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FOTOLEITFADEN

Beantragung eines polnischen Kurzzeitvisums aus Japan

Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Polen aus Japan werden direkt von der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (Mita, Meguro-ku) angenommen. Sie buchen Ihren Termin und füllen das Antragsformular im e-Konsulat-System aus, drucken und unterschreiben es und reichen es persönlich ein (kein Fax, keine Post, keine E-Mail). Das Foto misst 3.5×4.5 cm auf weißem Hintergrund, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten — dieselbe Spezifikation wie die globale Polen-Visumfotoanforderungen-Seite.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15

Illustration zur Vorbereitung eines Polen-Visumantrags aus Japan

Wer beantragt und wo

Diese Seite richtet sich an in Japan Wohnende, die ein Schengen-Visum (Typ C) für einen Kurzaufenthalt in Polen von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen benötigen. Wenn Polen das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder bei gleichen Aufenthalten der erste Einreispunkt ist, beantragen Sie bei Polen. Langzeitvisa (Typ D) folgen einem anderen Verfahren.

Anträge aus Japan werden direkt von der Konsularabteilung der Polnischen Botschaft in Tokio angenommen. Es gibt keine Zuständigkeitsteilung — die Honorarkonsulate in Kobe und Hiroshima nehmen keine Visumanträge an — und Anträge sollten bei der Konsularabteilung eingereicht werden, die Ihren gemeldeten Wohnsitz abdeckt.

Annahmestelle: Die Konsularabteilung der Polnischen Botschaft in Tokio

Die Einreichung erfolgt bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (2-13-5 Mita, Meguro-ku), wobei der Visumschalter dienstags bis donnerstags 9:30-12:00 geöffnet ist. Anträge müssen vorab online gebucht werden, und Sie sollten pünktlich zu Ihrem Zeitfenster erscheinen.

Das Antragsformular muss persönlich eingereicht werden; die Vertretung nimmt keine per Fax, Postweg oder E-Mail gesandten Formulare an (Botschaftsseite). Da dem Besuch ein Online-Termin vorausgeht, buchen Sie im e-Konsulat, sobald Ihre Reise feststeht.

Das e-Konsulat-Antragsformular und erforderliche Dokumente

Buchen Sie Ihren Visumtermin und füllen Sie das Antragsformular im e-Konsulat-System aus (secure.e-konsulat.gov.pl). Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und bringen Sie es zum Termin. Die Einreichung erfolgt auf Papier — es gibt keine vollständig elektronische Fertigstellung des Antrags und keinen digitalen Foto-Upload.

Die Seite der Botschaft zum Schengen-Visum Typ C (englische und japanische Versionen) enthält die maßgebliche Dokumentenliste: das e-Konsulat-Antragsformular, ein Farbphoto 3.5×4.5 cm, Ihren Pass, den Aufenthaltsstatus in Japan und zweckspezifische Dokumente wie Unterkunftsnachweise, Einladungen, Reiseversicherung und Flugreservierungen.

Illustration der Kontrolle eines vom Antragsteller vorbereiteten Ausdrucks vor dem Termin

Fotoanforderungen: 3.5×4.5 cm, weißer Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten

Die Seite der Botschaft spezifiziert ein Farbphoto 3.5×4.5 cm, das scharf, vor weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Papier gedruckt ist, neuer als 6 Monate, en face aufgenommen, wobei das Gesicht 70-80 % des Fotos bedeckt, und ohne jede Kopfbedeckung. Dies entspricht dem globalen Polen-Fotostandard (35×45 mm, einheitlich heller Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten).

Die Anzahl der Kopien wird auf der Botschaftsseite nicht numerisch angegeben; bestätigen Sie sie am Schalter (einige polnische Vertretungen verlangen zwei Fotos). Für die vollständigen Bildkompositionsregeln siehe die globale Polen-Visumfotoanforderungen-Seite. Der Polen-Modus des Fotowerkzeugs erzeugt einen Abzug in 35×45 mm.

Gebühren und Fingerabdrücke (Biometrie)

Die Gebühr für die Bearbeitung eines Schengen-Visumantrags beträgt 16,569 JPY (Konsulargebührentabelle gültig ab dem 1. Januar 2026; die Schreibweise „16.569" verwendet das polnische Tausendertrennzeichen). Die Tokioter Botschaft nimmt Konsulargebühren nur in bar in japanischem Yen an. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, sind von der Gebühr befreit.

Wenn Sie innerhalb der letzten 59 Monate ein Schengen-Visum beantragt haben und Ihre Fingerabdrücke genommen wurden, müssen Sie sie nicht erneut einreichen (Botschaftsseite). Die Behandlung von Kindern, die jünger als 12 Jahre sind, wird auf der Tokioter Seite nicht angegeben; prüfen Sie daher, wenn dies auf Sie zutrifft, bei der Buchung mit der Botschaft.

Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden

Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Polen aus Japan werden direkt von der Konsularabteilung der Polnischen Botschaft in Tokio angenommen (Mita, Meguro-ku; Schalter Di-Do 9:30-12:00), mit Buchung und Formularausfüllung im e-Konsulat und persönlicher Einreichung (kein Fax/Post/E-Mail; Fingerabdrücke 59 Monate wiederverwendbar). Das Foto misst {commonWidthCm}×{commonHeightCm} cm, weißer Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten, Gesicht 70-80 % (Anzahl der Kopien am Schalter bestätigen). Die Gebühr beträgt 16,569 JPY nur in japanischem Yen in bar (unter 6 Jahren kostenlos). Verfahren und Gebühren können sich ändern; bestätigen Sie daher vor der Antragstellung immer die aktuelle Seite der Botschaft zum Schengen-Visum Typ C (englisch und japanisch) und die Konsulargebührentabelle.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Wo reiche ich in Japan einen Polen-Visumantrag ein?

Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (Mita, Meguro-ku) nimmt Anträge direkt an. Es gibt keine Zuständigkeitsteilung, die Honorarkonsulate in Kobe und Hiroshima nehmen keine Visa an, und kein externer Dienstleister ist beteiligt.

Wie buche ich einen Termin?

Buchen Sie über das e-Konsulat-System (secure.e-konsulat.gov.pl). Der Visumschalter ist dienstags bis donnerstags 9:30-12:00 geöffnet; erscheinen Sie nach Ihrer Online-Buchung pünktlich.

Kann ich den Antrag online einreichen?

Sie füllen das Formular im e-Konsulat aus, aber die Einreichung erfolgt auf Papier: Drucken, unterschreiben und bringen Sie das Formular persönlich mit (Fax, Post und E-Mail werden nicht akzeptiert). Es gibt keinen digitalen Foto-Upload.

Wie viele Fotos brauche ich, und in welcher Größe?

Ein Farbphoto 3.5×4.5 cm auf weißem Hintergrund, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate, frontal, wobei das Gesicht 70-80 % bedeckt, ohne Kopfbedeckung. Die Anzahl der Kopien wird nicht angegeben — bestätigen Sie sie am Schalter (einige Vertretungen verlangen zwei).

Wie hoch ist die Gebühr, und wie zahle ich?

16,569 JPY für einen Schengen-Visumantrag (Tabelle gültig ab dem 1. Januar 2026). Die Tokioter Botschaft nimmt Gebühren nur in bar in japanischem Yen an. Kinder unter 6 Jahren sind befreit.

Sind Fingerabdrücke erforderlich?

Wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate für ein Schengen-Visum genommen wurden, müssen Sie sie nicht erneut einreichen. Das Formular selbst muss persönlich eingereicht werden. Die Unter-12-Regel steht nicht auf der Tokioter Seite; prüfen Sie sie mit der Botschaft.

Ich wohne in Kansai — muss ich trotzdem nach Tokio reisen?

Ja. Die einzige Annahmestelle in Japan ist die Konsularabteilung der Botschaft in Tokio (die Honorarkonsulate Kobe und Hiroshima nehmen keine Visa an). Buchen Sie online und erscheinen Sie persönlich.

Brauchen japanische Staatsangehörige ein Visum für Tourismus?

Japanische Staatsangehörige sind für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei. Diese Seite behandelt Antragsteller mit Wohnsitz in Japan und visumpflichtiger Staatsangehörigkeit.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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