FOTOLEITFADEN
Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Kroatien (Typ C)
Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Kroatien (Typ C): Die kroatische Visaverordnung (Artikel 11, in Kraft seit dem 1. November 2021) legt das Foto mit 35 × 45 mm fest — ein Farbphoto mit neutralem Gesichtsausdruck, offenen Augen und geschlossenem Mund bei frontaler Aufnahme, wobei der Kopf (Kinn bis Scheitel) etwa 2/3 des Fotos einnimmt und nicht höher als 36 mm ist, auf einem hellen, einfarbigen, musterfreien Hintergrund. Die aktuellen MFEA-Schengen-Seiten führen „ein aktuelles Identitätsfoto entsprechend den ICAO-Standards" auf, und die aktuelle Typ-C-Visumseite ergänzt, dass das Foto nicht älter als 3 Monate sein sollte. Anträge erfolgen bei einer kroatischen Botschaft oder einem Konsulat oder einem VFS-Global-Visumzentrum mit dem Online-Formular crovisa.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14
Anforderungen im Überblick
- Abzuggröße: 35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch), in Farbe, wie von Artikel 11 der kroatischen Visaverordnung festgelegt und auf der aktuellen MFEA-Typ-C-Visumseite wiederholt.
- Gesicht und Bildausschnitt: eine frontale Aufnahme mit neutralem Ausdruck, offenen Augen und geschlossenem Mund; der Kopf von Kinn bis Scheitel nimmt etwa 2/3 des Fotos ein und ist nicht höher als 36 mm, mit einem Augenabstand von mindestens 8 mm — alles in der Verordnung angegeben.
- Hintergrund und Papier: ein heller, einfarbiger, musterfreier Hintergrund mit ausreichendem Kontrast zu Gesicht und Haaren; das Foto wird auf hochwertigem glänzendem, glattem Papier ohne Oberflächenstruktur gedruckt.
- Alter des Fotos: Die Verordnung setzt keine Altersgrenze in Monaten; die aktuelle Typ-C-Visumseite beschreibt das Foto als „aktuell (nicht älter als 3 Monate)". Bereiten Sie zur Sicherheit ein Foto vor, das innerhalb der letzten 3 Monate aufgenommen wurde.
- Geltungsbereich: Diese Regeln gelten für das Kurzzeitvisum (Typ C, Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen). Kroatien wendet die Schengen-Regeln an; Langzeitverfahren (Typ D) folgen einem anderen Weg.
Fotogröße und Aufnahmeregeln
Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Kroatien (Typ C) — das Visum für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Langzeitvisa (Typ D) und Aufenthaltserlaubnisse folgen einem anderen Verfahren und werden hier nicht behandelt. Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied des Schengen-Raums und stellt jetzt einheitliche (Schengen-)Visa aus.
Die Abzuggröße beträgt 35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch). Die kroatische Visaverordnung (Artikel 11, in Kraft seit dem 1. November 2021) verlangt ein Farbphoto dieser Größe und legt die gesamte Bildkomposition fest: Die Person ist mit neutralem Gesichtsausdruck, offenen Augen und geschlossenem Mund bei frontaler Aufnahme abgebildet; der Kopf von der Kinnspitze bis zum Scheitel nimmt etwa 2/3 des Fotos ein und darf nicht höher als 36 mm sein, zentriert, mit einem Abstand zwischen den Augen von mindestens 8 mm (optimal 10 mm); das Foto wird auf hochwertigem glänzendem und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur entwickelt; und der Hintergrund ist hell und einfarbig, ohne Muster und mit ausreichendem Kontrast zu Gesicht und Haaren. Die Verordnung erlaubt außerdem eine Ausnahme für dringende, gerechtfertigte Reisen von den Bedingungen zu Kopfgröße und Papier. Die aktuellen MFEA-Schengen-Seiten verlangen „ein aktuelles Identitätsfoto entsprechend den ICAO-Standards" ohne Maßangaben, und die aktuelle Typ-C-Visumseite behält den 35 × 45-mm-Farb-Wortlaut mit einer 3-Monats-Altersangabe — daher stützt weiterhin die festgelegte Größe der Verordnung die Zahlen dieser Seite. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm.
Die Verordnung stellt außerdem fest, dass das Foto gescannt oder zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgenommen werden kann, und die aktuellen Antragsseiten sagen, dass Fingerabdrücke bei der Einreichung erfasst werden. Anträge werden persönlich eingereicht — nicht früher als sechs Monate vor der Reise und in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens 15 Kalendertagen — bei einer zuständigen kroatischen Botschaft oder einem Konsulat oder bei einem VFS-Global-Visumantragszentrum in den Ländern, in denen Kroatien eines nutzt, mit dem Online-Formular auf crovisa.mvep.hr. Wenn Ihre Reise mehrere Schengen-Staaten umfasst, beantragen Sie beim Land des Hauptziels (längster Aufenthalt) oder beim ersten Einreiseland, wenn die Aufenthalte gleich lang sind.
- Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
- Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
- Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
- Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
- Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
- Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
- Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Fotos für Kinder
Die Visaverordnung gibt die Kinderregel direkt an: Ein Kind muss auf dem Foto allein sein, und das Gesicht des Kindes muss mit offenen Augen vollständig sichtbar sein. Darüber hinaus erfüllen Kinder dieselben Regeln wie Erwachsene — dieselbe Größe von 35 × 45 mm, Farbdruck, frontale Pose und heller einfarbiger Hintergrund.
Weil die Verordnung keine altersgestaffelte Gesichtsgrößentabelle für Kinder veröffentlicht, bereiten Sie das Kinderfoto mit derselben Außenmaße (35 × 45 mm) und nach denselben Bildkompositionsregeln wie für Erwachsene vor, sofern die annehmende Stelle nichts anderes sagt. Babys und sehr kleine Kinder, die nicht ohne Hilfe sitzen können, dürfen gestützt werden, aber keine stützenden Hände, Spielzeuge oder andere Gegenstände dürfen im Bild erscheinen.
Fingerabdruck-Befreiungen für Kinder gehören zum Antrags- und Biometrieverfahren und nicht zur Fotospezifikation. Die Botschaft, das Konsulat oder das Visumzentrum, das Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle biometrische Verfahren für Kinder bestätigen.
Häufige Fehler und ihre Behebung
Diese Punkte kombinieren den Foto-Wortlaut der Visaverordnung mit allgemeinen ICAO-artigen Vorbereitungskontrollen.
Kroatien-spezifische Risiken: ein Abzug, der nicht 35 × 45 mm misst; ein Schwarz-Weiß-Abzug; der Kopf größer als das Limit der Verordnung (etwa 2/3 des Fotos, nicht mehr als die angegebene Kopfhöhe); eine nicht-frontale Pose oder ein offener Mund; ein gemusterter oder farbiger Hintergrund (die Verordnung verlangt hell und einfarbig); Druck auf normalem strukturiertem Papier; Tintenmarkierungen, Knitterfalten oder Beschädigungen; Sonnenbrillen (nur für blinde Personen erlaubt); ein Foto, das nicht mehr Ihrem heutigen Erscheinungsbild entspricht oder älter als die 3-Monats-Angabe der Typ-C-Seite ist. Die allgemeinen Fehlermuster und ihre Behebung folgen den ICAO-Richtlinien.
- Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
- Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
- Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
- Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
- Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
- Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Antragstellung: Wo das Foto eingereicht wird
Diese Seite behandelt nur die Fotospezifikation; Termine, Gebühren und Biometrie sind nicht Gegenstand dieser Seite. Anträge werden persönlich bei einer zuständigen kroatischen Botschaft oder einem Konsulat eingereicht oder bei einem VFS-Global-Visumantragszentrum, wo Kroatien eines nutzt; das Online-Antragsformular wird auf crovisa.mvep.hr ausgefüllt und ausgedruckt mit den übrigen Dokumenten eingereicht. Wo Kroatien in einem Land keine Botschaft und kein Visumzentrum hat, kann die nächstgelegene kroatische Botschaft oder das Konsulat in einem anderen Land den Antrag annehmen.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Visaverordnung und die aktuellen Schengen-Visumseiten auf mvep.gov.hr, die Schengen-Visum-Seite der Europäischen Kommission und die ICAO-Fotorichtlinien. Annahmestellen, VFS-Zentrumsregelungen, Termine und Gebühren bestätigen Sie mit der kroatischen Botschaft oder dem Konsulat, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Welche Größe hat ein Kroatien-Schengen-Visumfoto?
35 × 45 mm (35 mm breit × 45 mm hoch), in Farbe, wie von Artikel 11 der kroatischen Visaverordnung festgelegt und auf der aktuellen Typ-C-Visumseite wiederholt. Dieser Service erstellt einen Abzug in 35 × 45 mm. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Dokumentenliste der Stelle, die Ihren Antrag annehmen wird.
Wie viele Fotos brauche ich?
Die Verordnung und die aktuellen Seiten sprechen von einem einzelnen Foto mit dem Antragsformular. Bestätigen Sie die Anzahl mit der Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumzentrum, das Ihren Antrag annimmt; bereiten Sie mindestens eines vor.
Wie aktuell muss das Foto sein?
Die Visaverordnung setzt keine Altersgrenze in Monaten. Die aktuelle Typ-C-Visumseite auf mvep.gov.hr beschreibt das Foto als „aktuell (nicht älter als 3 Monate)". Bereiten Sie ein Foto vor, das innerhalb der letzten 3 Monate aufgenommen wurde und Ihrem heutigen Erscheinungsbild entspricht.
Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?
Ein heller, einfarbiger, musterfreier Hintergrund mit ausreichendem Kontrast zu Gesicht und Haaren — der genaue Wortlaut der Verordnung. Ein einfarbiger weißer oder heller Hintergrund erfüllt dies. Prüfen Sie die Liste Ihrer annehmenden Stelle auf zusätzliche Details.
Wie viel des Fotos sollte mein Kopf einnehmen?
Etwa 2/3 des Fotos, gemessen von der Kinnspitze bis zum Scheitel, mit zentriertem Kopf, nicht mehr als die in der Verordnung angegebene Kopfhöhe, und einem Abstand zwischen den Augen von mindestens 8 mm. Eine frontale Aufnahme mit neutralem Ausdruck, offenen Augen und geschlossenem Mund.
Kann ich ein Foto von einem anderen Antrag wiederverwenden?
Nur wenn es bereits jede Regel erfüllt: 35 × 45 mm, Farbe, frontal, die Bedingungen der Verordnung zu Kopfgröße und Hintergrund, auf hochwertigem glänzendem Papier, und aktuell genug (innerhalb der letzten 3 Monate gemäß der Typ-C-Seite), um Ihrem heutigen Erscheinungsbild zu entsprechen. Die alleinige Übereinstimmung mit den Außenmaßen genügt nicht.
Darf ich eine Brille tragen?
Die Verordnung verlangt, dass die Augen offen und sichtbar sind; als Ausnahme darf eine blinde Person mit Sonnenbrille ein Foto einreichen, das mit Sonnenbrille aufgenommen wurde. Andernfalls gelten die gemeinsamen Schengen-/ICAO-Regeln: keine getönten Gläser, kein Blitzreflex und keine die Augen verdeckenden Fassungen — nehmen Sie im Zweifel die Brille ab.
Darf ich eine Kopfbedeckung tragen?
Die Verordnung erlaubt eine Kopfbedeckung aus religiösen oder medizinischen Gründen, sofern Wangen, Kinn und Stirn sichtbar bleiben. Andernfalls nehmen Sie die Kopfbedeckung für das Foto ab.
Gelten dieselben Regeln für Kinder?
Ja. Die Verordnung stellt fest, dass ein Kind auf dem Foto allein sein muss mit vollständig sichtbarem Gesicht und offenen Augen, und Kinder erfüllen im Übrigen dieselbe Größe von 35 × 45 mm und dieselben Bildkompositionsregeln wie Erwachsene. Fingerabdruck-Befreiungen für Kinder gehören zum Antragsverfahren, nicht zur Fotospezifikation.
Ist Kroatien Teil des Schengen-Raums?
Ja. Kroatien ist seit dem 1. Januar 2023 Mitglied des Schengen-Raums und stellt einheitliche (Schengen-)Visa für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen aus. Langzeitverfahren (Typ D) sind separat und nicht Gegenstand dieser Seite.
Offizielle Quellen
- Croatian Ministry of Foreign and European Affairs (mvep.gov.hr) — Ordinance on Visas, Article 11 (effective 1 Nov 2021, unofficial English translation): colour photograph 35x45 mm; neutral facial expression, eyes open, mouth closed, frontal; head about 2/3 of the photo and not more than 36 mm high, eye distance at least 8 mm; light monochromatic pattern-free background; high-quality glossy paper; child alone with face fully visible (verwendet für: Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-08-14
- Croatian MFEA (mvep.gov.hr) — Supporting documents for Schengen visa (current consular portal: "a recent identity photograph in accordance with ICAO standards"; applications at Croatian embassies/consulates or VFS Global centres; crovisa.mvep.hr online form; up to 6 months before travel, no later than 15 days) (verwendet für: Fotoanforderungen, Schengen-Rahmen) Geprüft: 2026-08-14
- Croatian MFA visa guidance on mvep.gov.hr (C-visa section, live page): colour photograph 35x45 mm, "recent (not older than 3 months)", neutral facial expression, eyes open and mouth closed; C-visa for stays up to 90 days in any 180-day period (verwendet für: Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-08-14
- European Commission — Applying for a Schengen visa (verwendet für: Schengen-Rahmen, Fotoanforderungen) Geprüft: 2026-07-13
- European Commission — ICAO photograph guidelines PDF (verwendet für: Fotoanforderungen, Hinweise zu Kindern / Biometrie) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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