Leitfaden zu offiziellen Anforderungen
Fotoanforderungen für Estonia e-Residency
Dieser Leitfaden zeigt bestätigte Bedingungen und rät keine nicht festgelegten Maße oder Dateigrenzen.
Bestätigte Bedingungen
- Die offiziellen Regeln verlangen ein digitales Farbfoto von mindestens 1300 x 1600 Pixeln (die PPA-Antragsseite zur e-Residency nennt „minimum size of 1,300 × 1,600 pixels“ — nur ein Mindestwert; eine obere Pixelgrenze ist nicht angegeben).
- Die Datei muss gemäß Verordnung und Antragsseite im Format .jpg / .jpeg vorliegen und zwischen 1 MB und 5 MB groß sein.
- Die offizielle PPA-Seite verlangt ein unbearbeitetes Foto; gescannte Fotografien und Bildschirmaufnahmen sind nicht zulässig. Der Hintergrund soll hell und einfarbig sein, ohne fremde Gegenstände oder Muster (eine bestimmte Farbe wird nicht festgelegt).
- Das Foto darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein (die Antragsseite sagt „may not be older than six months“, entsprechend der Verordnung § 2(4)).
- Die Verordnung § 5(2) verlangt sichtbaren Kopf und sichtbare Schultern sowie ein klar erkennbares Gesicht (vom Unterkiefer bis zur unteren Stirn, vom rechten bis zum linken Ohr) mit möglichst wenigen Schatten, außerdem Frontalansicht, Blick in die Kamera, neutralen Ausdruck, geöffnete Augen und geschlossenen Mund. Die numerische Gesichtsgeometrie wird nur als Bereiche angegeben (Kinn- bis Scheitelbereich bei 70-80% der Fotohöhe, Augenlinie bei 50-70% vom unteren Rand, mindestens 40% für Kinder unter 11 Jahren), ohne Mittelwert und ohne Millimetergeometrie.
- Die Tool-Ausgabe übernimmt das offizielle Minimum (1300×1600 px) und garantiert nur die Obergrenze von 5 MB. Die nach offizieller Regel erforderliche Untergrenze von 1 MB wird für die erzeugte Datei nicht garantiert; ist die Ausgabe kleiner als 1 MB, prüfen Sie diese Anforderung selbst auf der Antragsseite.
Was die offiziellen Informationen bestätigen
Der Antrag auf die estnische e-Residency (digitale ID-Karte des e-Residents) erfordert ein digitales Dokumentenfoto. Die numerischen Vorgaben ergeben sich aus der nationalen Verordnung (Riigi Teataja, Verordnung Nr. 62 des Innenministers, geltende Fassung seit 29.04.2019), deren § 1 die digitale Identitätskarte des e-Residents ausdrücklich in ihrem Geltungsbereich nennt. Die PPA-Seite zur e-Residency (E-Service) bestätigt dieselben Zahlen (mindestens 1300×1600 px, 1–5 MB, innerhalb von 6 Monaten).
Der Antrag wird online im PPA-E-Service ausgefüllt, und Sie laden das Foto dort selbst hoch (dieses Tool bereitet nur die Datei vor und reicht sie nicht ein). Die Karte wird persönlich in einer PBGB-Servicestelle oder einer estnischen Botschaft (einschließlich Tokio, Japan) abgeholt. Der Antrag auf die estnische Aufenthaltserlaubniskarte (elamisloakaart) ist ein separates Verfahren mit eigener Identität (die Zahlen stammen aus derselben Verordnung, Werte werden aber nicht übernommen). Auch das estnische Schengen-Visum (35×45-mm-Druck) und das Langzeitvisum (D) (ohne numerische Vorgabe) sind separate Verfahren.
- Die offiziellen Regeln verlangen ein digitales Farbfoto von mindestens 1300 x 1600 Pixeln (die PPA-Antragsseite zur e-Residency nennt „minimum size of 1,300 × 1,600 pixels“ — nur ein Mindestwert; eine obere Pixelgrenze ist nicht angegeben).
- Die Datei muss gemäß Verordnung und Antragsseite im Format .jpg / .jpeg vorliegen und zwischen 1 MB und 5 MB groß sein.
- Die offizielle PPA-Seite verlangt ein unbearbeitetes Foto; gescannte Fotografien und Bildschirmaufnahmen sind nicht zulässig. Der Hintergrund soll hell und einfarbig sein, ohne fremde Gegenstände oder Muster (eine bestimmte Farbe wird nicht festgelegt).
- Das Foto darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein (die Antragsseite sagt „may not be older than six months“, entsprechend der Verordnung § 2(4)).
- Die Verordnung § 5(2) verlangt sichtbaren Kopf und sichtbare Schultern sowie ein klar erkennbares Gesicht (vom Unterkiefer bis zur unteren Stirn, vom rechten bis zum linken Ohr) mit möglichst wenigen Schatten, außerdem Frontalansicht, Blick in die Kamera, neutralen Ausdruck, geöffnete Augen und geschlossenen Mund. Die numerische Gesichtsgeometrie wird nur als Bereiche angegeben (Kinn- bis Scheitelbereich bei 70-80% der Fotohöhe, Augenlinie bei 50-70% vom unteren Rand, mindestens 40% für Kinder unter 11 Jahren), ohne Mittelwert und ohne Millimetergeometrie.
- Die Tool-Ausgabe übernimmt das offizielle Minimum (1300×1600 px) und garantiert nur die Obergrenze von 5 MB. Die nach offizieller Regel erforderliche Untergrenze von 1 MB wird für die erzeugte Datei nicht garantiert; ist die Ausgabe kleiner als 1 MB, prüfen Sie diese Anforderung selbst auf der Antragsseite.
Umgang mit nicht festgelegten Bedingungen
Der Ausdruck „passport-size“ und allgemeine Fotopraxis werden nicht in einen festen Wert wie 35×45 mm umgewandelt. Geben Sie im Tool die Maße ein, die in den aktuellen Antragsinformationen angegeben sind.
Das Web-Fototool verwenden
- Halten Sie die Antragsinformationen bereit und geben Sie den bestätigten Ausgabetyp und die bestätigten Maße ein.
- Es wird keine Gesichtshilfe angezeigt, um einen nicht bestätigten offiziellen Wert auszufüllen.
- Bestätigen Sie nach der Bearbeitung und Prüfung vor der Einreichung das im Antragsportal akzeptierte Format und die dort geltenden Bedingungen.
Über die offiziellen Informationen
Diese Seite wird aus dem registrierten Requirement record und den registrierten Official claims zusammengestellt.
Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.
Häufig gestellte Fragen
Wird das Foto automatisch in 35×45 mm umgewandelt?
Nein. Das Tool wandelt eine nicht festgelegte offizielle Anforderung nicht in 35×45 mm oder einen anderen geratenen Wert um.
Was ist zu tun, wenn das Antragsportal aktualisierte Bedingungen anzeigt?
Prüfen Sie den aktuellen Antragsbildschirm oder die offiziellen Hinweise und geben Sie diese Bedingungen im Tool ein.
Offizielle Quellen
- Riigi Teataja - Isikut tõendava dokumendi väljaandmise taotlemisel fotole esitatavad nõuded (määrus nr 62, kehtiv redaktsioon) Geprüft: 2026-08-30
- Politsei- ja Piirivalveamet (politsei.ee) - E-Resident's digital ID: Applying through e-service Geprüft: 2026-08-30
- Politsei- ja Piirivalveamet (politsei.ee) - Requirement and instructions for the document photo Geprüft: 2026-08-30
- Politsei- ja Piirivalveamet (politsei.ee) - E-Resident's digital ID: Pick-up locations Geprüft: 2026-08-30
Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.
Leitfaden
Foto im Browser erstellen
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Was dieses Tool erstellt
- das erforderliche Lichtbild (für digitalen Upload)