FOTOLEITFADEN
Beantragung eines polnischen Kurzzeitvisums aus Japan
Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Polen aus Japan werden direkt von der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (Mita, Meguro-ku) angenommen. Sie buchen Ihren Termin und füllen das Antragsformular im e-Konsulat-System aus, drucken und unterschreiben es und reichen es persönlich ein (kein Fax, keine Post, keine E-Mail). Das Foto misst 3.5×4.5 cm auf weißem Hintergrund, aufgenommen innerhalb von 6 Monaten — dieselbe Spezifikation wie die globale Polen-Visumfotoanforderungen-Seite.
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15
Anforderungen im Überblick
- Wer beantragt: in Japan Wohnende, die ein Schengen-Visum (Typ C) für einen Kurzaufenthalt in Polen (bis zu 90 Tage in 180) benötigen. Japanische Staatsangehörige sind für Kurzaufenthalte visumfrei. Langzeitvisa (Typ D) sind nicht Gegenstand.
- Annahmestelle: Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (2-13-5 Mita, Meguro-ku) nimmt Anträge direkt an. Keine Zuständigkeitsteilung; die Honorarkonsulate in Kobe und Hiroshima nehmen keine Visa an. Kein externer Dienstleister oder vertretender Posten wird angegeben.
- Buchung und Formular: Buchen Sie den Termin und füllen Sie das Formular im e-Konsulat aus (secure.e-konsulat.gov.pl); drucken, unterschreiben und bringen Sie das Formular mit. Es gibt keine vollständig elektronische Einreichung und keinen digitalen Foto-Upload.
- Schalterzeiten: Der Visumschalter ist dienstags bis donnerstags 9:30-12:00 geöffnet; erscheinen Sie nach der Online-Buchung pünktlich.
- Foto: 3.5×4.5 cm, scharf, vor weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Papier gedruckt, neuer als 6 Monate, en face vom Scheitel bis zum oberen Teil der Schultern, wobei das Gesicht 70-80 % des Fotos bedeckt, keine Kopfbedeckung, offene Augen (= der globale Polen-Standard). Die Anzahl der Kopien wird nicht angegeben — bestätigen Sie sie am Schalter.
- Biometrie: Der Antrag muss persönlich eingereicht werden; innerhalb der letzten 59 Monate genommene Fingerabdrücke müssen nicht erneut übermittelt werden.
- Gebühr: 16,569 JPY für die Bearbeitung eines Schengen-Visumantrags (Tabelle gültig ab dem 1. Januar 2026). Konsulargebühren bei der Tokioter Botschaft werden nur in bar in japanischem Yen angenommen. Kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.
Wer beantragt und wo
Diese Seite richtet sich an in Japan Wohnende, die ein Schengen-Visum (Typ C) für einen Kurzaufenthalt in Polen von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen benötigen. Wenn Polen das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder bei gleichen Aufenthalten der erste Einreispunkt ist, beantragen Sie bei Polen. Langzeitvisa (Typ D) folgen einem anderen Verfahren.
Anträge aus Japan werden direkt von der Konsularabteilung der Polnischen Botschaft in Tokio angenommen. Es gibt keine Zuständigkeitsteilung — die Honorarkonsulate in Kobe und Hiroshima nehmen keine Visumanträge an — und Anträge sollten bei der Konsularabteilung eingereicht werden, die Ihren gemeldeten Wohnsitz abdeckt.
Annahmestelle: Die Konsularabteilung der Polnischen Botschaft in Tokio
Die Einreichung erfolgt bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (2-13-5 Mita, Meguro-ku), wobei der Visumschalter dienstags bis donnerstags 9:30-12:00 geöffnet ist. Anträge müssen vorab online gebucht werden, und Sie sollten pünktlich zu Ihrem Zeitfenster erscheinen.
Das Antragsformular muss persönlich eingereicht werden; die Vertretung nimmt keine per Fax, Postweg oder E-Mail gesandten Formulare an (Botschaftsseite). Da dem Besuch ein Online-Termin vorausgeht, buchen Sie im e-Konsulat, sobald Ihre Reise feststeht.
Das e-Konsulat-Antragsformular und erforderliche Dokumente
Buchen Sie Ihren Visumtermin und füllen Sie das Antragsformular im e-Konsulat-System aus (secure.e-konsulat.gov.pl). Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben Sie es und bringen Sie es zum Termin. Die Einreichung erfolgt auf Papier — es gibt keine vollständig elektronische Fertigstellung des Antrags und keinen digitalen Foto-Upload.
Die Seite der Botschaft zum Schengen-Visum Typ C (englische und japanische Versionen) enthält die maßgebliche Dokumentenliste: das e-Konsulat-Antragsformular, ein Farbphoto 3.5×4.5 cm, Ihren Pass, den Aufenthaltsstatus in Japan und zweckspezifische Dokumente wie Unterkunftsnachweise, Einladungen, Reiseversicherung und Flugreservierungen.
Fotoanforderungen: 3.5×4.5 cm, weißer Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten
Die Seite der Botschaft spezifiziert ein Farbphoto 3.5×4.5 cm, das scharf, vor weißem Hintergrund aufgenommen und auf hochwertigem Papier gedruckt ist, neuer als 6 Monate, en face aufgenommen, wobei das Gesicht 70-80 % des Fotos bedeckt, und ohne jede Kopfbedeckung. Dies entspricht dem globalen Polen-Fotostandard (35×45 mm, einheitlich heller Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten).
Die Anzahl der Kopien wird auf der Botschaftsseite nicht numerisch angegeben; bestätigen Sie sie am Schalter (einige polnische Vertretungen verlangen zwei Fotos). Für die vollständigen Bildkompositionsregeln siehe die globale Polen-Visumfotoanforderungen-Seite. Der Polen-Modus des Fotowerkzeugs erzeugt einen Abzug in 35×45 mm.
Gebühren und Fingerabdrücke (Biometrie)
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Schengen-Visumantrags beträgt 16,569 JPY (Konsulargebührentabelle gültig ab dem 1. Januar 2026; die Schreibweise „16.569" verwendet das polnische Tausendertrennzeichen). Die Tokioter Botschaft nimmt Konsulargebühren nur in bar in japanischem Yen an. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, sind von der Gebühr befreit.
Wenn Sie innerhalb der letzten 59 Monate ein Schengen-Visum beantragt haben und Ihre Fingerabdrücke genommen wurden, müssen Sie sie nicht erneut einreichen (Botschaftsseite). Die Behandlung von Kindern, die jünger als 12 Jahre sind, wird auf der Tokioter Seite nicht angegeben; prüfen Sie daher, wenn dies auf Sie zutrifft, bei der Buchung mit der Botschaft.
Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden
Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Polen aus Japan werden direkt von der Konsularabteilung der Polnischen Botschaft in Tokio angenommen (Mita, Meguro-ku; Schalter Di-Do 9:30-12:00), mit Buchung und Formularausfüllung im e-Konsulat und persönlicher Einreichung (kein Fax/Post/E-Mail; Fingerabdrücke 59 Monate wiederverwendbar). Das Foto misst {commonWidthCm}×{commonHeightCm} cm, weißer Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten, Gesicht 70-80 % (Anzahl der Kopien am Schalter bestätigen). Die Gebühr beträgt 16,569 JPY nur in japanischem Yen in bar (unter 6 Jahren kostenlos). Verfahren und Gebühren können sich ändern; bestätigen Sie daher vor der Antragstellung immer die aktuelle Seite der Botschaft zum Schengen-Visum Typ C (englisch und japanisch) und die Konsulargebührentabelle.
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
Häufig gestellte Fragen
Wo reiche ich in Japan einen Polen-Visumantrag ein?
Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Tokio (Mita, Meguro-ku) nimmt Anträge direkt an. Es gibt keine Zuständigkeitsteilung, die Honorarkonsulate in Kobe und Hiroshima nehmen keine Visa an, und kein externer Dienstleister ist beteiligt.
Wie buche ich einen Termin?
Buchen Sie über das e-Konsulat-System (secure.e-konsulat.gov.pl). Der Visumschalter ist dienstags bis donnerstags 9:30-12:00 geöffnet; erscheinen Sie nach Ihrer Online-Buchung pünktlich.
Kann ich den Antrag online einreichen?
Sie füllen das Formular im e-Konsulat aus, aber die Einreichung erfolgt auf Papier: Drucken, unterschreiben und bringen Sie das Formular persönlich mit (Fax, Post und E-Mail werden nicht akzeptiert). Es gibt keinen digitalen Foto-Upload.
Wie viele Fotos brauche ich, und in welcher Größe?
Ein Farbphoto 3.5×4.5 cm auf weißem Hintergrund, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate, frontal, wobei das Gesicht 70-80 % bedeckt, ohne Kopfbedeckung. Die Anzahl der Kopien wird nicht angegeben — bestätigen Sie sie am Schalter (einige Vertretungen verlangen zwei).
Wie hoch ist die Gebühr, und wie zahle ich?
16,569 JPY für einen Schengen-Visumantrag (Tabelle gültig ab dem 1. Januar 2026). Die Tokioter Botschaft nimmt Gebühren nur in bar in japanischem Yen an. Kinder unter 6 Jahren sind befreit.
Sind Fingerabdrücke erforderlich?
Wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate für ein Schengen-Visum genommen wurden, müssen Sie sie nicht erneut einreichen. Das Formular selbst muss persönlich eingereicht werden. Die Unter-12-Regel steht nicht auf der Tokioter Seite; prüfen Sie sie mit der Botschaft.
Ich wohne in Kansai — muss ich trotzdem nach Tokio reisen?
Ja. Die einzige Annahmestelle in Japan ist die Konsularabteilung der Botschaft in Tokio (die Honorarkonsulate Kobe und Hiroshima nehmen keine Visa an). Buchen Sie online und erscheinen Sie persönlich.
Brauchen japanische Staatsangehörige ein Visum für Tourismus?
Japanische Staatsangehörige sind für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei. Diese Seite behandelt Antragsteller mit Wohnsitz in Japan und visumpflichtiger Staatsangehörigkeit.
Offizielle Quellen
- Embassy of the Republic of Poland in Tokyo (gov.pl/web/nippon) — C-Type Schengen Visa (2026-08-15 re-verified: "You can apply at the consular section of the Embassy of the Republic of Poland in Tokyo."; "You can book your appointment to apply for a visa via the e-konsulat system."; "A visa application form filled via the e-konsulat system, printed and signed."; "A 3.5 x 4.5 cm colour photo. The photo must be: sharp, taken against white background and printed on a quality paper, newer than 6 months, taken en face … with the face covering 70-80% of the photo. The photo must be taken without any headwear."; "Visa application form must be submitted in person. Diplomatic mission does not accept application forms sent via fax, regular mail or e-mail."; fingerprints not required again if taken within the last 59 months) (verwendet für: Antragskanal, Antragsformular, Terminsystem, Hinweise zur Zuständigkeit, Hinweise zur Biometrie, Wiederverwendung von Fingerabdrücken) Geprüft: 2026-08-15
- 駐日ポーランド共和国大使館(gov.pl/web/nippon)— ビザの申請をしたい(タイプC)(2026-08-15再確認・英語版と同一内容の日本語版): 「駐日ポーランド共和国大使館領事部に申請書を提出してください。」「ビザの申請書は申請者本人が直接提出してください。領事部はファックス、郵便、メールでの申請は受け付けておりません。」「ビザの申請はe-konsulatから予約してください。」「3,5 x 4,5 cm のカラー写真。白の背景で撮影し、鮮明で高品質の紙に印刷されたもの。6ヶ月以内に撮影されたもの。頭頂部から肩上部までを正面から撮影し、顔が写真全体の 70〜80%を占め、帽子等の被り物がなく、目を閉じていないもの。」 (verwendet für: Antragskanal, Antragsformular, Terminsystem, Hinweise zur Zuständigkeit) Geprüft: 2026-08-15
- Embassy of the Republic of Poland in Tokyo — Consular fees (2026-08-15 re-verified: table valid from January 1, 2026; "Administering an application for a Schengen visa — 16.569" JPY; "consular fees are accepted only in the form of cash in Japanese yen (JPY)") (verwendet für: Visumgebühr) Geprüft: 2026-08-15
- Embassy of the Republic of Poland in Tokyo — スタッフ(窓口情報)(2026-08-15 re-verified: ビザ・パスポート・各種証明申告の窓口は火曜〜木曜 9:30-12:00。各種申請は事前にオンラインで予約のうえ、時間通りに来館すること) (verwendet für: Annahmestellen) Geprüft: 2026-08-15
shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.
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