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FOTOLEITFADEN

Beantragung eines Belgien-Kurzzeitvisums aus Japan

Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Belgien aus Japan werden direkt vom Visumschalter der Belgischen Botschaft in Tokio angenommen — kein externer Dienstleister ist beteiligt. Sie schließen den Antrag in Belgiens Visa-on-Web-Portal (VOW) ab, drucken, datieren und unterschreiben zwei Kopien und bringen sie mit zwei ICAO-konformen Fotos zu Ihrem e-Appointment. Die Gebühr beträgt EUR 90 (17,100 JPY), und seit März 2025 akzeptiert die Botschaft nur noch elektronische Zahlung. Für Fotomaße und Hintergrund siehe die globale Belgien-Visumfotoanforderungen-Seite.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15

Illustration zur Vorbereitung eines Belgien-Visumantrags aus Japan

Anforderungen im Überblick

Wer beantragt und wo

Diese Seite richtet sich an Antragsteller, deren Hauptwohnsitz Japan ist und die ein Schengen-Visum (Typ C) für einen Kurzaufenthalt in Belgien von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen benötigen. Wenn Belgien das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder bei gleichen Aufenthalten der erste Einreispunkt ist, beantragen Sie bei Belgien. Langzeit- und Aufenthaltsvisa (Typ D) folgen einem anderen Verfahren.

Nur der Visumschalter der Belgischen Botschaft in Tokio bearbeitet Visa für Antragsteller, die in Japan wohnen (Botschafts-FAQ). Als Touristen vorübergehend in Japan befindliche Antragsteller und Wohnende anderer Länder sind nicht abgedeckt; wenden Sie sich an die Belgische Vertretung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Annahmestelle: Der Visumschalter der Belgischen Botschaft in Tokio

Anträge werden am Visumschalter der Belgischen Botschaft (5-4 Nibancho, Chiyoda-ku, Tokio) angenommen, ohne externen Dienstleister wie VFS Global. Anträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht angenommen. Buchen Sie den Termin über die e-Appointment-Schaltfläche, die nach dem Absenden des VOW-Antrags erscheint (ein Termin pro Antrag — jedes Familienmitglied braucht eigenen Antrag und Termin; in starken Zeiten können Wartezeiten drei Wochen übersteigen).

Biometriedaten werden bei Ihrem Erscheinen erfasst. Kinder jünger als 12 Jahre müssen für ein Schengen-Visum nicht persönlich erscheinen (Botschafts-FAQ). Die japanischsprachige Website der Botschaft hat keine detaillierten Visumseiten; die englischen Seiten sind die wirksame Referenz.

Das VOW-Antragsformular und erforderliche Dokumente

Schließen Sie den Antrag in Belgiens Visa-on-Web-Portal ab (VOW, visaonweb.diplomatie.be): Konto erstellen, Formular ausfüllen und absenden. Drucken Sie das Formular aus der Bestätigungs-E-Mail, datieren und unterschreiben Sie es (Unterschrift wie in Ihrem Pass) und bringen Sie 2 Papierkopien mit. VIDEX wird nicht verwendet.

Die zweckbasierten C-Visum-Seiten der Botschaft (Tourismus; Geschäft, Forschung oder Konferenz; Besuch von Freunden oder Familie; usw.) enthalten die maßgeblichen Dokumentenlisten. Bereiten Sie neben 2 ICAO-Fotos (je eines an jedem Antragsformular plus eines separat eingereicht, voller Name auf der Rückseite jedes Fotos) Ihren Pass, einen Wohnsitznachweis in Japan und zweckspezifische Dokumente wie Reisebuchungen, Einladungen oder Arbeitgeberschreiben vor.

Illustration der Kontrolle eines vom Antragsteller vorbereiteten Ausdrucks vor dem Termin

Fotoanforderungen: 2 Kopien, ICAO-Standard

Die C-Visum-Dokumentenlisten der Botschaft stellen fest: „Photographs — 2 originals, Conform to ICAO standards. 1 photo to be attached on each application form, 1 photo to be submitted separately. Full name to be written on the back of each photo." Die Japan-Seiten nennen keine numerischen Maße, Hintergrundfarbe oder Aktualität, daher gelten die globalen Belgien-Anforderungen (35×45 mm, einfarbiger heller Hintergrund, aktuelles Foto).

Für die allgemeinen Bildkompositionsregeln (frontal, neutraler Ausdruck, keine Reflexionen in der Brille usw.) siehe die globale Belgien-Visumfotoanforderungen-Seite. Der Belgien-Modus des Fotowerkzeugs erzeugt einen Abzug in 35×45 mm; Sie können beide Kopien aus einem Bild vorbereiten.

Gebühren und Zahlung

Die C-Visumgebühr beträgt EUR 90 / 17,100 JPY für Erwachsene und Kinder über 12, EUR 45 / 8,550 JPY für Kinder 6-12 und ist für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, kostenlos (Gebührenseite der Botschaft; JPY-Beträge wie von der Botschaft veröffentlicht). Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Botschaft in Tokio nur noch elektronische Zahlungsmethoden — Bargeld wird nicht mehr akzeptiert.

Gebühren und Wechselkurse können sich ändern; bestätigen Sie die aktuellen Beträge vor Ihrem Termin auf der Gebührenseite der Botschaft. Es wird keine feste Bearbeitungszeit veröffentlicht; schließen Sie daher den VOW-Antrag und buchen Sie den Termin wohl vor Ihrer Reise ab.

Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden

Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Belgien aus Japan werden direkt vom Visumschalter der Belgischen Botschaft in Tokio über Visa on Web (visaonweb.diplomatie.be) plus e-Appointment angenommen (2 ausgedruckte, unterschriebene Antragsformulare und 2 ICAO-Fotos mitbringen; Biometrie vor Ort erfasst; Antragsteller unter 12 Jahren müssen nicht erscheinen; Gebühr EUR 90 = 17,100 JPY, seit März 2025 nur elektronische Zahlung). Dokumentenlisten, Gebühren und Terminbetrieb können sich ändern; bestätigen Sie daher vor der Antragstellung immer die aktuellen offiziellen Seiten der Botschaft (Visa for Belgium, FAQ, Gebührenseite und die zweckbasierten C-Visum-Seiten).

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Wo reiche ich in Japan einen Belgien-Visumantrag ein?

Der Visumschalter der Belgischen Botschaft in Tokio (Nibancho, Chiyoda-ku) nimmt Anträge direkt an. Kein externer Dienstleister ist beteiligt, und es gibt keine Zuständigkeitsteilung (Botschafts-FAQ).

Wie fülle ich das Antragsformular aus?

Nutzen Sie Belgiens Visa-on-Web-Portal (visaonweb.diplomatie.be). Drucken Sie nach dem Absenden das Formular aus der Bestätigungs-E-Mail, datieren und unterschreiben Sie es und bringen Sie 2 Papierkopien mit. VIDEX wird nicht verwendet.

Wie buche ich einen Termin?

Nachdem Sie den Antrag korrekt in VOW abgesendet haben, erscheint unten auf der VOW-Seite eine Schaltfläche „Make an appointment". Ein Termin deckt einen Antrag ab; die Botschaft kann einen Antrag ohne VOW plus Online-Termin nicht annehmen.

Wie viele Fotos brauche ich, und in welcher Größe?

Zwei Fotos entsprechend den ICAO-Standards: je eines an jedem der beiden Antragsformulare plus eines separat eingereicht, mit Ihrem vollen Namen auf der Rückseite jedes Fotos. Die Japan-Seiten nennen keine Maße; verwenden Sie daher den globalen Belgien-Standard (35×45 mm, einfarbiger heller Hintergrund, aktuell).

Wie hoch ist die Gebühr, und wie zahle ich?

EUR 90 / 17,100 JPY für Antragsteller ab 12 Jahren, EUR 45 / 8,550 JPY für Kinder 6-12, kostenlos unter 6 Jahren. Seit dem 1. März 2025 akzeptiert die Tokioter Botschaft nur elektronische Zahlungen — Bargeld wird nicht akzeptiert.

Müssen Kinder persönlich erscheinen?

Antragsteller, die jünger als 12 Jahre sind, müssen für ein Schengen-Visum nicht persönlich erscheinen (Botschafts-FAQ). Jeder Antragsteller braucht trotzdem eigenen VOW-Antrag und Termin.

Kann ich per Post beantragen?

Nein. Die Botschaft nimmt keine per Post, Fax oder E-Mail gesandten Anträge an. Der Antragsteller (außer Kinder unter 12 Jahren) erscheint persönlich zum e-Appointment.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Es wird keine feste Bearbeitungszeit veröffentlicht. Termin-Wartezeiten können in starken Zeiten drei Wochen übersteigen; beginnen Sie daher VOW-Antrag und Buchung wohl vor Ihrer Reise.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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