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Luxemburg-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) — Antrag aus Japan

Antrag aus Japan auf ein Luxemburg-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C): Nur in Japan wohnende Personen können beantragen, und die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Tokio ist die einzige Annahmestelle — es gibt kein VFS oder einen anderen externen Dienstleister in Japan und keine Zuständigkeitsteilung. Anträge werden persönlich mit einem Termin an einem Wochentagnachmittag eingereicht, und die Gebühr wird nur in Euro-Banknoten gezahlt. Langzeitvisa folgen einem anderen Verfahren und werden hier nicht behandelt. Fotogröße und Qualitätsregeln stehen auf der globalen Luxemburg-Visumfoto-Seite.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15

Redaktionelle Illustration zur Beantragung eines Luxemburg-Kurzzeit-Schengen-Visums aus Japan

Anforderungen im Überblick

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Personen, die in Japan leben und ein Luxemburg-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) beantragen — ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Nur in Japan wohnende Personen können bei der Botschaft in Tokio einen Antrag einreichen. Japanische Staatsangehörige mit einem gültigen gewöhnlichen Pass benötigen für Kurzaufenthalte kein Visum; dieser Leitfaden richtet sich daher hauptsächlich an andere in Japan Wohnende, deren Staatsangehörigkeit eines erfordert.

Langzeitvisa und Aufenthaltserlaubnisse folgen einem anderen Verfahren auf den Luxemburger Einwanderungsseiten und werden hier nicht behandelt. Wenn Luxemburg das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder — bei gleicher Tageszahl — das erste Schengen-Einreiseland einer mehrere Länder umfassenden Reise ist, beantragen Sie bei Luxemburg.

Wo beantragen und wie buchen

Die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Tokio (Luxembourg House 1F, 8-9 Yonbancho, Chiyoda-ku, Tokio) ist die einzige Annahmestelle für ganz Japan; es gibt keine Wohnsitz-basierte Zuständigkeitsteilung. Die Vertretungsliste des Luxemburger MFA stellt fest, dass Anträge auf Kurzzeitvisa aus Japan an die Tokioter Botschaft gesendet werden sollten, und die Honorarkonsuln in Kyoto und Tokio nehmen keine Visumanträge an. Es gibt kein VFS Global oder einen anderen externen Dienstleister auf dem Japan-Weg.

Anträge müssen mit Termin bei der Botschaft vom Antragsteller persönlich eingereicht werden; Termine für Visumanträge werden im Allgemeinen auf montags bis freitags 15:00-16:30 angesetzt, und die Botschaft bittet Sie, sich vor der Antragstellung mit der Konsularabteilung in Verbindung zu setzen (Tel. 03-3265-9621 Durchwahl 1 / [email protected]). Anträge müssen mindestens 15 Werktage vor dem geplanten Abreisedatum und nicht früher als sechs Monate davor eingereicht werden; planen Sie das Terminfenster entsprechend.

Foto, Dokumente und Gebühr

Das Foto: ein farbiges Identitätsfoto in 35 × 45 mm (Höhe 45 mm × Breite 35 mm) auf weißem Hintergrund mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm — und, in den Worten der Botschaft: „Please bring the picture separately, do not attach it to the application form". Für die vollständigen Aufnahmeregeln siehe die globale Luxemburg-Visumfoto-Seite, und prüfen Sie vor Ihrem Termin erneut die Liste der Botschaft.

Die Dokumentenliste: ein ausgefülltes Antragsformular; das Farbphoto; einen gültigen Pass oder ein von den Schengen-Ländern anerkanntes Reisedokument (3 Monate über die Abreise hinaus gültig) mit einer Kopie der ersten Seite; eine japanische Aufenthaltskarte, die mindestens drei Monate nach Ihrer Rückkehr aus dem Schengen-Raum gültig ist, Original und Kopie; eine Reise-Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt, die Rückführung, notfallmedizinische Behandlung und Krankenhausaufenthalt deckt, mit einer Mindestdeckung von 30,000 EUR; Reisezweck-Dokumente (Einladung, Hin- und Rückflug-Reservierung, Hotelreservierung oder eine in Luxemburg genehmigte formale Unterhaltserklärung); ein Garantieschreiben auf Englisch (Arbeits- oder Immatrikulationsbescheinigung); Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der vorherigen 3 Monate; eine detaillierte Tag-für-Tag-Reiseroute; und frühere Schengen-Visa, falls zutreffend. Dokumente müssen auf Englisch oder Französisch vorliegen (oder übersetzt sein) und auf nicht gehefteten A4-Blättern in Ordnung eingereicht werden.

Die Gebühr: Antragsgebühr für Visum C (Kurzzeit) von 90 EUR (45 EUR für Kinder von 6-12 Jahren), bei der Antragstellung in Euro-Banknoten zu zahlen — keine andere Zahlungsform wird akzeptiert. Halten Sie Euro-Bargeld im Voraus bereit; die Gebühr wird bei Visumablehnung nicht erstattet.

Biometrie und Kinder

Die Seite der Tokioter Botschaft schreibt das biometrische Verfahren nicht aus. Nach der gemeinsamen Schengen-Regel (Europäische Kommission) werden bei der Einreichung eines Antrags Fingerabdrücke erfasst (10 Finger), Antragsteller, die jünger als 12 Jahre sind, sind von der Fingerabdruckerfassung befreit, müssen aber trotzdem erscheinen, und innerhalb der letzten 59 Monate erfasste Fingerabdrücke können wiederverwendet werden. Die Live-Erfassung am Schalter ist getrennt vom Farbphoto, das Sie für die Akte mitbringen. Bestätigen Sie das aktuelle Verfahren bei der Buchung mit der Konsularabteilung.

Kinder benötigen dasselbe 35 × 45-mm-Farbphoto mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm auf weißem Hintergrund (Luxemburg veröffentlicht keine kinderspezifischen Fotoregeln), und die Gebühr ist für Kinder, die 6 Jahre bis 12 Jahre alt sind, auf 45 EUR reduziert. Der Antrag eines Kindes folgt demselben Termin- und persönlichen Einreichungsweg; bestätigen Sie etwaige Einwilligungsdokument-Erfordernisse mit der Konsularabteilung.

Wo man von Japan aus ein Luxemburg-Kurzzeit-Schengen-Visum beantragt

Die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Tokio (Luxembourg House 1F, 8-9 Yonbancho, Chiyoda-ku) ist gemäß der Vertretungsliste des Luxemburger MFA die einzige Annahmestelle für Japan. Anträge werden persönlich mit Wochentagnachmittag-Terminen eingereicht (im Allgemeinen montags bis freitags 15:00-16:30; Kontakt zur Konsularabteilung vor der Antragstellung), mindestens 15 Werktage und höchstens sechs Monate vor der Abreise, wobei die Gebühr von 90 EUR (Kinder 6-12: 45 EUR) nur in Euro-Banknoten zahlbar ist. Verfahren können sich ändern; prüfen Sie daher vor der Buchung erneut die Visumseite der Botschaft.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Wo reiche ich in Japan einen Luxemburg-Visumantrag ein?

Bei der Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Tokio (Luxembourg House 1F, 8-9 Yonbancho, Chiyoda-ku) — die einzige Stelle für ganz Japan, ohne VFS oder einen anderen externen Dienstleister und ohne Zuständigkeitsteilung. Nur in Japan wohnende Personen können dort beantragen; Honorarkonsuln nehmen keine Visa an.

Wie buche ich einen Termin?

Kontaktieren Sie die Konsularabteilung vor der Antragstellung (Tel. 03-3265-9621 Durchwahl 1 / [email protected]). Visumtermine werden im Allgemeinen auf montags bis freitags 15:00-16:30 angesetzt, und der Antrag wird vom Antragsteller persönlich eingereicht. Reichen Sie mit einem Vorlauf von mindestens 15 Werktagen vor der Abreise und nicht früher als sechs Monate davor ein.

Wie viele Fotos brauche ich für ein Luxemburg-Visum aus Japan?

Ein farbiges Identitätsfoto in 35 × 45 mm auf weißem Hintergrund mit einer Kopfhöhe von 32–36 mm — separat mitzubringen und nicht am Antragsformular anzubringen, gemäß dem Wortlaut der Botschaft. (Das zentrale Luxemburger Portal listet zwei identische Fotos für in Luxemburg eingereichte Akten; die Tokioter Anforderung ist eines.)

Wie hoch ist die Gebühr, und wie zahle ich sie?

Visum C kostet 90 EUR (45 EUR für Kinder von 6-12 Jahren), zahlbar nur in Euro-Banknoten bei der Antragstellung — keine andere Zahlungsform wird akzeptiert; halten Sie also Euro-Bargeld im Voraus bereit. Die Gebühr wird bei Visumablehnung nicht erstattet.

Kann jemand anders meinen Antrag einreichen?

Nein. Anträge müssen mit Termin bei der Botschaft vom Antragsteller selbst eingereicht werden, und nur in Japan wohnende Personen können bei der Tokioter Botschaft beantragen. Planen Sie Ihr eigenes Erscheinen für das Wochentagnachmittag-Terminfenster.

Brauchen japanische Staatsangehörige ein Luxemburg-Schengen-Visum?

Für Tourismus- oder Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen benötigen japanische Staatsangehörige mit einem gültigen gewöhnlichen Pass kein Visum. Dieser Leitfaden richtet sich an andere in Japan Wohnende, deren Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum erfordert.

Ist ein Langzeitvisum (Typ D) dasselbe Verfahren?

Nein. Diese Seite behandelt das Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C). Langzeitvisa und Aufenthaltserlaubnisse folgen einem anderen Verfahren und anderer Dokumentenliste auf den Luxemburger Einwanderungsseiten; prüfen Sie für diese vor der Antragstellung die Anleitung der Botschaft.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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