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Leitfaden zu offiziellen Anforderungen

Fotoanforderungen für Latvia residence permit

Dieser Leitfaden zeigt bestätigte Bedingungen und rät keine nicht festgelegten Maße oder Dateigrenzen.

Ein Gesichtsfoto vorbereiten

Was die offiziellen Informationen bestätigen

Bei einem Antrag auf eine lettische Aufenthaltserlaubnis über eine lettische diplomatische Mission im Ausland ist die konsularische Informationsseite der Mission die wörtliche Quelle für die Fotogröße. Die geltende Verordnung (MK No.564 „Uzturēšanās atļauju noteikumi“ § 28.2) nennt das Foto unter den erforderlichen Dokumenten ohne Maße, und die zentralen PMLP-Seiten veröffentlichen keine Fotomaße.

Das lettische Schengen-Visum (schengen.latvia.visa-photo, 35×45 mm) ist im selben Land ein Verfahren einer anderen Route und Behörde, mit anderer Größe und Quelle; seine Werte werden nicht geteilt. Erstellen, Ausdrucken und Einreichen des Fotos bleiben Handlungen des Antragstellers (dieses Tool bereitet nur das Druckfoto vor und reicht es nicht in Ihrem Namen ein).

  • Die offizielle Checkliste der Mission verlangt ein Foto von 30 x 40 mm (Breite x Höhe) (wörtlich „3 x 4 cm“). Die wörtliche Größenquelle ist die Checklistenebene der lettischen diplomatischen Mission; die geltende Verordnung (MK No.564 § 28.2) und die zentralen PMLP-Seiten veröffentlichen keine Fotomaße.
  • Ein Foto muss vorgelegt werden (wörtlich „vienu krāsainu dokumentu fotogrāfiju“ — ein farbiges Dokumentenfoto).
  • Das Foto muss, wie offiziell angegeben, in Farbe sein.
  • Hintergrund, Gesichtsgeometrie und Aktualität werden weder auf der Missionsseite, in der geltenden Verordnung noch auf den zentralen PMLP-Seiten genannt und bleiben im Requirement-Datensatz nicht registriert. Werte aus anderen Anforderungen (etwa dem Schengen-Visum) werden nicht übernommen.
  • Das für die Aufenthaltserlaubniskarte selbst aufgenommene Gesichtsbild (biometrijas dati im PMLP-Büro oder bei der Mission) ist eine separate Ebene und wird nicht mit dem vom Antragsteller vorbereiteten Dokumentenfoto verwechselt.

Umgang mit nicht festgelegten Bedingungen

Der Ausdruck „passport-size“ und allgemeine Fotopraxis werden nicht in einen festen Wert wie 35×45 mm umgewandelt. Geben Sie im Tool die Maße ein, die in den aktuellen Antragsinformationen angegeben sind.

Das Web-Fototool verwenden

  • Halten Sie die Antragsinformationen bereit und geben Sie den bestätigten Ausgabetyp und die bestätigten Maße ein.
  • Es wird keine Gesichtshilfe angezeigt, um einen nicht bestätigten offiziellen Wert auszufüllen.
  • Bestätigen Sie nach der Bearbeitung und Prüfung vor der Einreichung das im Antragsportal akzeptierte Format und die dort geltenden Bedingungen.

Über die offiziellen Informationen

Diese Seite wird aus dem registrierten Requirement record und den registrierten Official claims zusammengestellt.

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Foto automatisch in 35×45 mm umgewandelt?

Nein. Das Tool wandelt eine nicht festgelegte offizielle Anforderung nicht in 35×45 mm oder einen anderen geratenen Wert um.

Was ist zu tun, wenn das Antragsportal aktualisierte Bedingungen anzeigt?

Prüfen Sie den aktuellen Antragsbildschirm oder die offiziellen Hinweise und geben Sie diese Bedingungen im Tool ein.

Offizielle Quellen

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Leitfaden

Foto im Browser erstellen

Erstellen Sie das Foto für Lettland Aufenthaltsfoto direkt im Browser Ihres Smartphones oder Computers. Erstellen und Prüfen sind kostenlos.

Was dieses Tool erstellt

  • das erforderliche Lichtbild (zum Ausdrucken)
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