien (passport photo criteria: 35 mm wide × 45 mm high, head from chin to crown about 2/3 of the image but no higher than 36 mm, eye distance at least 8 mm / optimal 10 mm, not older than 6 months, single-colour light ideally grey background, no black-and-white) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-08-15
- Austrian Government Portal (oesterreich.gv.at) — Passbildkriterien lexicon entry (summary of the BMI criteria: 35 mm × 45 mm, head about 2/3 of the image, eye distance at least 8 mm, not older than 6 months, colour, single-colour light ideally grey background, glossy/smooth paper) (verwendet für: Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-08-15
- Austrian Government Portal (oesterreich.gv.at) — Applying for a visa (requires 'a passport photo (portrait format, 35 x 45 mm) in accordance with the specified passport photo criteria' — this is the official link that incorporates the BMI passport-photo standard, including the 36 mm head-height ceiling, into the visa photo requirement) (verwendet für: Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-08-15
- Austrian Federal Ministry for European and International Affairs (BMEIA — Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) — Visa page (Schengen visa C for stays up to 90 days per 180 days; visa D for 91 days–6 months is out of scope; requires 'Passport photo according to ICAO criteria (colour, 35x45 mm)'; application admissibility requires 'an ICAO-compliant passport photo'; an external service provider 'plays no role in the decision-making process itself') (verwendet für: Fotoanforderungen, Schengen-Rahmen) Geprüft: 2026-08-15
- European Commission — ICAO photograph guidelines (the photograph-quality reference that the BMEIA visa page invokes with 'ICAO criteria'; specifies the face takes up 70–80% of the photograph, 35–40 mm width, no more than 6 months old, neutral light background) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — Migration and Home Affairs: Applying for a Schengen visa (Austria is an EU member and a Schengen founding state) (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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