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FOTOLEITFADEN

Beantragung eines Lettland-Kurzzeitvisums aus Japan

Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Lettland aus Japan werden direkt von der Botschaft von Lettland in Tokio (Kamiyama-cho, Shibuya-ku) angenommen. Termine werden nur über das Online-System auf pieraksts.mfa.gov.lv gebucht, mit Empfangszeiten am Dienstag, und Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos. Das Foto ist ein Farb-Abzug in 35×45 mm, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate — derselbe Standard wie die globale Lettland-Fotoanforderungen-Seite.

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-15

Illustration zur Vorbereitung eines Lettland-Visumantrags aus Japan

Wer beantragt wo

Diese Seite richtet sich an Antragsteller mit rechtlichem Wohnsitz in Japan, die ein Schengen-Visum (Typ C) für einen Kurzaufenthalt in Lettland von bis zu 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen benötigen. Beantragen Sie bei Lettland, wenn Lettland das einzige Ziel, das Hauptziel (längster Aufenthalt) oder bei gleichen Aufenthaltsdauern der erste Einreispunkt ist. Langzeitvisa (Typ D) folgen einem anderen Verfahren.

Lettland unterhält eine Botschaft in Japan, und Anträge aus Japan werden direkt von dieser Botschaft angenommen, nicht über die Vertretung eines anderen Staates. Die veröffentlichte Liste des lettischen MFA mit Vertretungen anderer Schengen-Staaten, die Lettland-Visa ausstellen (aktualisiert am 25.06.2026), enthält Japan nicht.

Wo beantragen: Die Botschaft von Lettland in Tokio nimmt direkt an

Der Annahmepunkt ist die Botschaft von Lettland in Japan (37-11 Kamiyama-cho, Shibuya-ku, Tokio). Termine werden nur über das Online-Terminsystem gebucht (pieraksts.mfa.gov.lv/en/japan); Besuchszeiten sind dienstags 11:00-12:30 und 13:30-16:30, nur mit Termin.

Die Botschaft hat angekündigt, dass das Konsulat im August 2026 keine Konsulardienste erbringt — planen Sie diese Aussetzung in Ihren Zeitplan ein. Zahlungen bei der Botschaft sind ausschließlich bargeldlos: eine vorausbezahlte Rechnung, die vor Ihrem Termin ausgestellt wird, oder die Zahlung per Bankkarte während des Termins.

Antragsformular und erforderliche Dokumente

Das Antragsformular ist das harmonisierte Schengen-Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben. Die Seite „Documents required to apply for a visa" des lettischen MFA ist die Referenz für die Nachweise: der Pass, ein Farbphoto (35mm × 45mm), eine Reise-Krankenversicherung und die Dokumente, die den Zweck der Reise belegen (Unterkunft und Reiseroute für Tourismus, eine Einladung für Geschäft und so weiter).

Anträge von Minderjährigen benötigen die elterliche Einwilligung und zugehörige Nachweise. Prüfen Sie vor Ihrem Termin immer die Dokumenten-Seite des MFA und die Informationen der Botschaft für die neueste zweckspezifische Liste.

Illustration der Kontrolle eines vom Antragsteller vorbereiteten Ausdrucks vor dem Termin

Fotoanforderungen: 35×45 mm, innerhalb von 6 Monaten (wie der globale Standard)

Die Dokumenten-Seite des lettischen MFA spezifiziert „one colour photograph (35mm × 45mm)", und die Qualitätsanforderungen der PMLP (Behörde für Staatsbürgerschaft und Migrationsangelegenheiten) ergänzen, dass das Foto nicht älter als 6 Monate sein darf, der Hintergrund einheitlich sein muss, das Gesicht 70-80 % des Fotos einnehmen muss und nur der Antragsteller sichtbar sein darf. Dies sind dieselben Regeln wie die globale Lettland-Fotoanforderungen-Seite.

Das Format ändert sich für Anträge aus Japan nicht: Bereiten Sie einen Farb-Abzug in 35×45 mm vor. Der Lettland-Modus des Fotowerkzeugs gibt genau dieses Format aus.

Gebühr und Zahlung

Die Visumgebühr beträgt EUR 90 für Erwachsene und Antragsteller, die 12 Jahre oder älter sind, EUR 45 für Kinder von 6-12 Jahren, und Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, sind befreit; Staatsangehörige von Erleichterungsabkommen-Ländern (Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus und andere) zahlen EUR 35, gemäß der Gebührenseite des lettischen MFA.

Die Botschaft von Lettland in Japan akzeptiert ausschließlich bargeldlose Zahlungen — zahlen Sie eine vorausbezahlte Rechnung vor Ihrem Termin oder per Bankkarte beim Termin. Es wird keine offizielle Yen-Umrechnung veröffentlicht; bestätigen Sie den zahlbaren Betrag bei der Buchung mit der Botschaft.

Wie Sie die offiziellen Quellen verwenden

Kurzzeit-Schengen-Visumanträge (Typ C) für Lettland aus Japan werden direkt von der Botschaft von Lettland in Japan (Kamiyama-cho, Shibuya-ku) angenommen, mit Terminen, die nur über das Online-System (pieraksts.mfa.gov.lv/en/japan) gebucht werden, und Empfangszeiten am Dienstag (keine Konsulardienste im August 2026). Kein anderer Staat vertritt Lettland in Japan (MFA-Liste aktualisiert am 25.06.2026). Das Foto ist ein Farb-Abzug in {commonWidth}×{commonHeight} mm gemäß der MFA-Dokumenten-Seite, mit den PMLP-Qualitätsanforderungen (innerhalb von 6 Monaten, einheitlicher Hintergrund, Gesicht 70-80 %) — der globale Standard. Die Gebühr beträgt EUR 90/45 (unter sechs Jahren kostenlos, Erleichterungs-Staatsangehörige EUR 35), ausschließlich bargeldlos (vorausbezahlte Rechnung oder Bankkarte). Verfahren und Gebühren können sich ändern; bestätigen Sie die neuesten Informationen vor der Antragstellung mit der Konsularseite der Botschaft und den Seiten des MFA.

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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Häufig gestellte Fragen

Wo reiche ich in Japan einen Lettland-Visumantrag ein?

Bei der Botschaft von Lettland in Japan (37-11 Kamiyama-cho, Shibuya-ku, Tokio), mit über das Online-System (pieraksts.mfa.gov.lv/en/japan) gebuchtem Termin. Besuchszeiten sind dienstags 11:00-12:30 und 13:30-16:30, nur mit Termin.

Kann ich über die Botschaft eines anderen Landes beantragen?

Nein. Die Liste des lettischen MFA mit Vertretungen anderer Schengen-Staaten, die Lettland-Visa ausstellen (aktualisiert am 25.06.2026), enthält Japan nicht; aktuell vertritt kein anderer Staat Lettland für Visumanträge in Japan — die Botschaft von Lettland in Tokio nimmt direkt an.

Wie viele Fotos brauche ich, und in welcher Größe?

Ein Farbphoto, 35×45 mm (Dokumenten-Seite des MFA), nicht älter als 6 Monate, auf einheitlichem Hintergrund mit dem Gesicht bei 70-80 % des Fotos (die PMLP-Qualitätsanforderungen) — derselbe Standard wie die globale Lettland-Fotoanforderungen-Seite.

Wie hoch ist die Gebühr, und wie zahle ich?

EUR 90 für ab 12 Jahren, EUR 45 für 6-12, kostenlos unter sechs Jahren (EUR 35 für Staatsangehörige von Erleichterungsabkommen-Ländern). Die Botschaft akzeptiert nur bargeldlose Zahlung — eine vorausbezahlte Rechnung vor Ihrem Termin oder eine Bankkarte beim Termin. Bestätigen Sie den Yen-Betrag bei der Buchung mit der Botschaft.

Kann ich im August 2026 beantragen?

Nein. Die Botschaft hat angekündigt, dass das Konsulat im August 2026 keine Konsulardienste erbringt. Wenn Ihre Reise in diesen Zeitraum fällt, buchen Sie einen Termin an den umliegenden Empfangstagen.

Wie buche ich einen Termin?

Nur über das Online-Terminsystem des lettischen MFA (pieraksts.mfa.gov.lv/en/japan). Die Empfangszeiten sind dienstags; buchen Sie also mit reichlich Vorlauf.

Wo prüfe ich die erforderlichen Dokumente?

Die Seite „Documents required to apply for a visa" des lettischen MFA ist die Referenz. Neben dem harmonisierten Formular, dem Pass, einem Foto und der Reiseversicherung sind zweckspezifische Dokumente wie Unterkunftsnachweise oder Einladungen erforderlich.

Muss ich erneut persönlich erscheinen, wenn meine Fingerabdrücke für ein früheres Schengen-Visum genommen wurden?

Die Details der Fingerabdruck-Wiederverwendung werden auf der Japan-Konsularseite nicht veröffentlicht; bestätigen Sie sie bei der Buchung mit der Botschaft von Lettland. Die Seite der Botschaft verlangt für Konsularbesuche einen Termin.

Offizielle Quellen

shoumei.org hilft Benutzern, Fotodateien auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Anforderungen vorzubereiten. Sie reicht keine Visumanträge ein und ist kein offizieller Regierungsdienst, keine Schengen-Behörde, kein Botschafts-, Konsulats-, VFS-Global-, TLScontact- oder BLS-International-Service. Bitte überprüfen Sie vor der Einreichung die neuesten Anforderungen bei der zuständigen Botschaft, dem Konsulat oder dem Visumantragszentrum.

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