Leitfaden zu offiziellen Anforderungen
Fotoleitfaden für Slovenia residence permit
Ein Leitfaden, der bestätigte Bedingungen von nicht festgelegten Anforderungen trennt.
Leitfaden
Leitfaden-Richtlinie
Das Requirement record ist die maßgebliche Quelle; nicht festgelegte Werte werden nicht ergänzt.
- Das slowenische Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthalt, Familienzusammenführung, 47. člen ZTuj) enthält ein Fotofeld „prostor za fotografijo ali referenčna številka iz elektronskega odložišča fotografij“ (Fotofeld oder Referenznummer aus dem elektronischen Fotospeicher); die Anlagenliste beginnt mit demselben Punkt. Die Seite zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis nennt dasselbe Dokument. Das gedruckte Foto wird zum Aufkleben in das Fotofeld des Papierformulars vorbereitet (Druckkanal).
- Die Einreichung eines Fotos ist eine von zwei Möglichkeiten: Antragsteller, die eine Referenznummer aus dem elektronischen Fotospeicher angeben können (z. B. frühere Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis), müssen kein Foto beifügen. Diese Seite bewahrt diese Alternative unverändert.
- Die Behörde veröffentlicht weder Fotomaße in Millimetern noch Hintergrundfarbe oder Aktualitätszeitraum: Der Formulartext nennt nichts davon, und der überlieferte Wert „30×35 mm“ erscheint in keiner der abgerufenen offiziellen Quellen. Er wird daher als ungelöster Widerspruch erfasst und nicht übernommen. Der Wert 3.5×4.5 cm auf e-uprava gehört zur Pass-FAQ (potni list) und gilt nicht für das Foto der Aufenthaltserlaubnis. Das Schengen-C-Verfahren (Botschaft Sloweniens in Japan, ICAO-Referenz) ist separat; seine Werte werden nicht übernommen.