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Leitfaden zu offiziellen Anforderungen

Fotoanforderungen für Austria residence permit

Dieser Leitfaden zeigt bestätigte Bedingungen und rät keine nicht festgelegten Maße oder Dateigrenzen.

Ein Gesichtsfoto vorbereiten

Bestätigte Bedingungen

Was die offiziellen Informationen bestätigen

Der Erstantrag (Erstantrag) auf einen österreichischen Aufenthaltstitel (Aufenthaltstitel) wird ausschließlich persönlich bei der österreichischen Botschaft in Tokio eingereicht; externe Anbieter und VFS nehmen ihn nicht an. Das erforderliche Dokument „Lichtbild“ (Foto) wird durch das Bundesportal oesterreich.gv.at geregelt; die Red-White-Red-Card-Seite auf migration.gv.at bestätigt dieselbe Regel (45x35 mm in Breite-x-Höhe-Reihenfolge, 6 Monate).

Der Antrag wird persönlich auf Papier (Original + Kopien) eingereicht; ein digitaler Upload-Ablauf existiert nicht. Dieses Tool bereitet nur das Druckfoto vor, die persönliche Einreichung bleibt Sache des Antragstellers. Das österreichische Schengen-C-Visum (35×45 mm Hochformat, einfarbig-heller Hintergrund, 6 Monate) und das Working Holiday Programme (WHP, Visum D, ICAO) sind separate Verfahren; ihre Werte werden nicht auf die Aufenthaltserlaubnis übertragen.

  • Die offizielle Seite verlangt ein Foto von 45 x 35 mm (Breite x Höhe), in dieser Reihenfolge angegeben („Größe: 45 x 35 mm“) — 45 mm breit und 35 mm hoch, also im Querformat. Dies ist das Spiegelbild des österreichischen Schengen-C-Fotos (35×45 mm Hochformat).
  • Das Foto darf gemäß Bundesportal und Red-White-Red-Card-Seite höchstens 6 Monate alt sein.
  • Die Anzahl der Fotos, Farbe gegenüber Schwarz-Weiß und der Hintergrund fehlen auf allen geprüften offiziellen Seiten und bleiben im Requirement-Datensatz nicht registriert (keine Werte werden aus anderen Datensätzen übernommen).
  • Es gibt auch keine offizielle Regel zur Gesichtsgeometrie, und kein Gesichtsleitfaden entspricht dem Querformat 45×35 mm; daher zeigt das Tool keinen Gesichtsleitfaden.

Umgang mit nicht festgelegten Bedingungen

Der Ausdruck „passport-size“ und allgemeine Fotopraxis werden nicht in einen festen Wert wie 35×45 mm umgewandelt. Geben Sie im Tool die Maße ein, die in den aktuellen Antragsinformationen angegeben sind.

Das Web-Fototool verwenden

  • Halten Sie die Antragsinformationen bereit und geben Sie den bestätigten Ausgabetyp und die bestätigten Maße ein.
  • Es wird keine Gesichtshilfe angezeigt, um einen nicht bestätigten offiziellen Wert auszufüllen.
  • Bestätigen Sie nach der Bearbeitung und Prüfung vor der Einreichung das im Antragsportal akzeptierte Format und die dort geltenden Bedingungen.

Über die offiziellen Informationen

Diese Seite wird aus dem registrierten Requirement record und den registrierten Official claims zusammengestellt.

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Häufig gestellte Fragen

Wird das Foto automatisch in 35×45 mm umgewandelt?

Nein. Das Tool wandelt eine nicht festgelegte offizielle Anforderung nicht in 35×45 mm oder einen anderen geratenen Wert um.

Was ist zu tun, wenn das Antragsportal aktualisierte Bedingungen anzeigt?

Prüfen Sie den aktuellen Antragsbildschirm oder die offiziellen Hinweise und geben Sie diese Bedingungen im Tool ein.

Offizielle Quellen

Prüfen Sie vor der Antragstellung immer die aktuellen Hinweise des offiziellen Portals.

Leitfaden

Foto im Browser erstellen

Erstellen Sie das Foto für Österreichisches Aufenthaltsfoto direkt im Browser Ihres Smartphones oder Computers. Erstellen und Prüfen sind kostenlos.

Was dieses Tool erstellt

  • das erforderliche Lichtbild (zum Ausdrucken)
Web-Tool öffnen