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FOTOLEITFADEN

Fotoanforderungen für das Schengen-Visum Finnland (Typ C)

Fotoanforderungen für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Finnland (Typ C): Finnland behält sein eigenes Fotoformat bei — 36 × 47 mm (36 mm breit × 47 mm hoch) — festgelegt durch die Vertretungs-Checklisten und die Polizeifoto-Anweisungen, an die das Außenministerium delegiert. Ein aktuelles Farbphoto, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate vor einem hellen einfarbigen Hintergrund (Grau empfohlen), mit dem Kopf bei 32–36 mm, unretuschiert, wird mit dem Antrag eingereicht; biometrische Merkmale werden bei der Antragstellung erfasst. Anträge werden beim Visumantragszentrum angenommen, das eine finnische Vertretung angibt, bei einer finnischen Vertretung oder bei einer Vertretung eines Schengen-Landes, das Finnland vertritt — die Einreichungsverfahren können vom Antragsort abhängen; prüfen Sie den offiziellen Antragskanal für Ihren Ort.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14

Redaktionelle Illustration zur Vorbereitung eines Finnland-Visumfotos

Anforderungen im Überblick

Fotogröße und Aufnahmeregeln

Diese Seite behandelt das Foto für ein Kurzzeit-Schengen-Visum Finnland (Typ C) — das Visum für die Durchreise durch oder den Aufenthalt in den Schengen-Staaten von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen. Langzeit-Nationalvisa (Typ D) und Aufenthaltserlaubnisse folgen eigenen Verfahren und werden hier nicht behandelt. Finnland ist Mitglied sowohl der EU als auch des Schengen-Raums.

Woher die Anforderung stammt: Die Visumseite des Außenministeriums führt ein Farbphoto unter den Dokumenten auf und verweist Antragsteller für die Fotoanleitung auf die Website der Polizei. Die Vertretungs-Checklisten für das Schengen-Visum geben das Format ausdrücklich an: ein passfoto-großes Farbphoto in 36 × 47 mm (36 mm breit × 47 mm hoch), nicht älter als 6 Monate, aufgenommen vor einem hellen einfarbigen Hintergrund mit empfohlenem Grau, mit Gesicht und Schultern direkt zur Kamera und neutralem Ausdruck; Retusche ist verboten. Die Polizeifoto-Anweisungen — die Anleitung, an die das Ministerium delegiert — legen die Bildkomposition fest: der Kopf vom Kinn bis zum Scheitel bei 32–36 mm, einige Millimeter Platz über dem Kopf und unter dem Kinn, ein monochromatischer flacher Hintergrund mit idealerweise Hellgrau, natürliche Töne und nicht älter als sechs Monate. Dieser Service erstellt einen Abzug in 36 × 47 mm.

Folgen Sie der Checklisten-Komposition: Gesicht und Schultern gerade zur Kamera, Kopf zentriert, neutraler Gesichtsausdruck, offene Augen mit direktem Blick in die Kamera; keine Schatten im Gesicht oder Hintergrund; keine Retusche oder Softwarekorrektur jeglicher Art. Brillen sind nur akzeptabel, wenn die Augen deutlich erkennbar bleiben — keine Reflexionen, getönten Gläser oder die Augen bedeckenden Fassungen. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt außer aus religiösen Gründen, und dann müssen die Gesichtszüge sichtbar bleiben.

  • Aktualität: nicht älter als 6 Monate; das Foto muss Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.
  • Qualität: farbig, scharf fokussiert, hochwertig, ohne Knitterfalten oder Tintenmarkierungen. Digitale Aufnahmen in hoher Auflösung auf Fotopapier gedruckt.
  • Hintergrund: einfarbig und hell (ein einfarbiges Hellgrau kann genügen, wenn es gleichmäßig ist). Vermeiden Sie unruhige Hintergründe sowie starke Schatten im Gesicht oder hinter dem Kopf.
  • Beleuchtung: gleichmäßiges Licht, natürliche Hauttöne, angemessene Helligkeit und Kontrast; kein Blitzreflex auf der Haut, keine roten Augen.
  • Pose und Ausdruck: Blick direkt in die Kamera; Gesicht frontal und nicht geneigt; Augen offen und nicht von Haaren bedeckt; neutraler Ausdruck, geschlossener Mund; allein im Bild.
  • Brille: Augen vollständig sichtbar; keine getönten Gläser; kein Blitzreflex auf den Gläsern; die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Nehmen Sie die Brille ab, wenn diese Bedingungen schwer einzuhalten sind.
  • Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen, und das gesamte Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sowie beide Gesichtskanten müssen weiterhin erkennbar sein.
  • Bearbeitung: Helligkeits- und Zuschnittanpassungen, die Ihr Aussehen nicht verändern, sind zulässig. Vermeiden Sie Umformungen der Gesichtskonturen, Veränderungen an Augen oder Nase sowie starke Beauty-Filter. Das Foto muss realistisch bleiben und natürliche Hauttöne zeigen.
Neutrale Illustration zur Fotovorbereitung

Fotos für Kinder

Kinder folgen denselben Fotoregeln wie Erwachsene: dasselbe 36 × 47-mm-Format, derselbe helle einfarbige Hintergrund und das Kind allein im Bild mit vollständig sichtbarem Gesicht und offenen Augen.

Die Polizeifoto-Anweisungen — die Anleitung, an die die Visumseite delegiert — stellen fest, dass ein kleines Kind während der Aufnahme gestützt werden darf, aber kein Körperteil der stützenden Person im Bild sichtbar sein darf. Dieselben Anforderungen gelten für Personen jeden Alters, ohne altersgestaffelte Lockerungen für das Format selbst.

Fingerabdrücke und die biometrische Erfassung vor Ort bei Kindern gehören zum Antragsverfahren und nicht zur Fotospezifikation; die Vertretung oder das Visumantragszentrum, das Ihren Antrag annimmt, kann das aktuelle Verfahren für das Alter Ihres Kindes bestätigen.

Illustration zur Vorbereitung eines Visumfotos für ein Kind

Häufige Fehler und ihre Behebung

Diese Punkte kombinieren den Wortlaut der Vertretungs-Checklisten mit den Polizeifoto-Anweisungen.

Finnland-spezifische Risiken: ein Abzug im gemeinsamen Schengen-Format statt Finnlands eigener Größe von 36 × 47 mm — dies ist der größte einzelne Unterschied zu den Nachbarländern; ein Foto, das älter als 6 Monate ist; ein retuschiertes oder softwarekorrigiertes Bild; ein dunkler, gemusterter oder schattenwerfender Hintergrund statt eines flachen hellen einfarbigen (Grau empfohlen) Hintergrunds; der Kopf außerhalb des Bereichs von 32–36 mm; ein geneigter Kopf oder Porträt-Pose; getönte Brillen oder die Augen bedeckende Fassungen; Kopfbedeckung aus anderen als religiösen Gründen. Die allgemeinen Fehlermuster und ihre Behebung folgen der ICAO-artigen Anleitung.

  • Kopf abgeschnitten oder geneigt: Wiederholen Sie die Aufnahme mit größerem Abstand, frontal zur Kamera, mit beiden sichtbaren Gesichtskanten.
  • Ungleichmäßige Farben, Schatten oder Überstrahlung im Hintergrund: Verwenden Sie einen einfarbigen hellen Hintergrund und gleichmäßiges Licht, damit Gesicht und Hinterkopf frei von harten Schatten bleiben.
  • Reflexe auf der Brille: Nehmen Sie die Brille nach Möglichkeit ab oder verwenden Sie klare Gläser und eine Beleuchtung, bei der die Pupillen vollständig sichtbar sind.
  • Veraltetes Foto: Ersetzen Sie jedes Porträt, das älter als sechs Monate ist oder nicht mehr Ihrem Erscheinungsbild entspricht.
  • Starke Beauty-Filter: Beginnen Sie erneut mit einem natürlichen Bild; verändern Sie weder Gesichtsform noch Hautstruktur.
  • Verpixelter Ausdruck: Exportieren Sie eine hochauflösende Farbdatei und drucken Sie sie auf Fotopapier.
Illustration häufiger Fehler bei Visumfotos

Antragstellung: Wo das Foto eingereicht wird

Diese Seite behandelt nur die Fotospezifikation; Termine, Gebühren und Biometrie sind nicht Gegenstand dieser Seite. Anträge werden persönlich beim Visumantragszentrum eingereicht, das eine finnische Vertretung angibt, bei einer finnischen Vertretung oder bei einer Vertretung eines Schengen-Landes, das Finnland vertritt. Bei der Antragstellung werden biometrische Merkmale — Fingerabdrücke und ein Foto — erfasst; bringen Sie das konforme Foto als Dokument zusätzlich zur Erfassung vor Ort mit. Die Einreichungsverfahren können vom Antragsort abhängen; prüfen Sie den offiziellen Antragskanal für Ihren Ort.

Illustration zur Vorbereitung eines Visumantrags

Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden

Der Wortlaut zu Fotoanforderungen kann sich ändern. Prüfen Sie vor der Einreichung erneut die Dokumentenliste auf der Visumseite des Außenministeriums, die Checkliste der finnischen Vertretung oder des Visumantragszentrums, das Sie betreut, und die Polizeifoto-Anweisungen, an die das Ministerium delegiert. Wo Sie einreichen — ein von einer finnischen Vertretung angegebenes Visumantragszentrum, eine finnische Vertretung oder eine Vertretung eines Schengen-Landes, das Finnland vertritt — hängt von Ihrem Wohnsitz ab; bestätigen Sie Stellen und Termine mit dem offiziellen Antragskanal für Ihren Ort.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Größe hat ein Finnland-Schengen-Visumfoto?

36 × 47 mm (36 mm breit × 47 mm hoch). Finnland behält sein eigenes Format bei — die offiziellen Vertretungs-Checklisten für das Schengen-Visum geben es ausdrücklich an, und die Polizeifoto-Anweisungen, an die das Ministerium delegiert, entsprechen ihm. Dieser Service erstellt einen Abzug in 36 × 47 mm.

Weicht die finnische Fotogröße vom gemeinsamen Schengen-Format ab?

Ja. Viele Schengen-Staaten verwenden ein gemeinsames Format, aber Finnlands Vertretungs-Checklisten verlangen ein höheres mit 36 × 47 mm. Die Vorbereitung des gemeinsamen Formats stattdessen ist der häufigste Fehler bei Finnland-Anträgen.

Wie viele Fotos brauche ich?

Ein Farbphoto: Die Dokumentenliste des Ministeriums nennt ein Foto, und die Vertretungs-Checklisten spezifizieren ein passfoto-großes Farbphoto. Ein biometrisches Foto wird bei der Antragstellung außerdem erfasst — diese Erfassung vor Ort ist getrennt vom mitgebrachten Abzug. Bestätigen Sie die Anzahl mit der Stelle, die Ihren Antrag annimmt.

Welche Hintergrundfarbe ist erforderlich?

Ein heller einfarbiger (monochromatischer, flacher) Hintergrund, mit von der Vertretungs-Checkliste empfohlenem Grau und Hellgrau, das in den Polizeifoto-Anweisungen als ideal beschrieben wird. Ein einfarbiger hellgrauer oder ähnlicher flacher heller Hintergrund erfüllt beides.

Wie aktuell muss das Foto sein?

Aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate — gleichermaßen von den Vertretungs-Checklisten und den Polizeifoto-Anweisungen angegeben. Das Foto sollte Ihrem heutigen Erscheinungsbild entsprechen.

Wie groß sollte mein Kopf im Foto sein?

Der Kopf vom Kinn bis zum Scheitel misst 32–36 mm gemäß den Polizeifoto-Anweisungen — der Anleitung, an die die Visumseite des Ministeriums delegiert —, mit einem kleinen Rand über dem Kopf und unter dem Kinn.

Darf ich das Foto retuschieren oder bearbeiten?

Nein. Die Vertretungs-Checkliste stellt fest, dass das Retuschieren eines Fotos verboten ist. Reichen Sie ein unbearbeitetes Farbphoto ein, scharf fokussiert und gleichmäßig beleuchtet.

Darf ich eine Brille oder Kopfbedeckung tragen?

Brille nur, wenn die Augen deutlich erkennbar bleiben — keine Reflexionen, getönten Gläser oder die Augen bedeckenden Fassungen. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt außer aus religiösen Gründen, wobei die Gesichtszüge sichtbar bleiben müssen.

Kann ich das Foto mit einem Smartphone aufnehmen?

Ja, wenn das Ergebnis die Regeln erfüllt: Farbe, unretuschiert, scharf, gleichmäßig beleuchtet, auf flachem hellem einfarbigem Hintergrund und in fotografischer Qualität gedruckt. Für die digitale Verwendung spezifizieren die Polizei-Anweisungen ein exaktes Pixelformat für elektronische Einreichungen — bestätigen Sie die aktuelle Anforderung mit Ihrer annehmenden Stelle.

Ist Finnland Teil des Schengen-Raums?

Ja. Finnland ist Mitglied sowohl der EU als auch des Schengen-Raums; für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 dient das Schengen-Visum (Typ C). Langzeit-Nationalvisa (Typ D) und Aufenthaltserlaubnisse sind eigene Verfahren und nicht Gegenstand dieser Seite.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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