Fotoanforderungen für das France Working Holiday Visum (Antrag bei der französischen Botschaft in Japan)
Gilt für japanische Antragsteller, die ein Langzeitvisum mit « vacances-travail »-Angabe (Working Holiday) persönlich bei der Visastelle der französischen Botschaft in Japan beantragen. Dies ist getrennt vom französischen Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C).
Kurze Antwort
- France Working Holiday Anträge in Japan (Langzeitvisum mit « vacances-travail »-Angabe) erfordern ein ausgedrucktes ISO/IEC-konformes Foto, das dem ausgedruckten Antragsformular beigefügt und persönlich bei der Visastelle eingereicht wird.
- Die offiziellen französischen Vorgaben erlauben eine Fotobreite von 35–40 mm, mit einem Gesicht von 32–36 mm (70–80 % des Bildes) gemessen von Kinn bis Stirn (ohne Haare), vor einfarbig hellem Hintergrund, aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Die offiziellen Vorgaben legen keine Fotohöhe fest. Dieses Tool erstellt ein druckbares 35×45-mm-Foto innerhalb dieses zulässigen Breitenbereichs.
Zuerst den Geltungsbereich bestätigen
Dieser Leitfaden behandelt Fotos für japanische Antragsteller, die das Working-Holiday-Visum (Langzeitvisum mit « vacances-travail »-Angabe) persönlich bei der Visastelle der französischen Botschaft in Japan beantragen. Übertragen Sie diese Werte nicht auf das französische Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) oder auf ein anderes Ziel.
- Antragsweg: persönliche Einreichung bei der Visastelle der französischen Botschaft in Japan.
- Das France-Visas-Onlineformular ist der Antragsablauf; dort wird das Foto nicht hochgeladen.
- Das französische Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) ist ein getrennter Weg; seine Fotospezifikation gilt hier nicht automatisch.
Offizielle Fotoanforderungen
Die folgenden Anforderungen sind im France-Visas-Foto-FAQ, im ISO/IEC-Qualitäts-PDF für Lichtbilder und auf der Seite zur Rechtsprechung Japan bestätigt. Beachten Sie, dass die offiziellen Vorgaben nur einen Breitenbereich angeben und keine Höhe festlegen.
- Breite: 35–40 mm (ein offizieller Bereich, keine einzelne geforderte Breite).
- Höhe: in den offiziellen Vorgaben nicht angegeben.
- Gesichtshöhe: 32–36 mm, gemessen von Kinn bis Stirn (ohne Haare).
- Gesichtsanteil: 70–80 % des Bildes.
- Hintergrund: einfarbig und hell; keine bestimmte Farbe vorgeschrieben.
- Aktualität: aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Anzahl: ein ausgedrucktes Foto (Singular, gemäß Japans Mitbringliste).
- Medium: ein ausgedrucktes Foto, dem ausgedruckten Antragsformular beigefügt und persönlich eingereicht.
Der 35×45-mm-Output des Tools und sein Verhältnis zu den offiziellen Anforderungen
Das Tool gibt ein druckbares 35×45-mm-Foto aus (413×531 px, JPEG). Dies ist die gewählte Produktausgabe; sie bedeutet nicht, dass Frankreich exakt 35×45 mm verlangt.
- Die Breite von 35 mm liegt innerhalb des offiziellen Breitenbereichs von 35–40 mm.
- Die Höhe von 45 mm ist die vom Tool gewählte kompatible Ausgabehöhe; die französische Behörde gibt keine separate Höhenanforderung an.
- Die Ausgabehöhe von 45 mm folgt dem Umschlag für den Passbildbereich nach ICAO Doc 9303 Teil 4 (35×45 mm), einer häufigen Grundlage, auf der das Produkt aufbaut; der offizielle France-Visas-FAQ nennt die Konformität mit dem ICAO-Standard. Dieser Umschlag ist keine französische Höhenanforderung.
- Ein Druckbogen kann mehrere Kopien enthalten; das ist das Drucklayout. Eingereicht wird ein einzelnes Foto.
Das Foto zum Antrag mitbringen
Für den fotobezogenen Teil des Working-Holiday-Antrags ist der Ablauf wie folgt. Foto-fremde Bedingungen (Gebühren, Kontingente, Altersvoraussetzungen) werden hier nicht behandelt; prüfen Sie die aktuellen offiziellen Vorgaben.
- Ausfüllen Sie das Antragsformular auf France-Visas, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es (das Onlineformular ist kein Foto-Upload-Schritt).
- Bereiten Sie ein ausgedrucktes Foto vor, das den offiziellen Anforderungen entspricht (Breitenbereich, Gesicht, Hintergrund, innerhalb von 6 Monaten).
- Fügen Sie das Foto dem ausgedruckten Antragsformular bei und reichen Sie alles persönlich bei der Visastelle ein.
- Antragsteller ab 12 Jahren geben am Schalter Fingerabdrücke und ein Foto ab. Dieser von der Behörde erfasste Schritt ist getrennt vom ausgedruckten Foto, das Sie vorbereiten.
Häufige Verwechslungen
Dies sind die häufigsten Verwechslungen bei diesem Antragsweg.
- „Frankreich-Visafotos sind 35×45 mm“ ist nicht die offizielle Anforderung dieses Wegs. Die offiziellen Vorgaben nennen einen Breitenbereich von 35–40 mm und legen keine Höhe fest.
- Übertragen Sie nicht die Fotospezifikation des französischen Schengen-Kurzaufenthaltsvisums (Typ C) auf diesen Working-Holiday-Weg.
- Es gibt keinen Schritt, bei dem das Foto nach Frankreich geschickt oder online hochgeladen wird. Das ausgedruckte Foto wird persönlich mit dem Antrag mitgebracht.
Was das Web-Tool kann
Das veröffentlichte Web-Tool erstellt direkt im Browser ein druckbares 35×45-mm-Foto — eine Breite innerhalb des offiziellen 35–40-mm-Bereichs. Es nutzt einen hellen Hintergrund, der mit der offiziellen Anforderung „einfarbig hell“ kompatibel ist. Die Pixel-, Format- und Hintergrundwerte des Tools sind Produkt-Output-Verträge, keine offiziellen Anforderungen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fotogröße wird für das France Working Holiday Visum verlangt?
Die offiziellen Vorgaben erlauben eine Fotobreite von 35–40 mm und legen keine Höhe fest. Das Gesicht muss 32–36 mm (70–80 % des Bildes) von Kinn bis Stirn (ohne Haare) messen. Dieses Tool gibt 35×45 mm aus — eine Breite innerhalb des offiziellen Bereichs. Das ist die Output-Spezifikation des Produkts, keine Aussage, dass Frankreich exakt 35×45 mm verlangt.
Warum erstellt dieses Tool 35×45 mm, wenn Frankreich 35–40 mm Breite angibt?
Die Breite von 35 mm liegt innerhalb des offiziellen Bereichs von 35–40 mm. Die Höhe von 45 mm ist die vom Tool gewählte kompatible Ausgabe und folgt dem Umschlag für den Passbildbereich nach ICAO Doc 9303 Teil 4 (35×45 mm) — eine häufige Grundlage, da der offizielle FAQ die Konformität mit dem ICAO-Standard nennt. Sie bedeutet nicht, dass die französische Behörde eine Höhe vorgibt.
Wird das Foto online hochgeladen?
Nein. Das France-Visas-Onlineformular ist der Antragsablauf, kein Foto-Upload-Schritt. Ein ausgedrucktes ISO/IEC-konformes Foto wird mit dem ausgedruckten Antragsformular mitgebracht und persönlich bei der Visastelle eingereicht.
Wie viele Fotos brauche ich?
Die Mitbringliste für Japan nennt ein ISO/IEC-konformes Foto (Singular). Auch wenn ein Druckbogen mehrere Kopien enthalten kann, wird ein einzelnes Foto eingereicht. Das am Schalter für Antragsteller ab 12 Jahren aufgenommene biometrische Foto ist ein separater Schritt.
Welchen Hintergrund soll das Foto haben?
Keine bestimmte Farbe. Die offiziellen Vorgaben nennen nur einen „einfarbig hellen Hintergrund“ und schreiben keine bestimmte Farbe wie Weiß vor. Das Tool nutzt einen hellen Hintergrund, der mit dieser Anforderung kompatibel ist.
Offizielle Quellen
- France-Visas (MEAE) - Young travellers page (English) - working holiday programme eligibility and visa type Geprüft: 2026-08-28
- France-Visas - Photo FAQ Geprüft: 2026-08-20
- France-Visas - Photograph quality PDF Geprüft: 2026-06-30
- France-Visas (MEAE) - Japan jurisdiction page (English) - bring-list with singular ISO/IEC compliant photograph and in-person submission Geprüft: 2026-08-28
- ICAO Doc 9303 Part 4 (consolidated) - visa photograph area envelope (common basis referenced by the France-Visas FAQ ICAO compliance) Geprüft: 2026-08-28
France Working Holiday Ratgeber
Foto im Browser erstellen
Erstellen Sie das Foto für Foto für Frankreich Working-Holiday-Visum (D) direkt im Browser Ihres Smartphones oder Computers. Erstellen und Prüfen sind kostenlos.
Was dieses Tool erstellt
- das erforderliche Lichtbild (zum Ausdrucken)