FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Deutschland (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Deutschland (Typ C): Das PDF mit den biometrischen Fotoanforderungen der deutschen Auslandsvertretungen legt das Format mit 35×45 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % einnimmt (32–36 mm Kinn bis Scheitel). Nationalvisa (Typ D) nutzen eine andere Dokumentenliste. Prüfen Sie die Checkliste der annehmenden Stelle zur Anzahl der Kopien.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-13
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35 mm breit × 45 mm hoch. Das PDF mit den biometrischen Fotoanforderungen der deutschen Auslandsvertretungen legt 35×45 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt (32–36 mm Kinn bis Scheitel; Fotos werden nur abgelehnt, wenn das Gesicht unter 27 mm oder über 40 mm misst).
- Alter des Fotos: ein aktuelles Foto, das Ihrem heutigen Erscheinungsbild entspricht. Das Foto-PDF der deutschen Auslandsvertretungen nennt keine feste Monatszahl, daher folgt diese Seite dem üblichen Schengen-/ICAO-Standard von innerhalb von 6 Monaten.
- Hintergrund und Pose: einfarbig, hell (ein neutrales Grau ist ideal), ohne Muster, ohne Schatten; Blick direkt in die Kamera mit neutralem Ausdruck, geschlossener Mund, offene und sichtbare Augen.
- Brille und Kopfbedeckung: Augen vollständig sichtbar, ohne getönte, reflektierende oder sonnenbrillenartige Gläser; Kopfbedeckung nur aus religiösen Gründen erlaubt, wobei das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn weiterhin erkennbar sein muss.
- Abzüge und Einreichung: Die Anzahl der Abzüge und der Einreichungsweg hängen von der Stelle ab, die Ihren Antrag annimmt. Bestätigen Sie Anzahl und Schritte anhand der offiziellen Checkliste der für Ihren Wohnsitz zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Deutschland (Typ C) — das Visum für kurze Aufenthalte. Nationalvisa (Typ D) für längere Aufenthalte, Wohnsitz, Arbeit oder Studium folgen einer anderen Dokumentenliste im Portal des Auswärtigen Amts und werden hier nicht behandelt.
Das PDF mit den biometrischen Fotoanforderungen der deutschen Auslandsvertretungen legt das Format mit 35×45 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Bildes einnimmt (32–36 mm Kinn bis Scheitel; Fotos werden nur abgelehnt, wenn das Gesicht unter 27 mm oder über 40 mm misst). Abzüge sollten mindestens 600 dpi haben, farbig mit natürlichen Hauttönen sein und auf Fotopapier ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen gedruckt sein. Die folgenden allgemeinen Aufnahmeregeln stammen aus demselben PDF sowie aus Schengen-/ICAO-Vorgaben.
Die Anzahl der Abzüge und die genauen Einreichungsschritte legt die Stelle fest, die an Ihrem Wohnort Anträge annimmt. Prüfen Sie vor der Buchung oder dem Druck die aktuelle Checkliste auf der offiziellen Seite der deutschen Auslandsvertretung für Ihr Wohnsitzland.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Kinder benötigen ein Foto, das denselben Qualitätsregeln entspricht: Aktualität, ein einfarbiger heller Hintergrund und das Kind allein im Bild. Die unten aufgeführten kinderspezifischen Gesichtsbereiche stammen aus dem PDF mit den biometrischen Fotoanforderungen der deutschen Auslandsvertretungen (dem biometrischen Foto-Standard für Ausweisdokumente), das auch die Referenz ist, welche die deutschen Auslandsvertretungen auf Schengen-Visumfotos anwenden. Es handelt sich um einen nationalen Standard für Ausweisdokumente und nicht um eine reine Visaregel; betrachten Sie die Zahlen daher als die aktuelle Anforderung der deutschen Auslandsvertretungen und prüfen Sie das PDF erneut, wenn es aktualisiert wird.
Kinder, die 9 Jahre oder jünger sind, haben einen weiteren Gesichtsbereich: Das Gesicht nimmt 50–80 % des Fotos ein und misst 22–36 mm Kinn bis Scheitel (Ablehnung nur bei unter 17 mm oder über 40 mm). Kinder, die 5 Jahre oder jünger sind, brauchen keinen neutralen Ausdruck, müssen nicht direkt in die Kamera blicken und müssen nicht zentriert sein; Babys unter einem Jahr müssen die Augen nicht offen haben.
Die Regeln zur Erfassung von Fingerabdrücken und Live-Fotos bei Kindern (zum Beispiel, dass Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, von Fingerabdrücken befreit sind) gehören zum Antragsverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Stelle, die Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den Wortlaut des Foto-PDFs der deutschen Auslandsvertretungen mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.
Deutschland-spezifische Risiken: falsche Abzuggröße (nicht 35×45 mm); Gesicht unter 32 mm oder über 36 mm; gemusterter oder dunkler Hintergrund; Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf; getönte oder reflektierende Brillen; Kopfbedeckung aus anderen als religiösen Gründen; geneigter Kopf oder porträtierte Bildkomposition; Foto älter als 6 Monate; Ausdruck unter 600 dpi Auflösung.
Achten Sie auch auf den weiteren Kindbereich: Ein Kinderfoto, das auf die Erwachsenen-Gesichtsproportion von 70–80 % zugeschnitten ist, kann abgelehnt werden, obwohl der Bereich 50–80 % (22–36 mm) zulässig gewesen wäre. Prüfen Sie die Altersgruppe vor dem Druck erneut.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut das PDF mit den biometrischen Fotoanforderungen der deutschen Auslandsvertretungen sowie die Checkliste der offiziellen deutschen Auslandsvertretung, die Ihren Antrag annehmen wird.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Deutschland-Schengen-Visumfoto?
Das PDF mit den biometrischen Fotoanforderungen der deutschen Auslandsvertretungen legt das Format mit 35×45 mm fest, wobei das Gesicht 70–80 % des Bildes einnimmt (32–36 mm Kinn bis Scheitel; Ablehnung nur, wenn das Gesicht unter 27 mm oder über 40 mm misst). Dieser Service erstellt einen Abzug in 35×45 mm innerhalb dieses Bereichs. Bestätigen Sie vor der Einreichung die aktuelle Checkliste der Stelle, die Ihren Antrag annimmt.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35×45 mm, Gesicht bei 70–80 % (32–36 mm), einfarbiger heller Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten aufgenommen, übereinstimmend mit Ihrem heutigen Erscheinungsbild und ohne getönte oder reflektierende Brillen. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht, und das Foto muss weiterhin wie Sie heute aussehen.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Das Foto-PDF der deutschen Auslandsvertretungen verlangt einen einfarbigen, hellen Hintergrund (ein neutrales Grau ist ideal), der sich von Gesicht und Haaren abhebt, ohne Muster und ohne Schatten. Weiß ist nicht erforderlich, solange der Hintergrund einfarbig, hell und gleichmäßig ist.
Darf ich eine Brille tragen?
Nur wenn die Augen vollständig sichtbar sind, ohne Blitzreflex auf den Gläsern, ohne getönte Gläser und ohne eine Fassung, die die Augen verdeckt. Andernfalls nehmen Sie die Brille für das Foto ab.
Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?
Das Foto-PDF der deutschen Auslandsvertretungen nennt keine bestimmte Kamera. Wenn Sie ein Smartphone verwenden, muss der endgültige Abzug dennoch jede Regel erfüllen: 35×45 mm, Gesicht bei 70–80 %, scharfer Fokus, gleichmäßige Beleuchtung, einfarbiger heller Hintergrund und mindestens 600 dpi beim Druck auf Fotopapier.
Gelten dieselben Regeln für Kinder?
Ja für die Qualität, aber Kinder, die 9 Jahre oder jünger sind, haben einen weiteren Gesichtsbereich von 50–80 % (22–36 mm). Kinder, die 5 Jahre oder jünger sind, brauchen keinen neutralen Ausdruck, keinen direkten Blick und keine Zentrierung; Babys unter einem Jahr müssen die Augen nicht offen haben.
Offizielle Quellen
- German Missions — Visa Photo Examples: biometric photo specification chart (PDF) (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — Applying for a Schengen visa (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — ICAO photograph guidelines PDF (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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