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Leitfaden zu offiziellen Anforderungen

Sweden residence permit passport copy – Dokumentanforderungen

Dieser Leitfaden zeigt bestätigte Dokumentbedingungen und rät nicht zu nicht angegebenen Seitenzahlen oder Dateigrenzen.

Illustration vom Scannen eines Dokuments mit einem Smartphone

Bestätigte Bedingungen

Was die offiziellen Informationen bestätigen

Für die schwedische Aufenthaltserlaubnis (Migrationsverket e-service) sind die Passkopien im e-service anzuhängen. Staatsangehörige Japans zahlen keine Antragsgebühr (offizieller Wortlaut). Eine Erlaubnis darf nicht für einen Zeitraum erteilt werden, der länger als die Gültigkeitsdauer des Passes ist.

Vor einer Entscheidung muss der Originalpass persönlich vorgelegt werden; die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto für die Aufenthaltskarte) ist ein separater Schritt (bei einem Besuch in der Botschaft oder bei der Migration Agency oder nach der Ankunft in Schweden). Dieses Tool bereitet nur die Dokumentkopien vor und erzeugt keine Gesichtsfotodatei.

Das Tool prüft nicht, ob alle erforderlichen Informationen lesbar sind; diese Prüfung bleibt Aufgabe der antragstellenden Person. Das Zusammenführen der Seiten zu einer einzigen PDF-Datei ist die eigene Konfiguration dieses Tools (der offizielle Wortlaut erlaubt das Anhängen fotografierter oder gescannter Seiten).

  • Migrationsverket verlangt Kopien, auf denen „alle Informationen im Pass auf den Kopien klar sichtbar sein müssen“: persönliche Daten, Gültigkeitsdauer, Ausstellungsland, Unterschrift (unabhängig davon, auf welcher Passseite sie steht), Aufenthaltsrechte in anderen Ländern, der maschinenlesbare Code auf der Identitätsseite, Zahlen und Symbole oben und unten auf den Seiten sowie bei gestempelten Seiten die gesamte Seite mit dem Stempel.
  • Sie können die Passseiten fotografieren oder scannen und sie im e-service anhängen (bei einer Antragstellung außerhalb des e-service gelten Papierkopien).
  • Die Lesbarkeit der Kopien (alle Informationen klar sichtbar) ist offiziell vorgeschrieben.
  • Auf den offiziellen öffentlichen Seiten gibt es kein Dateiformat, keine numerische Dateigrößenbegrenzung, keine Seitenzahl, keine Farbvorgabe und keine Regel zum Zusammenführen; diese Angaben bleiben im Requirement record nicht registriert.

Umgang mit nicht angegebenen Bedingungen

Seitenzahlen, Farben und Zusammenführungsregeln, die die offizielle Quelle nicht nennt, bleiben nicht angegeben. Bestätigen Sie die aktuellen Bedingungen vor der Einreichung im offiziellen Portal.

Das Webtool verwenden

  • Halten Sie die Antragsinformationen bereit und prüfen Sie die bestätigten Dateibedingungen.
  • Das Tool bereitet die Datei auf Ihrem Gerät vor; es reicht sie nicht für Sie ein.
  • Bestätigen Sie nach der Vorbereitung das akzeptierte Format und die Bedingungen im Antragsportal, bevor Sie einreichen.

Über die offiziellen Informationen

Diese Seite wird aus dem registrierten Requirement record und den registrierten Official claims zusammengestellt.

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Häufig gestellte Fragen

Welche Seiten müssen kopiert werden?

Erforderlich sind Kopien der Informationsseiten, auf denen alle Informationen klar sichtbar sind (persönliche Daten, Gültigkeit, Ausstellungsland, Unterschriftsseite, Aufenthaltsrechte in anderen Ländern, MRZ, Zahlen und Symbole auf den Seiten sowie gestempelte Seiten vollständig). Leere Seiten und Umschlagseiten müssen nicht eingeschlossen werden — dies ist ein anderer Vertrag als Dänemark (alle Seiten und Umschlagseiten) und Norwegen (alle benutzten Seiten).

Sind sowohl Fotografieren als auch Scannen zulässig?

Ja. Der offizielle Wortlaut erlaubt, die Passseiten zu fotografieren oder zu scannen und sie im e-service anzuhängen (bei einer Antragstellung außerhalb des e-service gelten Papierkopien).

Wie sieht es mit Dateiformat und Größenbegrenzung aus?

Die offiziellen öffentlichen Seiten (die Seite zu Passkopien und die Employees-Seite zur Arbeitserlaubnis) veröffentlichen kein Dateiformat, keine numerische Größenbegrenzung und keine Seitenzahl (Beschränkungen innerhalb des e-service können erst nach der Anmeldung bestätigt werden). Die 20MB-Grenze des Tools ist kein offizieller Wert, sondern die eigene Implementierungsgrenze des Tools; auch das Zusammenführen der Seiten zu einer einzigen PDF-Datei ist eine eigene Konfiguration des Tools.

Muss ich eine Antragsgebühr zahlen?

Staatsangehörige Japans zahlen keine Antragsgebühr (offizieller Wortlaut). Dieses Tool bereitet nur die Kopien vor und reicht keine Anträge ein bzw. wickelt keine Gebühren für Sie ab.

Offizielle Quellen

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Leitfaden

Dokument-PDF im Browser erstellen

Bereiten Sie die Dokument-PDF für Schweden Aufenthaltserlaubnis (Migrationsverket) direkt im Browser Ihres Smartphones oder Computers vor. Erstellen und Prüfen sind kostenlos.

Was dieses Tool erstellt

  • das einzureichende Dokument-PDF (für Dokument-Upload)
Web-Tool öffnen