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Österreich-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) — Antrag aus Japan

Antrag aus Japan auf ein Österreich-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C): das offizielle Schengen-Formular (kein VIDEX), eine einzige Botschaft für ganz Japan, Termin per E-Mail, Gebühr und Biometrie bei der Österreichischen Botschaft Tokio oder den VFS-Global-Zentren in Tokio und Osaka. Nationalvisa (Typ D) folgen einem anderen Verfahren und werden hier nicht behandelt. Fotogröße und Qualitätsregeln stehen auf der globalen Österreich-Visumfoto-Seite.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15

Redaktionelle Illustration zur Beantragung eines Österreich-Kurzzeit-Schengen-Visums aus Japan

Für wen diese Seite ist

Diese Seite richtet sich an Personen, die in Japan leben und ein Österreich-Kurzzeit-Schengen-Visum (Typ C) beantragen — ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Japanische Staatsangehörige mit einem gültigen japanischen Pass benötigen für solche Touristen- oder Geschäftsreisen kein Visum; ein bilaterales Abkommen von 1958 (das Altabkommen) gilt ebenfalls, aber seine über-90-Tage-Bestimmung ist auf durchgehende Aufenthalte nur innerhalb Österreichs beschränkt und erlaubt keine Wiedereinreise nach Verlassen des österreichischen Hoheitsgebiets.

Langzeit- oder Aufenthaltsvisa (Nationalvisum, Typ D) nutzen ein anderes Formular (Visum D v2018) und ein anderes Verfahren; diese Seite behandelt sie nicht. Wenn Österreich das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder — bei gleicher Tageszahl — das erste Schengen-Einreiseland einer mehrere Länder umfassenden Reise ist, beantragen Sie bei Österreich.

Schengen-Formular und erforderliche Dokumente

Österreich verwendet für Anträge aus Japan kein Online-Vorfüllsystem wie VIDEX oder France-Visas. Laden Sie das offizielle Schengen-C-Visumantragsformular (PDF) von der Visumseite der Botschaft herunter, füllen Sie es in lateinischer Schrift aus und unterschreiben Sie es von Hand. Die Liste der erforderlichen Dokumente auf der Botschafts-Seite „How to apply" verlangt neben dem Formular Ihren Pass, die japanische Aufenthaltskarte, eine Reise-Krankenversicherung, Nachweise für Unterkunft und Transport sowie Existenzmittel.

Dieselbe Liste verlangt ein gedrucktes Passfoto, das den ICAO-Kriterien entspricht — ein heller Hintergrund ohne Blau, unbeschnitten. Das digitale Live-Biometriefoto, das am Schalter erfasst wird, ist getrennt von diesem Abzug. Für die Fotogröße (35×45 mm) und die Gesichtsproportions-Regeln siehe die Österreich-Fotoanforderungen-Seite; es wird empfohlen, vor der Buchung die aktuelle Botschafts-Checkliste zu prüfen.

Illustration der Kontrolle eines vom Antragsteller vorbereiteten Ausdrucks vor dem Termin

Wo beantragen: Botschaft und VFS-Zentren

Es gibt keine Wohnsitz-basierte Zuständigkeitsteilung. Die Österreichische Botschaft Tokio (1-1-20 Moto-Azabu, Minato-ku) ist die einzige österreichische Vertretung in Japan, und Wohnende überall in Japan können dort oder bei den VFS-Global-Visumantragszentren in Tokio (Hamarikyu Parkside Place, 5-6-10 Tsukiji, Chuo-ku) und Osaka beantragen.

Bei Reisen mit mehreren Schengen-Stationen beantragen Sie bei Österreich, wenn Österreich das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder bei Gleichstand der erste Einreispunkt ist. Beachten Sie, dass die Österreichische Botschaft Tokio auch Schengen-C-Visumanträge für Malta annimmt (Malta halber; wenn Ihr Hauptziel Malta ist, reichen Sie am selben Schalter mit denselben Termin-, Dokumenten- und Gebührenerfordernissen ein).

Seit dem 1. September 2016 läuft das System vollständig terminbasiert. Botschaftstermine werden ausschließlich per E-Mail gebucht ([email protected]); es gibt kein Online-Portal und keine telefonische Buchung, und die Konsularzeiten sind montags bis freitags 9:00–12:00. Die Beantragung über VFS Global ist freiwillig und kostet eine zusätzliche Servicegebühr; buchen Sie einen VFS-Termin separat im VFS-Portal (visa.vfsglobal.com). Die Botschaft empfiehlt, sobald Ihre Reise feststeht, so früh wie möglich einen Termin anzufordern, da es in Spitzenzeiten zu Wartezeiten kommt.

Gebühr, Zeitplan und Rückumschlag

Die Schengen-C-Visumgebühr beträgt nach dem aktuellen Schengen-Visakodex 90 EUR (45 EUR für Kinder, die 6 Jahre bis 12 Jahre alt sind, kostenlos für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind), zahlbar nur in Yen in bar zum monatlichen Euro-Referenzkurs der Botschaft; Kredit- und Debitkarten werden nicht akzeptiert. Stand der erneuten Prüfung im August 2026 zeigen die englische „Visa"-Seite, die englische „How to apply"-Seite und die japanische Visumseite der Botschaft alle die aktuellen Angaben 90/45 EUR, wodurch die frühere Abweichung 80/40 EUR geklärt ist. Gebühren und der Wechselkurs ändern sich; bestätigen Sie den Betrag vor der Buchung mit der Botschaft. Die Gebühr ist nach Einreichung des Antrags nicht erstattungsfähig.

Anträge können frühestens 6 Monate vor der Reise eingereicht werden und sollten mindestens 3 Wochen vor der Abreise eingereicht sein (das Minimum des Visakodex liegt bei 15 Kalendertagen). Die Bearbeitung liegt üblicherweise bei etwa 15 Kalendertagen, in begründeten Fällen bis zu 45; einige Staatsangehörigkeiten erfordern eine Konsultation anderer Schengen-Staaten, die eine Zusatzfrist von bis zu 7 Tagen mit sich bringt. Bringen Sie einen Rückumschlag wie angewiesen mit — einen vorausbezahlten selbstadressierten Umschlag oder einen bei der Botschaft erhältlichen Letterpack; die Botschaft haftet nicht für Postverlust.

Biometrie, Fingerabdrücke und Kinder

Nach dem Visa Information System (VIS) werden beim Termin Ihre 10 Fingerabdrücke und ein Live-Gesichtsbild erfasst. Diese Erfassung ist getrennt von dem einen konformen Abzug, den Sie für die Akte mitbringen. Wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate genommen wurden, können sie wiederverwendet werden, aber Sie müssen jedes Mal trotzdem persönlich erscheinen, und die Stelle kann bei schlechter Qualität eine neue Erfassung verlangen.

Kinder müssen zum Termin erscheinen, und ein konformes Foto wird als Teil der Biometrie erfasst. Unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen (die bestätigte Grundlage ist die gemeinsame Schengen-VIS-Regel, angegeben auf der japanischen Visumseite der Botschaft). Österreich-spezifische Quellen nennen keine separaten Gesichtsgrößenzahlen für Kinder für das Visumfoto; für die Fotospezifikation siehe die globale Österreich-Visumfoto-Seite. Die Visumgebühr ist für 6–12 Jahre auf 45 EUR reduziert und unter 6 Jahren kostenlos. Minderjährigen-Akten benötigen außerdem Passkopien beider Elternteile oder gesetzlichen Vertreter und Unterschriften auf dem Formular (oder ein separates Einwilligungsschreiben), die Geburtsurkunde des Kindes und sorgerechtsbezogene Dokumente, soweit zutreffend; japanische Identitätsdokumente erfordern eine Apostille.

Wo man von Japan aus ein Österreich-Kurzzeit-Schengen-Visum beantragt

Die Österreichische Botschaft Tokio (1-1-20 Moto-Azabu, Minato-ku) ist die einzige österreichische Vertretung in Japan und der primäre Annahmeort für Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C). VFS Global betreibt zusätzliche Visumantragszentren in Tokio und Osaka als freiwilligen externen Service. Anträge werden persönlich mit Termin eingereicht — per E-Mail bei der Botschaft ([email protected]) oder online bei VFS Global gebucht — ohne Wohnsitz-basierte Teilung. Die Botschafts-Seite „How to apply" setzt die Dokumentenliste fest, einschließlich eines gedruckten Passfotos, das den ICAO-Kriterien entspricht (heller Hintergrund, kein Blau).

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Wo reiche ich in Japan einen Österreich-Visumantrag ein?

Es gibt keine Wohnsitz-basierte Zuständigkeitsteilung. Reichen Sie persönlich bei der Österreichischen Botschaft Tokio (1-1-20 Moto-Azabu, Minato-ku) ein, mit per E-Mail ([email protected]) gebuchtem Termin, oder bei den VFS-Global-Visumantragszentren in Tokio und Osaka, die ein freiwilliger externer Service mit Zusatzgebühr sind. Wohnende überall in Japan können jede dieser Stellen nutzen.

Wie viele Fotos brauche ich für ein Österreich-Visum aus Japan?

Die Botschafts-Seite „How to apply" verlangt ein gedrucktes Passfoto, das den ICAO-Kriterien entspricht (heller Hintergrund, kein Blau, unbeschnitten). Bereiten Sie einen konformen Abzug vor; ein Ersatzabzug ist praktisch.

Verwendet Österreich VIDEX oder ein Online-Antragsformular?

Nein. Österreich verwendet für Anträge aus Japan weder VIDEX, France-Visas noch ein Online-Vorfüllsystem. Laden Sie das offizielle Schengen-C-Visumantragsformular (PDF) von der Visumseite der Botschaft herunter, füllen Sie es in lateinischer Schrift aus, unterschreiben Sie es von Hand und bringen Sie es mit Ihren Originalen und Kopien mit.

Ist die Biometrieerfassung getrennt vom Foto, das ich mitbringe?

Ja. Sie bringen einen konformen Abzug für die Akte mit, und Ihre 10 Fingerabdrücke plus ein Live-Gesichtsbild werden beim Termin nach dem Visa Information System (VIS) erfasst. Unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen, aber das Kind muss erscheinen, und das Foto wird erfasst.

Wann kann ich beantragen, und wie lange dauert die Bearbeitung?

Anträge können frühestens 6 Monate vor der Reise eingereicht werden und sollten mindestens 3 Wochen vor der Abreise eingereicht sein. Die Bearbeitung liegt üblicherweise bei etwa 15 Kalendertagen, in begründeten Fällen bis zu 45; einige Staatsangehörigkeiten erfordern eine Konsultation, die eine Zusatzfrist von bis zu 7 Tagen mit sich bringt.

Wie hoch ist die Österreich-Schengen-Visumgebühr in Japan?

Die aktuelle Gebühr nach dem Schengen-Visakodex beträgt 90 EUR (45 EUR für Kinder, die 6 Jahre bis 12 Jahre alt sind, kostenlos für Kinder, die jünger als 6 Jahre sind), zahlbar nur in Yen in bar zum monatlichen Referenzkurs der Botschaft. Stand der erneuten Prüfung im August 2026 zeigen alle Botschaftsseiten die aktuellen Angaben 90/45 EUR; Gebühren und der Wechselkurs ändern sich, bestätigen Sie den Betrag vor der Buchung mit der Botschaft. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig.

Müssen Kinder zum Termin erscheinen und Fingerabdrücke geben?

Kinder müssen zum Termin erscheinen, und ein konformes Foto wird erfasst. Unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen (die gemeinsame Schengen-VIS-Regel). Die Gebühr beträgt 45 EUR für 6–12 Jahre und ist unter 6 Jahren kostenlos. Minderjährigen-Akten benötigen außerdem Passkopien und Unterschriften der Eltern, eine Geburtsurkunde und Sorgerechtsdokumente, soweit zutreffend.

Gibt es wie bei einigen Ländern eine Zuständigkeitsteilung zwischen Tokio und Osaka?

Nein. Die Österreichische Botschaft Tokio ist die einzige österreichische Vertretung in Japan, und es gibt keine Wohnsitz-basierte Teilung. Wohnende überall in Japan können bei der Botschaft oder bei den VFS-Global-Zentren in Tokio und Osaka beantragen. Buchen Sie einen Botschaftstermin per E-Mail ([email protected]) oder einen VFS-Termin im VFS-Portal.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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