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Schweiz-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) — Antrag aus Japan
Antrag aus Japan auf ein Schweiz-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C): das Online-Formular auf www.swiss-visa.ch, persönlicher Termin, Botschaft der Schweiz in Tokio (landesweite Zuständigkeit für Japan, kein externer Dienstleister), JPY-Gebühr, Biometrie und Passrückgabe. Langzeit- oder Aufenthaltsvisa (Nationalvisum, Typ D) nutzen ein anderes Verfahren und werden hier nicht behandelt. Fotogröße, Hintergrund und Qualitätsregeln stehen auf der globalen Schweiz-Visumfoto-Seite.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14
Anforderungen im Überblick
- Geltungsbereich: Diese Seite richtet sich an in Japan Wohnende, die ein Schweiz-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) beantragen — ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Japanische Staatsangehörige mit einem gültigen gewöhnlichen Pass benötigen für solche Aufenthalte kein Visum. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, gehört aber über das Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen (in Kraft seit dem 12. Dezember 2008) zum Schengen-Raum. Langzeit- oder Aufenthaltsvisa (Nationalvisum, Typ D) nutzen ein anderes Verfahren und sind nicht Gegenstand.
- Annahmestelle: Die Botschaft der Schweiz in Japan, Swiss Visa Desk in Tokio (5-9-12 Minami-Azabu, Minato-ku), hat die einzige landesweite Zuständigkeit für Japan. Es gibt keine Zuständigkeitsteilung — Antragsteller aus jeder Präfektur beantragen in Tokio. Das Konsulat der Schweiz in Osaka bearbeitet keine Visa. Es wird kein externer Dienstleister wie VFS Global verwendet; die Einreichung erfolgt direkt und nur bei der Botschaft.
- Formular: Füllen Sie den Schengen-Kurzzeitantrag online auf www.swiss-visa.ch aus, drucken Sie das PDF, unterschreiben Sie es und bringen Sie es mit allen Nachweisen zum Termin.
- Anzahl: Die Liste der erforderlichen Dokumente für Touristen/Transit verlangt ein hochwertiges Farb-Passfoto mit weißem Hintergrund. Ein Ersatzabzug ist praktisch.
- Zeitplan: Anträge können ab 6 Monaten vor der Reise eingereicht werden (nicht früher), und die Konsularabteilung entscheidet normalerweise innerhalb von 15 Tagen. Wartezeiten auf Termine in der Hochsaison können mehrere Wochen betragen; daher wird empfohlen, mindestens 2 Monate vor der Reise zu beantragen.
- Gebühr und Rückgabe: Die Gebühr beträgt ab dem 1. April 2026 JPY 16,000 für Erwachsene, JPY 8,000 für Kinder, die 6 Jahre bis 12 Jahre alt sind, kostenlos für Kinder unter 6 Jahren und kostenlos für Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen; zahlbar in bar oder per Kreditkarte bei der Einreichung. Ein Pass mit dem aufgeklebten Visum kann per Post zurückgesandt werden, wenn Sie einen vorausbezahlten, selbstadressierten Rückumschlag mit Sendungsverfolgungsnummer bereitstellen.
- Biometrie: Ein digitales Foto und 10 Fingerabdrücke werden beim Termin erfasst (alle Schengen-Vertretungen in Japan tun dies seit dem 12. Oktober 2015, nach dem am 11. Oktober 2011 eingeführten Visa Information System). Fingerabdrücke werden ab 12 Jahren genommen und alle 59 Monate neu erfasst. Kinder unter 12 Jahren sind von persönlichem Erscheinen und Fingerabdrucken befreit.
Annahmestelle und Zuständigkeit
Anträge aus Japan werden von der Botschaft der Schweiz in Japan, Swiss Visa Desk in Tokio (5-9-12 Minami-Azabu, Minato-ku, Tokio), angenommen. Die Botschaft hat die alleinige Zuständigkeit für ganz Japan (Konsularbezirk: Japan) — es gibt keine Zuständigkeitsteilung, und Antragsteller aus jeder Präfektur beantragen in Tokio. Das Konsulat der Schweiz in Osaka behandelt nur Bildungs-, Forschungs- und Innovationsangelegenheiten und bearbeitet keine Visa- oder Konsularangelegenheiten. Es wird kein externer Dienstleister wie VFS Global verwendet; die Einreichung erfolgt direkt und nur bei der Botschaft.
Wenn die Schweiz das Hauptziel (längster Aufenthalt oder Hauptzweck) einer mehrere Länder umfassenden Schengen-Reise ist, beantragen Sie bei der Schweiz.
Antragsformular und erforderliche Dokumente
Das Antragsformular für das Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C) wird online auf www.swiss-visa.ch ausgefüllt. Am Ende des Prozesses drucken Sie das PDF, unterschreiben es und senden die Daten mit der Absenden-Schaltfläche online an die Botschaft. Sie bringen den unterschriebenen Ausdruck und alle Nachweise zum Termin. Langzeitfälle (Typ D) werden per Post nach einem separaten Merkblatt zu den Nationalvisums-Anforderungen eingereicht und sind daher nicht Gegenstand dieser Seite.
Die Liste der erforderlichen Dokumente für Touristen/Transit verlangt neben dem Foto Ihren Pass und zweckspezifische Nachweise. Die von uns geprüfte offizielle Anleitung verlangt nicht ausdrücklich die Einreichung einer japanischen Aufenthaltskarte als solcher; der Japan-Wohnsitz ist Voraussetzung der Zuständigkeit, und die zweckspezifischen Merkblätter (Touristen/Transit, Privatbesuch, Geschäft/Konferenz) verlangen jeweils Dokumente, die Ihre Wohn- und Aufenthaltssituation zeigen. Unvollständige Anträge (fehlende Dokumente oder Kopien) werden nicht bearbeitet und zurückgesandt; prüfen Sie also sorgfältig. Für Fotogröße, Hintergrund, Brille und weitere Detailanforderungen siehe die globale Schweiz-Visumfoto-Seite. Da die erforderlichen Dokumente je nach Reisegrund abweichen, bestätigen Sie vor der Buchung das neueste Merkblatt der Botschaft für Ihre Reise.
Termin, Zeitplan, Gebühr und Passrückgabe
Sie erhalten einen Termin über das www.swiss-visa.ch-System nach dem Absenden des Online-Antrags. Ein Erscheinen ohne Termin wird nicht angenommen, und pro Antragsteller ist ein Termin erforderlich — jedes Mitglied einer Gruppenbewerbung muss separat buchen. Doppelte Termine für dieselbe Person sind untersagt, und Termine können nicht per E-Mail, am Schalter oder telefonisch vereinbart werden. In der Hochsaison kann die Wartezeit auf einen Termin mehrere Wochen betragen. Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen müssen ebenfalls im Voraus buchen.
Anträge können ab 6 Monaten vor der Reise eingereicht werden, und die Konsularabteilung entscheidet normalerweise innerhalb von 15 Tagen. Wenn jedoch für Ihre Staatsangehörigkeit eine Konsultation anderer Schengen-Mitgliedstaaten erforderlich ist, kann dies eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen haben; daher wird empfohlen, mindestens 2 Monate vor der Reise zu beantragen (und nicht früher als 6 Monate vor Ihrer geplanten Einreise).
Die Gebühr beträgt ab dem 1. April 2026 JPY 16,000 für Erwachsene, JPY 8,000 für Kinder, die 6 Jahre bis 12 Jahre alt sind, kostenlos für Kinder unter 6 Jahren und kostenlos für Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen. Sie wird bei der Einreichung in bar oder per Kreditkarte gezahlt und nicht erstattet, selbst wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Da sich die Schweizer Vertretung vorbehält, den Betrag wegen Wechselkursschwankungen anzupassen, bestätigen Sie die aktuelle Zahl vor der Buchung auf der Gebührenseite. Ein Pass mit dem aufgeklebten Visum kann per Post zurückgesandt werden, wenn Sie einen vorausbezahlten, selbstadressierten Rückumschlag mit Sendungsverfolgungsnummer eines sicheren Transporteurs mitbringen (Ihr eigener Name und Ihre Adresse als Absender und Empfänger); die Schweizer Vertretung haftet nicht für auf dem Postweg verlorene Dokumente.
Biometrie: Fingerabdrücke und Foto
Seit dem 12. Oktober 2015 erheben alle Schengen-Vertretungen in Japan biometrische Daten (ein digitales Foto plus 10 Fingerabdrücke) von Schengen-Visumantragstellern, nach dem Visa Information System, das die Schengen-Mitgliedstaaten am 11. Oktober 2011 einführten. Fingerabdrücke werden ab 12 Jahren genommen und alle 59 Monate nach der ersten Erfassung neu erfasst. Das Papierfoto, das Sie mitbringen, ist für die Akte und getrennt vom digitalen Foto, das beim Termin erfasst wird.
Wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate für ein Schengen-Visum genommen wurden, benötigt der nächste Antrag möglicherweise keine neue Fingerabdruckerfassung und möglicherweise kein persönliches Erscheinen. In diesem Fall reichen Sie neben den anderen erforderlichen Dokumenten Kopien aller Schengen-Visa ein, die Ihnen innerhalb der letzten 59 Monate ausgestellt wurden. Wenn jedoch die Qualität der früheren Fingerabdrücke unzureichend ist, müssen Sie erneut persönlich erscheinen, um sie neu erfassen zu lassen.
Anträge und Biometrie von Kindern
Kinder unter 12 Jahren sind von persönlichem Erscheinen und Fingerabdrucken befreit. Die Botschaft behält sich jedoch vor, nach Prüfung des Antrags ein persönliches Gespräch zu verlangen. Minderjährige, die jünger als 18 Jahre sind, benötigen zusätzliche Dokumente: eine Geburtsurkunde mit den Namen beider Elternteile, Kopien der Pässe beider Elternteile und — bei Reise mit einem Elternteil oder allein — ein notariell beglaubigtes Reiseeinwilligungsschreiben.
Für die Regeln zum Kinderfoto (weißer Hintergrund, ICAO-Format usw.) siehe die globale Schweiz-Visumfoto-Seite.
Offizielle Informationen zur Beantragung eines Schweiz-Kurzzeitvisums aus Japan
Der Visa Desk der Botschaft der Schweiz in Japan (Tokio) hat die alleinige landesweite Zuständigkeit für Japan für Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C). Nach dem Abschluss des Antrags auf www.swiss-visa.ch buchen Sie einen Termin über dasselbe System und reichen persönlich ein. Gebühren, erforderliche Dokumente und Terminregeln können sich ändern; prüfen Sie daher vor der Antragstellung erneut die aktuellen offiziellen Seiten der Botschaft (die Schengen-Visumverfahren-Seite, die Gebührenseite und die zweckspezifischen Merkblätter zu den erforderlichen Dokumenten).
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Wo reiche ich in Japan einen Schweiz-Visumantrag ein?
Schließen Sie den Antrag auf www.swiss-visa.ch ab, buchen Sie einen Termin und reichen Sie persönlich bei der Botschaft der Schweiz in Japan (5-9-12 Minami-Azabu, Minato-ku, Tokio) ein. Der Tokioter Visa Desk hat die alleinige Zuständigkeit für ganz Japan, und das Konsulat in Osaka bearbeitet keine Visa. Es wird kein externer Dienstleister wie VFS Global verwendet; die Einreichung erfolgt direkt und nur bei der Botschaft.
Wie viele Fotos brauche ich für ein Schweiz-Visum aus Japan?
Die Liste der erforderlichen Dokumente für Touristen/Transit verlangt ein hochwertiges Farb-Passfoto mit weißem Hintergrund. Beim Termin wird zusätzlich ein digitales Foto erfasst, aber der Papierabzug, den Sie mitbringen, ist für eine getrennte Akte. Ein Ersatzabzug ist praktisch.
Wie hoch ist die Gebühr, und wie zahle ich sie?
Ab dem 1. April 2026 beträgt die Gebühr JPY 16,000 für Erwachsene, JPY 8,000 für Kinder, die 6 Jahre bis 12 Jahre alt sind, kostenlos für Kinder unter 6 Jahren und kostenlos für Familienangehörige von EU/EFTA-Staatsangehörigen. Sie wird bei der Einreichung in bar oder per Kreditkarte gezahlt. Die Gebühr wird nicht erstattet, selbst wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird, und die Schweizer Vertretung behält sich Anpassungen wegen Wechselkursschwankungen vor; bestätigen Sie die aktuelle Zahl vor der Buchung auf der Gebührenseite.
Wann kann ich beantragen, und wie lange dauert die Bearbeitung?
Anträge können ab 6 Monaten vor der Reise eingereicht werden, und die Konsularabteilung entscheidet normalerweise innerhalb von 15 Tagen. Wenn eine Konsultation anderer Schengen-Mitgliedstaaten erforderlich ist, kann dies eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen haben. Da Wartezeiten auf Termine in der Hochsaison mehrere Wochen betragen können, wird empfohlen, mindestens 2 Monate vor der Reise zu beantragen (nicht früher als 6 Monate vor der geplanten Einreise).
Wie buche ich einen Termin?
Nach dem Absenden des Online-Antrags auf www.swiss-visa.ch erhalten Sie den Termin über dasselbe System. Ein Erscheinen ohne Termin wird nicht angenommen, pro Antragsteller ist ein Termin erforderlich (jedes Gruppenmitglied muss separat buchen), und doppelte Termine für dieselbe Person sind untersagt. Termine können nicht per E-Mail, am Schalter oder telefonisch vereinbart werden. In der Hochsaison kann die Wartezeit mehrere Wochen betragen.
Müssen Kinder zum Termin erscheinen?
Kinder unter 12 Jahren sind von persönlichem Erscheinen und Fingerabdrucken befreit. Die Botschaft behält sich jedoch vor, nach Prüfung ein persönliches Gespräch zu verlangen. Minderjährige, die jünger als 18 Jahre sind, benötigen zusätzliche Dokumente: eine Geburtsurkunde mit den Namen beider Elternteile, Kopien der Pässe beider Elternteile und ein notariell beglaubigtes Reiseeinwilligungsschreiben bei Reise mit einem Elternteil oder allein.
Können früher erfasste Fingerabdrücke wiederverwendet werden?
Wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate für ein Schengen-Visum genommen wurden, benötigt der nächste Antrag möglicherweise keine neue Erfassung und möglicherweise kein persönliches Erscheinen. Sie reichen Kopien aller Schengen-Visa ein, die Ihnen innerhalb dieses Zeitraums ausgestellt wurden. Wenn die Qualität der früheren Fingerabdrücke unzureichend ist, müssen Sie erneut erscheinen, um sie neu erfassen zu lassen.
Ist die Biometrieerfassung getrennt vom Foto, das ich mitbringe?
Ja. Sie bringen einen konformen Papierabzug (farbig, weißer Hintergrund) für die Akte mit, und ein digitales Foto plus 10 Fingerabdrücke werden beim Termin getrennt erfasst. Das Papierfoto, das Sie mitbringen, dient einem anderen Zweck als das am Tag aufgenommene digitale Foto.
Kann ich beim Konsulat der Schweiz in Osaka beantragen?
Nein. Das Konsulat der Schweiz in Osaka behandelt nur Bildungs-, Forschungs- und Innovationsangelegenheiten und bearbeitet keine Visa- oder Konsularangelegenheiten. Die Botschaft der Schweiz in Japan (Tokio) bearbeitet alle visumbezogenen Angelegenheiten.
Brauchen japanische Staatsangehörige ein Schweiz-Schengen-Visum?
Japanische Staatsangehörige mit einem gültigen gewöhnlichen Pass benötigen kein Visum für Tourismus- oder Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum. Diese Seite richtet sich an in Japan Wohnende, die wegen ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum benötigen. Aufenthalte über 90 Tage oder Arbeit, die über einen Zeitraum von 8 Tagen pro Jahr hinausgeht erfordern eine Aufenthaltserlaubnis (assurance) der kantonalen Migrationsbehörde, an deren Prozess die Botschaft in Tokio nicht beteiligt ist.
Offizielle Quellen
- Embassy of Switzerland in Japan — Swiss Visa Desk in Tokyo (where to apply) (verwendet für: Antragskanal, Terminsystem, Antragsformular, Hinweise zur Biometrie, Wiederverwendung von Fingerabdrücken, Hinweise zur Biometrie bei Kindern, Passrückgabe, Hinweise zur Aufenthaltskarte) Geprüft: 2026-07-13
- Embassy of Switzerland in Japan — Application for Schengen visa and procedure (processing time, VIS/biometrics, EU/EFTA family) (verwendet für: Antragskanal, Antragsformular, Hinweise zur Biometrie, Wiederverwendung von Fingerabdrücken, Bearbeitungszeit, Hinweise zur Biometrie bei Kindern) Geprüft: 2026-07-13
- Embassy of Switzerland in Japan — Schengen visa fees (amount in JPY, effective 01.04.2026) (verwendet für: Visumgebühr) Geprüft: 2026-07-13
- Embassy of Switzerland in Japan — Do I need a Schengen visa? (Japan = no visa obligation) (verwendet für: visumfreie Einreise für japanische Staatsangehörige, Antragskanal) Geprüft: 2026-07-13
- Embassy of Switzerland in Japan — Documents required for Tourist/Transit (PDF) (verwendet für: Anzahl der Fotoabzüge, Antragskanal) Geprüft: 2026-07-13
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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