Zurück zur Startseite

FOTOLEITFADEN

Spanien-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) — Antrag aus Japan

Antrag aus Japan auf ein Spanien-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C): das Standard-Schengen-Antragsformular, landesweite Zuständigkeit für Japan bei der Konsularabteilung der Botschaft von Spanien in Tokio, verpflichtender Termin (per E-Mail gebucht), die Gebühr in Yen und die biometrische Erfassung von Gesichtsbild und Fingerabdrücken. Nationalvisa (Typ D) folgen einem anderen Verfahren und werden hier nicht behandelt. Fotogröße und Qualitätsregeln (etwa 45×35 mm (Höhe 45 × Breite 35 — das übliche Hochformat 35×45 mm), weißer Hintergrund) stehen auf der globalen Spanien-Visumfoto-Seite.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-14

Redaktionelle Illustration zur Beantragung eines Spanien-Kurzzeit-Schengen-Visums aus Japan

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Personen, die in Japan wohnen und ein Spanien-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) beantragen — ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Das Verfahren gilt für Drittstaatsangehörige (nicht-spanische Staatsangehörige), die im Konsularbezirk (Japan) leben. Inhaber eines gültigen japanischen Passes benötigen für solche Aufenthalte kein Visum (Tourismus, Familienbesuche, Geschäftstreffen, Konferenzen und andere unbezahlte Tätigkeiten); japanische Staatsangehörige fallen daher im Allgemeinen nicht unter diesen Leitfaden.

Längere Aufenthalte, Wohnsitz, Arbeit oder Studium (Nationalvisum, Typ D) nutzen eine andere Dokumentenliste und ein anderes Verfahren und sind hier nicht Gegenstand. Wenn Spanien das Hauptziel einer mehrere Länder umfassenden Schengen-Reise ist, beantragen Sie bei Spanien.

Antragsformular und erforderliche Dokumente

Füllen Sie das offizielle Schengen-Visumantragsformular aus und unterschreiben Sie es (eines pro Antragsteller, alle Felder ausgefüllt und unterschrieben). Für Minderjährige reicht der gesetzliche Vertreter den Antrag ein, und ein Elternteil unterschreibt das Formular. Die Botschaft von Spanien in Tokio nennt kein bestimmtes Online-System wie VIDEX; verwenden Sie das Standard-Schengen-Antragsformular, das auf der Schengen-Seite der Botschaft verfügbar ist.

Die Dokumenten-Checkliste der Botschaft verlangt ein aktuelles Farbphoto (etwa 45 mm × 35 mm (Höhe 45 × Breite 35 — das übliche Hochformat 35×45 mm), weißer Hintergrund, ohne Schatten, nur das Gesicht, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten), zusammen mit Pass, Reise-Krankenversicherung, Nachweisen für Unterkunft und Transport, Existenzmitteln und Ihrer japanischen Aufenthaltskarte, mit einer Gültigkeit von mindestens 30 Tagen über Ihre geplante Rückkehr hinaus. Für die vollständigen Regeln zu Fotogröße und -qualität siehe die Spanien-Fotoanforderungen-Seite; es wird empfohlen, vor der Buchung die aktuelle Botschafts-Checkliste zu prüfen. Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

Illustration der Kontrolle eines vom Antragsteller vorbereiteten Ausdrucks vor dem Termin

Wo beantragen: Zuständigkeit und Termin

Ganz Japan fällt in die Zuständigkeit der Botschaft von Spanien in Tokio. Anders als Deutschland, das Japan zwischen Tokio und Osaka-Kobe aufteilt, hat Spanien eine einzige Stelle: Die Konsularabteilung der Botschaft von Spanien in Tokio ist das einzige Büro, das Visa bearbeitet. Honorarkonsulate in Osaka, Nagoya, Fukuoka, Sapporo und Takamatsu erledigen nur begrenzte Geschäfte und können keine Visumanträge annehmen, und es gibt kein VFS oder externes Visumantragszentrum in Japan.

Für alle Konsularverfahren ist ein Termin erforderlich (seit dem 15. Juli 2024 verpflichtend). Buchen Sie, indem Sie die Konsularabteilung im Voraus kontaktieren — per E-Mail ([email protected]; für visumbezogene Angelegenheiten [email protected]) — und Ihren Namen, Ihre Passnummer und das benötigte Verfahren senden. Die Konsularabteilung ist montags bis freitags 9:00–13:00 geöffnet. Der Terminkanal und das Verfahren können sich ändern; prüfen Sie daher vor der Antragstellung erneut die Schengen-Seite der Botschaft und die Termin-Vorab-Anweisung.

Gebühr, Zeitplan und Rückumschlag

Die Visumgebühr beträgt 90 EUR, zahlbar in Yen zum amtlichen Kurs des Tages. Zur Zeit der Erstellung listet die Botschaft 16,409 Yen für Antragsteller ab 12 Jahren und 8,204 Yen für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (die Yen-Umrechnung der gemeinsamen Schengen-Sätze 90 EUR / 45 EUR, markiert als „zur Zeit der Erstellung"). Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, sind nach der gemeinsamen Schengen-Regel kostenlos. Für Staatsangehörige von Ländern mit einem Visaerleichterungsabkommen gelten andere Sätze. Der Yen-Betrag schwankt mit dem Wechselkurs; bestätigen Sie die Zahl kurz vor der Antragstellung auf der Botschaftsseite.

Anträge können frühestens 6 Monate vor der Reise und spätestens mit einem Vorlauf von 15 Tagen vor der Abreise eingereicht werden (Seeleute können frühestens 9 Monate vor der Reise beantragen). Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 15 Kalendertage ab dem Tag nach Eingang des Antrags; sie kann auf eine Dauer von 45 Kalendertagen verlängert werden, wenn ein Interview oder weitere Dokumente erforderlich sind, und Anträge bestimmter Staatsangehörigkeiten können länger dauern, wenn eine Konsultation der spanischen Zentralbehörden nötig ist. Für die Passrückgabe reichen Sie bei der Antragstellung einen auf Ihren Namen adressierten Letterpack Red (Red letter pack) ein. Die Rückgabe von Originaldokumenten wird von der Konsularabteilung separat geregelt.

Biometrie, Fingerabdrücke und Kinder

Ihr Gesichtsbild und Ihre Fingerabdrücke werden während des Verfahrens erfasst. Diese Biometrieerfassung ist getrennt von dem einen gedruckten Foto, das Sie für die Akte mitbringen. Anträge mit fehlenden oder mangelhaften Punkten werden nicht angenommen.

Antragsteller, deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate genommen wurden, sind von der Fingerabdruckerfassung befreit, aber wenn die Qualität der früheren Abdrücke schlecht ist, kann die Konsularabteilung verlangen, dass Sie zurückkehren und sie erneut erfassen lassen. Antragsteller unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckerfassung befreit, aber das Gesichtsbild wird weiterhin aufgenommen, und das Kind muss erscheinen. Der Antrag eines Minderjährigen wird vom gesetzlichen Vertreter eingereicht, und ein Elternteil unterschreibt das Formular; auf dem Foto des Kindes darf kein Teil des es haltenden Erwachsenen sichtbar sein (Grundlage des Kinderfotos: Kinder-Biometrie-Hinweis der Botschaft — Unter-12-Fingerabdruck-Befreiung, Einreichung durch den gesetzlichen Vertreter, kein sichtbarer Körperteil eines Erwachsenen).

Wo man von Japan aus ein Spanien-Kurzzeit-Schengen-Visum beantragt

Die Konsularabteilung der Botschaft von Spanien in Tokio bearbeitet Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) von in Japan Wohnenden. Anträge werden persönlich mit Termin eingereicht (seit dem 15. Juli 2024 verpflichtend), und ganz Japan fällt in die einzige Zuständigkeit der Botschaft; Honorarkonsulate in Osaka und anderen Städten bearbeiten keine Visa, und es gibt kein VFS oder externes Visumzentrum in Japan. Das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke des Antragstellers werden während des Verfahrens erfasst, und ein gedrucktes Foto (etwa 45×35 mm (Höhe 45 × Breite 35 — das übliche Hochformat {commonWidth}×{commonHeight} mm), weißer Hintergrund, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten) ist Teil der Akte. Die Visumgebühr beträgt 90 EUR, zahlbar in Yen zum amtlichen Kurs, und die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 15 Kalendertage (verlängerbar auf 45). Bestätigen Sie vor der Antragstellung die aktuelle Schengen-Seite der Botschaft und die Dokumenten-Checkliste, da sich Terminkanal, Gebühr und Schritte ändern können.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

Verwandte Länderguides

Alle Leitfäden anzeigen

Häufig gestellte Fragen

Wo reiche ich in Japan einen Spanien-Visumantrag ein?

Bei der Konsularabteilung der Botschaft von Spanien in Tokio, persönlich, mit Termin (montags bis freitags 9:00–13:00). Ganz Japan fällt in die Zuständigkeit der Botschaft; Honorarkonsulate in Osaka, Nagoya, Fukuoka, Sapporo und Takamatsu erledigen nur begrenzte Geschäfte und können keine Visumanträge annehmen, und es gibt kein VFS oder externes Visumzentrum in Japan.

Wie buche ich einen Termin für ein Spanien-Visum in Japan?

Buchen Sie, indem Sie die Konsularabteilung im Voraus per E-Mail kontaktieren ([email protected]; visumbezogene Angelegenheiten [email protected]) und Ihren Namen, Ihre Passnummer und das benötigte Verfahren senden. Ein Termin ist seit dem 15. Juli 2024 für alle Konsularverfahren verpflichtend. Der Terminkanal kann sich ändern; prüfen Sie daher vor der Antragstellung erneut die Schengen-Seite der Botschaft.

Wie viele Fotos brauche ich für ein Spanien-Visum aus Japan?

Die Dokumenten-Checkliste der Botschaft beschreibt ein Foto für den Antrag (Singular-Wortlaut): etwa 45 mm × 35 mm (Höhe 45 × Breite 35 — das übliche Hochformat 35×45 mm), weißer Hintergrund, ohne Schatten, nur das Gesicht, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten. Bereiten Sie einen konformen Abzug vor; ein Ersatzabzug ist praktisch.

Ist ein Papierfoto erforderlich, oder gibt es einen digitalen Upload-Weg?

Ein Papierabzug ist erforderlich. Das Verfahren ist die Papier-Einreichung bei der Konsularabteilung in Tokio, und ein konformes Foto ist Teil der Akte, die Sie mitbringen. Das Tokioter Verfahren wird nicht als reiner digitaler Upload-Weg beschrieben.

Ist die Biometrieerfassung getrennt vom Foto, das ich mitbringe?

Ja. Sie bringen einen konformen Abzug für die Akte mit, und Ihr Gesichtsbild plus Fingerabdrücke werden beim Termin erfasst. Unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen, aber das Kind muss erscheinen, und das Gesichtsbild wird erfasst.

Wann kann ich beantragen, und wie lange dauert die Bearbeitung?

Anträge können frühestens 6 Monate vor der Reise und spätestens mit einem Vorlauf von 15 Tagen vor der Abreise eingereicht werden (Seeleute können frühestens 9 Monate vor der Reise beantragen). Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 15 Kalendertage ab dem Tag nach Eingang des Antrags; sie kann auf eine Dauer von 45 Kalendertagen verlängert werden, wenn ein Interview oder weitere Dokumente erforderlich sind, und bestimmte Staatsangehörigkeiten können länger dauern, wenn eine Konsultation der spanischen Zentralbehörden nötig ist.

Wie hoch ist die Spanien-Schengen-Visumgebühr in Japan?

Die Gebühr beträgt 90 EUR, zahlbar in Yen zum amtlichen Kurs des Tages. Zur Zeit der Erstellung listet die Botschaft 16,409 Yen für Antragsteller, die 12 Jahre oder älter sind und 8,204 Yen für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (die Yen-Umrechnung der gemeinsamen Sätze 90 EUR / 45 EUR). Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, sind nach der gemeinsamen Schengen-Regel kostenlos; für Staatsangehörige von Ländern mit einem Visaerleichterungsabkommen gelten andere Sätze. Der Yen-Betrag schwankt; bestätigen Sie ihn kurz vor der Antragstellung auf der Botschaftsseite.

Müssen Kinder zum Termin erscheinen und Fingerabdrücke geben?

Kinder müssen zum Termin erscheinen, und das Gesichtsbild wird erfasst. Unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen. Der Antrag eines Minderjährigen wird vom gesetzlichen Vertreter eingereicht, und ein Elternteil unterschreibt das Formular. Innerhalb der letzten 59 Monate genommene Fingerabdrücke können wiederverwendet werden, aber die Stelle kann bei schlechter Qualität eine neue Erfassung verlangen.

Kann ich bei einem Konsulat in Osaka oder einer anderen Stadt beantragen?

Nein. Ganz Japan fällt in die Konsularabteilung der Botschaft von Spanien in Tokio, die das einzige Büro ist, das Visa bearbeitet. Honorarkonsulate in Osaka, Nagoya, Fukuoka, Sapporo und Takamatsu erledigen nur begrenzte Geschäfte und können keine Visumanträge annehmen, und es gibt kein VFS oder externes Visumzentrum in Japan.

Brauchen japanische Staatsangehörige ein Spanien-Schengen-Visum?

Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen (Tourismus, Familienbesuche, Geschäftstreffen, Konferenzen und andere unbezahlte Tätigkeiten) benötigen Inhaber eines gültigen japanischen Passes kein Visum. Dieser Leitfaden richtet sich an Drittstaatsangehörige, die ein Visum benötigen und in Japan wohnen; japanische Staatsangehörige sind im Allgemeinen nicht abgedeckt.

Gilt dieser Leitfaden für ein Nationalvisum (Typ D)?

Nein. Dieser Leitfaden behandelt das Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Längere Aufenthalte, Wohnsitz, Arbeit oder Studium (Nationalvisum, Typ D) nutzen eine andere Dokumentenliste und ein anderes Verfahren und sind hier nicht Gegenstand.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

Bereiten Sie das Foto für Ihr Spanien-Visum vorSpanien-Visumfoto erstellen