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Leitfaden zu offiziellen Anforderungen

Fotoanforderungen für Czechia residence permit (MoI)

Dieser Leitfaden zeigt bestätigte Bedingungen und rät keine nicht festgelegten Maße oder Dateigrenzen.

Ein Gesichtsfoto vorbereiten

Bestätigte Bedingungen

Was die offiziellen Informationen bestätigen

Die Fotoregeln für Anträge im Zusammenhang mit tschechischen Aufenthaltserlaubnissen (langfristige und dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse) werden durch die Fotoseite des Innenministeriums (MoI) geregelt. Anträge aus Japan werden über die Botschaft der Tschechischen Republik in Tokio an das MoI weitergeleitet.

Auch bei Einreichung über eine Data Box oder per E-Mail mit autorisierter elektronischer Signatur muss das Foto zusätzlich in physischer Form beim MoI eingereicht oder per Post versandt werden. Es gibt kein digitales Foto-Upload-Verfahren; dieses Tool bereitet nur das Druckfoto vor, die Einreichung bleibt Sache des Antragstellers. Das tschechische Schengen-Visum (schengen.czechia.visa-photo, MoFA/MZV) hat dieselbe Größe, ist aber einer anderen Behörde und Route zugeordnet; seine Werte werden nicht geteilt.

  • Die offizielle Seite verlangt ein Foto von 35 x 45 mm (Breite x Höhe) („45 mm high and 35 mm wide“).
  • Die Ecken dürfen gerade oder mit einem Radius von 3 mm ± 0.5 mm abgerundet sein.
  • Die Fotodicke muss, wie offiziell angegeben, zwischen 0.13 mm und 0.27 mm liegen.
  • Sowohl Schwarz-Weiß- als auch Farbfotos werden akzeptiert (keines ist der einzige vorgeschriebene Modus).
  • Der Hintergrund muss weiß bis hellblau oder hellgrau sein; ein fließender Übergang zwischen diesen Farben ist ebenfalls zulässig. Es handelt sich um einen Bereich, nicht um eine einzige vorgeschriebene Farbe.
  • Die offiziellen Regeln verlangen eine Frontalansicht mit sichtbarem Kopf und oberen Schultern, geradem Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck, geschlossenen Lippen sowie geöffneten und nicht von Haaren verdeckten Augen.
  • Die offizielle Seite nennt numerische Kompositionsregeln: mindestens 2 mm zwischen dem oberen Kopfende und dem oberen Fotorand sowie eine Gesichtshöhe (Augen bis Kinn) von mindestens 13 mm.
  • Retuschen und andere Änderungen sind offiziell verboten; das Foto muss das aktuelle Aussehen wiedergeben.
  • Aktualität und Anzahl der Fotos werden auf der offiziellen Seite nicht genannt und bleiben im Requirement-Datensatz nicht registriert.

Umgang mit nicht festgelegten Bedingungen

Der Ausdruck „passport-size“ und allgemeine Fotopraxis werden nicht in einen festen Wert wie 35×45 mm umgewandelt. Geben Sie im Tool die Maße ein, die in den aktuellen Antragsinformationen angegeben sind.

Das Web-Fototool verwenden

  • Halten Sie die Antragsinformationen bereit und geben Sie den bestätigten Ausgabetyp und die bestätigten Maße ein.
  • Es wird keine Gesichtshilfe angezeigt, um einen nicht bestätigten offiziellen Wert auszufüllen.
  • Bestätigen Sie nach der Bearbeitung und Prüfung vor der Einreichung das im Antragsportal akzeptierte Format und die dort geltenden Bedingungen.

Über die offiziellen Informationen

Diese Seite wird aus dem registrierten Requirement record und den registrierten Official claims zusammengestellt.

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Foto automatisch in 35×45 mm umgewandelt?

Nein. Das Tool wandelt eine nicht festgelegte offizielle Anforderung nicht in 35×45 mm oder einen anderen geratenen Wert um.

Was ist zu tun, wenn das Antragsportal aktualisierte Bedingungen anzeigt?

Prüfen Sie den aktuellen Antragsbildschirm oder die offiziellen Hinweise und geben Sie diese Bedingungen im Tool ein.

Offizielle Quellen

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Leitfaden

Foto im Browser erstellen

Erstellen Sie das Foto für Tschechisches Aufenthaltsfoto (MoI) direkt im Browser Ihres Smartphones oder Computers. Erstellen und Prüfen sind kostenlos.

Was dieses Tool erstellt

  • das erforderliche Lichtbild (zum Ausdrucken)
Web-Tool öffnen